Widerruf der Gewerbeerlaubnis - §§ 48 f. VwVfG/§ 15 II GewO
Verfasst: Montag 13. Dezember 2010, 17:13
Hallo Freunde!
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügung (Entziehung der Erlaubnis) komme ich irgendwie nicht weiter.
Der Widerruf stützt sich ja vornehmlich auf § 49 VwVfG, aber im Gewerberecht ist doch § 15 II GewO die speziellere Norm, also das die Rechtgsrundlage für die Verfügung, oder?
Wie prüfe ich das denn im Gutachten?
I. RM der Verfügung
Rechtsgrundlage -> § 15 II GewO (da Gewerbe genemigungspflichtig (sonst § 35 GewO?) iSd § 34a GewO - "Bewachungsgewerbe")
1. Tatbestandsvoraussetzungen
So, hier komme ich schon nicht weiter... Begründet wird die Entziehung (und iÜ die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO) mit der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wegen Beschäftigung eines verurteilten Straftäters. Die Unzuverlässigkeit wird aber von § 35 GewO erwähnt, nicht von § 15 II GewO. Allerdings wird sie in § 34a III GewO erwähnt.
2. Rechtsfolge: Ermessen
usw.
Entweder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ich bin einfach nur blöd, aber ich komme einfach nicht weiter... Bitte helft mir.
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügung (Entziehung der Erlaubnis) komme ich irgendwie nicht weiter.
Der Widerruf stützt sich ja vornehmlich auf § 49 VwVfG, aber im Gewerberecht ist doch § 15 II GewO die speziellere Norm, also das die Rechtgsrundlage für die Verfügung, oder?
Wie prüfe ich das denn im Gutachten?
I. RM der Verfügung
Rechtsgrundlage -> § 15 II GewO (da Gewerbe genemigungspflichtig (sonst § 35 GewO?) iSd § 34a GewO - "Bewachungsgewerbe")
1. Tatbestandsvoraussetzungen
So, hier komme ich schon nicht weiter... Begründet wird die Entziehung (und iÜ die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO) mit der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wegen Beschäftigung eines verurteilten Straftäters. Die Unzuverlässigkeit wird aber von § 35 GewO erwähnt, nicht von § 15 II GewO. Allerdings wird sie in § 34a III GewO erwähnt.
2. Rechtsfolge: Ermessen
usw.
Entweder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ich bin einfach nur blöd, aber ich komme einfach nicht weiter... Bitte helft mir.