Widerruf der Gewerbeerlaubnis - §§ 48 f. VwVfG/§ 15 II GewO
Verfasst: Montag 13. Dezember 2010, 17:13
Hallo Freunde!
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügung (Entziehung der Erlaubnis) komme ich irgendwie nicht weiter.
Der Widerruf stützt sich ja vornehmlich auf § 49 VwVfG, aber im Gewerberecht ist doch § 15 II GewO die speziellere Norm, also das die Rechtgsrundlage für die Verfügung, oder?
Wie prüfe ich das denn im Gutachten?
I. RM der Verfügung
Rechtsgrundlage -> § 15 II GewO (da Gewerbe genemigungspflichtig (sonst § 35 GewO?) iSd § 34a GewO - "Bewachungsgewerbe")
1. Tatbestandsvoraussetzungen
So, hier komme ich schon nicht weiter... Begründet wird die Entziehung (und iÜ die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO) mit der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wegen Beschäftigung eines verurteilten Straftäters. Die Unzuverlässigkeit wird aber von § 35 GewO erwähnt, nicht von § 15 II GewO. Allerdings wird sie in § 34a III GewO erwähnt.
2. Rechtsfolge: Ermessen
usw.
Entweder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ich bin einfach nur blöd, aber ich komme einfach nicht weiter... Bitte helft mir.![Brick wall ](*,)](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügung (Entziehung der Erlaubnis) komme ich irgendwie nicht weiter.
Der Widerruf stützt sich ja vornehmlich auf § 49 VwVfG, aber im Gewerberecht ist doch § 15 II GewO die speziellere Norm, also das die Rechtgsrundlage für die Verfügung, oder?
Wie prüfe ich das denn im Gutachten?
I. RM der Verfügung
Rechtsgrundlage -> § 15 II GewO (da Gewerbe genemigungspflichtig (sonst § 35 GewO?) iSd § 34a GewO - "Bewachungsgewerbe")
1. Tatbestandsvoraussetzungen
So, hier komme ich schon nicht weiter... Begründet wird die Entziehung (und iÜ die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO) mit der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wegen Beschäftigung eines verurteilten Straftäters. Die Unzuverlässigkeit wird aber von § 35 GewO erwähnt, nicht von § 15 II GewO. Allerdings wird sie in § 34a III GewO erwähnt.
2. Rechtsfolge: Ermessen
usw.
Entweder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ich bin einfach nur blöd, aber ich komme einfach nicht weiter... Bitte helft mir.
![Brick wall ](*,)](./images/smilies/eusa_wall.gif)