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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Freitag 25. Februar 2011, 10:35
von bilguer
showbee hat geschrieben:Nach was hier gefragt wird, entscheide immernoch ich! :-({|=
Beim besten Willen stimmt das wohl nicht.
Du entscheidest lediglich darüber, wie Deine Antwort lautet. ;)

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 3. August 2020, 20:36
von Jurinator
law and order hat geschrieben: Donnerstag 24. Februar 2011, 21:12 Es scheint tatsächlich so zu sein, dass eher die dienstlichen Beurteilungen (insbes. das „3. Staatsexamen“) den Aufschluss über die Beförderung geben. Ich kennen einen Hamburger OLG-Richter a.D., der knapp seine zwei VB geschafft hat und sich dann aber „on the job“ bewährt hat und aufgrund der guten Beurteilungen befördert wurde.
Hallo zusammen.
Ich würde gerne dieses Thema wieder auffrischen. Das liest sich hier ja so, als seien zumindest 2 VB Pflicht, um ans OLG zu kommen. Da ja aber in den meisten Bundesländern mittlerweile schon ein durchschnittliches "Befriedigend" für die Einstellung als Proberichter reicht, frage ich mich, ob nicht auch ein VB nur im 2. Examen für die Beförderung zum OLG reicht.
Oder spielen die Examensnoten für eine Beförderungen sogar gar keine Rolle mehr, wenn die Anlassbeurteilung gut genug ist?

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 3. August 2020, 21:17
von Sektnase
Je nach (Dienst-)Alter und Bundesland dürften sich doch die vorhandenen guten Noten damit erklären lassen, dass zu gewissen Zeiten 2x VB auch für den RiAG schon das Minimum waren..

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 3. August 2020, 21:20
von Urs Blank
Nur für NRW, aber in den übrigen Ländern dürfte ähnliches gelten:

Für Beförderungen, die sich ja bekanntlich nach dem Leistungsprinzip richten, sind ausschließlich die dienstlichen Beurteilungen maßgeblich. In NRW werden sie anhand von Anforderungsprofilen erstellt, die auf die einzelnen Ämter, z. B. Richter am Amts- oder Landgericht, abgestimmt sind (lässt sich alles leicht per Google finden). Die Examensnoten spielen für die Beurteilung keine Rolle, in den Anforderungsprofilen sind sie nicht einmal erwähnt.

Eine ganz andere (m. E. zu bejahende) Frage ist, ob nicht bestimmte herausragende Examensleistungen (beispielsweise 2 x gut oder Dissertation scl) dazu führen, dass der betreffende Kollege bzw. die Kollegin den maßgeblichen Entscheidern von vornherein auffällt, daher besonders gefördert wird, etwa durch frühzeitige Sonderverwendungen in der Verwaltung, Abordnung an ein Bundesgericht usw. und aus diesem Grund dann auch die Beurteilungen von Anfang an besser ausfallen, was die Aufstiegschancen erhöht. Während umgekehrt einem Kollegen mit besonders schwachen Examensleistungen diese Möglichkeiten (auf die ja kein Anspruch besteht) eventuell nicht gewährt werden.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 3. August 2020, 21:31
von thh
Jurinator hat geschrieben: Montag 3. August 2020, 20:36Oder spielen die Examensnoten für eine Beförderungen sogar gar keine Rolle mehr, wenn die Anlassbeurteilung gut genug ist?
Entscheidend sind Anlass- und Erprobungsbeurteilung; besonders gute Examensnoten spielen nur noch insofern eine Rolle, als sie zu besonderer Förderung geführt haben oder die Einschätzung bei der Beurteilung beeinflussen.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 3. August 2020, 23:01
von Jurinator
Vielen Dank für die Antworten, ist alles gut nachvollziehbar. Dann hat sich meine Vermutung ja weitgehend bestätigt.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 7. September 2020, 14:38
von Bino
Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 7. September 2020, 15:10
von Tibor
Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 7. September 2020, 15:57
von Spencer
Tibor hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 15:10
Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.
Nach meinen Beobachtungen liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte:
Die Juristen mit guten Noten sind häufig besonders ehrgeizig und daher auch irgendwann in der Verwaltung zu finden. Was sie dort dann anstellen, hängt nicht zuletzt vom eigenen Selbstverständnis und von der Erwartungshaltung der jeweiligen Gerichtsleitung ab. Beides kann von einer fachlichen Mitarbeit auf Augenhöhe bis zu einem jeder eigenen kritischen Meinung entkleideten Hofschranzentum („Rumdödeln“) reichen.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 7. September 2020, 18:58
von Bino
Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 7. September 2020, 19:53
von Urs Blank
Thorsten Schleif, sind Sie's?

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Dienstag 8. September 2020, 12:40
von batman
Jedenfalls das gleiche Symptom.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Montag 14. September 2020, 14:58
von 11 Freunde
In welchem Bundesland befördert denn der OLG-Präsident Richter?
Er kann vielleicht einen Besetzungsvorschlag machen, die Beförderung erfolgt jedoch durch den/die JM.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Mittwoch 16. September 2020, 16:46
von Bino
Schleif hat in vielen Dingen übertrieben, aber in machen Punkten auch direkt ins Schwarze getroffen. Natürlich befördert auf dem Papier nicht der OLG-Präsident, aber er zeichnet verantwortlich für die Beurteilungen und hat damit das maßgebliche Steuerungsinstrument in der Hand. Zudem bewirbt sich dann in der Regel auch nur eine Person bzw. am Ende bleibt nur eine übrig, weil alle anderen die Bewerbung zurückziehen.

Re: Examensnoten Beförderung (OLG)

Verfasst: Mittwoch 16. September 2020, 18:35
von batman
Mal sehen, ob Du auch ins Schwarze treffen kannst: aus welchem OLG-Bezirk stammen denn Deine Erfahrungen/Kenntnisse?