Checkliste: Leitung der mündlichen Verhandlung
Moderator: Verwaltung
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Frittenverkäufer
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Liebe Kollegen,
in der nächsten Woche darf ich erstmals eine mündliche Verhandlung leiten. Habt ihr dazu irgendwo ne gute Checkliste gesehen? Einen großen Teil des Diktats müsste man ja eigentlich vorbereiten können.
Vielen Dank für Tipps
Frittenverkäufer
in der nächsten Woche darf ich erstmals eine mündliche Verhandlung leiten. Habt ihr dazu irgendwo ne gute Checkliste gesehen? Einen großen Teil des Diktats müsste man ja eigentlich vorbereiten können.
Vielen Dank für Tipps
Frittenverkäufer
- batman
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Wir reden über einen Zivilprozess?
Was ist terminiert? Gütverhandlung?
Was ist terminiert? Gütverhandlung?
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Frittenverkäufer
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Genau! Güteverhandlung und anschließend mündliche Verhandlung. Grundsätzlich entspannt, aber etwas Struktur wäre beim ersten Versuch sicherlich hilfreich.
- batman
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Es läuft in etwa so:
- Aufruf der Sache
- Feststellung, wer erschienen ist, d.h. die Parteien (bzw. Vertreter) und die Anwälte, ggf. Zeugen
- Erörterung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Güteverhandlung, ggf. Hinweise des Gerichts
- wenn diese erfolgreich läuft, ist ein Vergleich zu protokollieren, ggf. auch andere Prozesserklärungen (Erledigung, Klagerücknahme, Anerkenntnis...)
- wenn nicht werden die Sachanträge gestellt - durch Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze - und dies im Protokoll festgehalten, ggf. weitere Anträge
- Beschluss: ggf. beantragte Stellungnahmefristen, ansonsten Verkündung einer Entscheidung (am Sitzungsende) oder Bestimmung eines Verkündungstermins
- Ende der Sitzung
- Aufruf der Sache
- Feststellung, wer erschienen ist, d.h. die Parteien (bzw. Vertreter) und die Anwälte, ggf. Zeugen
- Erörterung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Güteverhandlung, ggf. Hinweise des Gerichts
- wenn diese erfolgreich läuft, ist ein Vergleich zu protokollieren, ggf. auch andere Prozesserklärungen (Erledigung, Klagerücknahme, Anerkenntnis...)
- wenn nicht werden die Sachanträge gestellt - durch Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze - und dies im Protokoll festgehalten, ggf. weitere Anträge
- Beschluss: ggf. beantragte Stellungnahmefristen, ansonsten Verkündung einer Entscheidung (am Sitzungsende) oder Bestimmung eines Verkündungstermins
- Ende der Sitzung
- Olli
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Es gibt dazu glaube ich einen Aufsatz in der JURA zu. Ich habe ihn leider nicht mehr. Ein paar Jährchen ist der aber schon alt.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- Calmy
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Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
"Also hopphopp!"
- Olli
- Moderator

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Stimmt, kann auch die JA gewesen sein. Bezog sich auf das Diktieren, beinhaltete aber zugleich einen Ablaufplan.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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- bilguer
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Soweit ich mich erinnere, ist der Schellhammer in der Tat hilfreich hierfür.
Ich habe mir aus diesem Buch heraus selber einen Ablaufplan gebastelt - selbigen habe ich aber leider nicht mehr.
Gruß
bilguer
Ich habe mir aus diesem Buch heraus selber einen Ablaufplan gebastelt - selbigen habe ich aber leider nicht mehr.
Gruß
bilguer
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Frittenverkäufer
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Danke!Calmy hat geschrieben:Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
- bilguer
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Ich erinnere mich.Frittenverkäufer hat geschrieben:Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
Der Aufsatz kam zu meinem Referendariat absolut passend und auch hilfreich.
Gruß
bilguer
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Gelöschter Nutzer
Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
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- bilguer
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Du bist doch auch nicht komplett alleine in der mündlichen Verhandlung, oder?Pulpo82 hat geschrieben:Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
- batman
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Noch gilt § 10 GVG:
"Unter Aufsicht des Richters ..."
"Unter Aufsicht des Richters ..."
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Frittenverkäufer
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Wohl kaum. Ziel muss also sein, es so zu machen, dass der Richter sich nicht zum eingreifen veranlasst sieht. Im Tempel habe ich einen schönen Vordruck gefunden und das Diktiergerät kann ich auch bedienen.bilguer hat geschrieben:Du bist doch auch nicht komplett alleine in der mündlichen Verhandlung, oder?Pulpo82 hat geschrieben:Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
- bilguer
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Daher auch meine erstaunte Frage!batman hat geschrieben:Noch gilt § 10 GVG:
"Unter Aufsicht des Richters ..."