Checkliste: Leitung der mündlichen Verhandlung

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Liebe Kollegen,

in der nächsten Woche darf ich erstmals eine mündliche Verhandlung leiten. Habt ihr dazu irgendwo ne gute Checkliste gesehen? Einen großen Teil des Diktats müsste man ja eigentlich vorbereiten können.

Vielen Dank für Tipps

Frittenverkäufer
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batman
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Beitrag von batman »

Wir reden über einen Zivilprozess?
Was ist terminiert? Gütverhandlung?
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Genau! Güteverhandlung und anschließend mündliche Verhandlung. Grundsätzlich entspannt, aber etwas Struktur wäre beim ersten Versuch sicherlich hilfreich.
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batman
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Beitrag von batman »

Es läuft in etwa so:
- Aufruf der Sache
- Feststellung, wer erschienen ist, d.h. die Parteien (bzw. Vertreter) und die Anwälte, ggf. Zeugen
- Erörterung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Güteverhandlung, ggf. Hinweise des Gerichts
- wenn diese erfolgreich läuft, ist ein Vergleich zu protokollieren, ggf. auch andere Prozesserklärungen (Erledigung, Klagerücknahme, Anerkenntnis...)
- wenn nicht werden die Sachanträge gestellt - durch Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze - und dies im Protokoll festgehalten, ggf. weitere Anträge
- Beschluss: ggf. beantragte Stellungnahmefristen, ansonsten Verkündung einer Entscheidung (am Sitzungsende) oder Bestimmung eines Verkündungstermins
- Ende der Sitzung
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Olli
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Beitrag von Olli »

Es gibt dazu glaube ich einen Aufsatz in der JURA zu. Ich habe ihn leider nicht mehr. Ein paar Jährchen ist der aber schon alt.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
"Also hopphopp!"
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Olli
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Beitrag von Olli »

Stimmt, kann auch die JA gewesen sein. Bezog sich auf das Diktieren, beinhaltete aber zugleich einen Ablaufplan.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Soweit ich mich erinnere, ist der Schellhammer in der Tat hilfreich hierfür.
Ich habe mir aus diesem Buch heraus selber einen Ablaufplan gebastelt - selbigen habe ich aber leider nicht mehr.

Gruß
bilguer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Calmy hat geschrieben:Hilfreich (und kurz) fand ich die Ausführungen im Schellhammer. Der Aufsatz, den Olli meint, gibt es (zumindest auch) in der JA 2005. Seite weiß ich leider nicht mehr.
Danke!

Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Frittenverkäufer hat geschrieben:Falls den Aufsatz sonst noch jemand braucht:
Pfeiffer, Buchinger: Die Zeugenvernehmung durch Rechtsreferendare JA 2005, 138-141
Ich erinnere mich.
Der Aufsatz kam zu meinem Referendariat absolut passend und auch hilfreich.

Gruß
bilguer
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Pulpo82 hat geschrieben:Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
Du bist doch auch nicht komplett alleine in der mündlichen Verhandlung, oder?
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batman
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Beitrag von batman »

Noch gilt § 10 GVG:
"Unter Aufsicht des Richters ..."
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Beitrag von Frittenverkäufer »

bilguer hat geschrieben:
Pulpo82 hat geschrieben:Beschlüsse darfst Du natürlich nicht machen!
Da wird Dein Ri aber schon aufpassen. Ggf. gibt der Dir ein Muster an dem Du Dich orientieren kannst / solltest.
Du bist doch auch nicht komplett alleine in der mündlichen Verhandlung, oder?
Wohl kaum. Ziel muss also sein, es so zu machen, dass der Richter sich nicht zum eingreifen veranlasst sieht. Im Tempel habe ich einen schönen Vordruck gefunden und das Diktiergerät kann ich auch bedienen.
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Beitrag von bilguer »

batman hat geschrieben:Noch gilt § 10 GVG:
"Unter Aufsicht des Richters ..."
Daher auch meine erstaunte Frage! :-k
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