Mir macht derzeit u.a. der Fall Ulrike Guérot große Sorgen, was die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit betrifft.
Ich habe mir Freitag mal die Plagiats-Vorwürfe angesehen (
https://plagiatsvorwurf-guerot.info), und bin erschrocken: Ja es gibt einige Übernahmen, die sie auch eingeräumt hat.
Gefühlt (ausdrücklich: nicht gezählt) 90% der Stellen sind aber keine Plagiate im herkömmlichen Sinn bzw. halten sich im Rahmen dessen, was für eine populärwissenschaftliche Publikation Gang und Gäbe war und ist...
Man sehe sich nur mal als Beispiel die Nr. 5 an:
Dazu heißt es unter
https://plagiatsvorwurf-guerot.info vollkommen zu Recht:
Hier wird bei einem Zitat von Arno Gruen beanstandet, dass die Quelle nicht angegeben ist. Die Autorin nennt aber den Autor, was für einen Essay genügend ist. Sie zitiert aus einem (im Internet auf zahlreichen Seiten zu findenden) Vortrag und setzt das Zitat korrekt in Anführungszeichen. Allenfalls kann man hier beanstanden, dass zwei Worte aus dem Original in ihrem Zitat fehlen. Um ein Plagiat handelt es sich jedoch in keiner Weise.
Es ist doch offensichtlich, dass die Vorwürfe begannen, nachdem Ulrike Guérot sich zunehmend herrschaftskritisch bis "querdenkerisch" geäußert hat. Es erscheint durchaus so, als wollte man sie loswerden. Inhaltlich möchte ich das nicht bewerten; Guérots Nähe zu manchen Positionen ist befremdlich, aber das ist nunmal das, was wir in einer Demokratie AUSHALTEN müssen (sonst sind wir nicht besser als der Trumpismus der MAGA-USA, der sich die Universitäten - wenn auch in umgekehrter politischer Richtung - ebenfalls "untertan machen" will).
Dass das LAG (
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... kuendigung) dem keinen deutlichen Riegel vorgeschoben hat, macht mich einigermaßen sprachlos.
Das Argument, wenn eine nicht-habilitierte Bewerberin im Bewerbungsverfahren auf ein Sachbuch verweise, um habilitationsäquivalente Leistungen darzulegen, dann müsse dieses den Standards der wissenschaftlichen Zitierweise strikt entsprechen, erscheint mir wenig überzeugend.
Wenn das Arbeitsgericht hierzu ausführte:
Der populärwissenschaftliche Charakter, der insbesondere in der Sprache seinen Ausdruck findet, spricht nicht gegen die Einordnung als Wissenschaft.
https://openjur.de/u/2492256.html
dann ist das wenig nachvollziehbar [soweit "Wissenschaft" hier das Merkmal ist, das zur Verwendung der strikt-wissenschaftlichen Zitierregeln verpflichtet].
Der populärwissenschaftliche Charakter ist doch in praxi ein Teil-Dispens von strikten Zitierregeln; so wird es jedenfalls gehandhabt.
Nach dieser Auffassung müssen jetzt eigentlich alle populärwissenschaftlichen Sachbücher, die wissenschaftliche Themen nach einem halbwegs systematischen Ansatz verarbeiten (wann ist das bitte einmal NICHT der Fall), den strikten Zitierregeln des unversitären Betriebs entsprechen; jedenfalls soweit es darauf im jeweiligen Rechtszusammenhang ankommt, etwa dann, wenn auf das Werk iRe Bewerbungsverfahrens Bezug genommen wird.
Jeder, der schon mal ein populärwissenschaftliches Sachbuch aus dem Beststellerregal genommen und durchgeblättert hat, weiß doch, dass das nicht passiert und nicht erwartet wird. Diese Werke haben schon nicht die für wissenschaftliche Bücher üblichen Fußnotenapparate, ohne dass sie eine geringere Informationsdichte aufweisen müssen. Sie haben idR einzelne Endnoten mit einem meist eher spärlichen Anhang mit einigen AUSGEWÄHLTEN Quellenhinweisen sowie Hinweisen zu weiterführender Literatur, meist kapitelweise geordnet. Also ist doch jedem Leser, der mit wissenschaftlichem Arbeiten vertraut ist, rasch klar, dass hier nicht nach strikten Zitierregln der jeweiligen wissenschaftlichen Praxis verfahren wird.
Ich habe populärwissenschaftliche Sachbücher aus den Bereichen
-Politik,
-Biologie,
-Mathematik,
-Astronomie
-uvm,
und sie weisen alle keine Satz-für-Satz-Fußnotenapparate auf, sondern sporadische, nicht selten sehr großzügig gehandhabte Hinweistechniken (v.a. auf die Herkunft der dargestellten Big Ideas)...
Auch die Verfasser polpulärwissenschaftlicher Sachbücher, die einen Lehrstuhl haben, verfahren oftmals entsprechend großzügig. Ich denke da zB an Steven Pinker (
https://psychology.fas.harvard.edu/people/steven-pinker) und seine sehr lesenswerten Werke zur Aufklärung und zum rationalen Denken.
Ich denke, man müsste das umdrehen: Wenn im Bewerbungsverfahren auf ein erkennbar populärwissenschaftliches Werk Bezug genommen wird, muss die Unversität damit rechnen, dass dieses die übliche "lose" Zitierweise entsprechender Werke verwendet. Dies mag dann Zweifel an der "Gleichwertigkeit" auslösen (und sollte es oftmals auch; dafür gibt es ja die Habil. als "Regeleintrittskarte"). Aber wenn man das Werk dann berücksichtigt, kann man nicht nachträglich den Vorwurf eines Mangels an einer strikt-wissenschaftlichen Zitierweise erheben...