Vroniplag

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Antworten
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2611
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Beitrag von Joshua »

Nein, ich möchte nicht sagen, dass die Arbeitsgerichte etwas decken. Ich möchte sagen, dass mir die juristischen Argumente, mit denen man hier annahm, die Bewerberin habe bei ihrer Einstellung getäuscht, nicht einmal im Ansatz zusagen.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1460
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Interessanter Fall...

Erstmal: Es ist ja vielleicht - das ist jetzt arbeitsrechtlich irrelevant - etwas fragwürdig, wie sie überhaupt an diese Stelle gekommen ist. Wenn man einen Lehrauftrag an eine - eig. - habilitierte Person vergeben will, dann muss man sich schon fragen, ob vielleicht die Vergabe der Lehrstelle auf dem selben Wege statt fand, wie auch der Rauswurf: Beides aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung der Persönlichkeit. Aber darüber will ich nicht zu viel mutmaßen, es scheint mir aber, als ob hier der Kern des Problems vergraben ist: Eventuell war sie eigentlich von Anfang an eher nicht so gut geeignet und diente eher als Schmuckwerk der Fakultät und sobald man mit ihr eher negative Assoziationen ausgelöst hat, wollte man sie schnell wieder loswerden. Das ist nun aber genug der Mutmaßung.

Ein zweiter nebensächlicher Aspekt: Selbst ein Urteil deutscher Obergerichte würde dem Standard wohl nicht entsprechen. Wir zitieren ja auch eher locker in juristischen Texten, das Direktzitat ist eher unüblich; das heißt nicht, dass immer indirekt zitiert wird, es wird einfach ohne Anführungszeichen direkt zitiert (so meine Wahrnehmung). (Ich kenne zu Letzterem aber einen Fall, wo ein Studierender tatsächlich deshalb durchgefallen ist; mich hat das irritiert, weil es eine - unsägliche, aber existente - juristische Praxis ist.) Sehr beliebt ist es wohl auch, einfach die Obersätze und Definitionen/Ausführungen zu "copy-pasten" - so etwas wurde mir gegenüber jedenfalls bspw. von VG-Richtern zugegeben. Man muss dann nur drauf achten, dass man "Senat" in "Kammer" umwandelt usw.

:drinking:

Aber gut, das Urteil muss ja auch nicht (die hier beschworene) "Wissenschaft" sein. ;)

Das was du aufzählst, ist tatsächlich nicht wirklich der Rede wert. Das Problem ist eben, dass man das Essay-Format auf die Ebene einer Habilitation hiefen will. Damit sind wir wieder bei Erstens. Zumal ich auch nicht wüsste, ob ein solcher Fehler - "Unabsichtlichkeit" unterstellt - ein großes Ding wäre. Solange die Fremdautorenschaft erkennbar und zuzuordnen ist, ist doch alles im Reinen. Es sind dann eher Formalien, die nicht die Wissenschaftlichkeit an sich in Frage stellen.
Antworten