Den Weg dahin verstehe ich nicht so ganz.Blaumann hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 22:30Zum Beispiel hätte es die Verfassungswidrigkeit nur ex nunc feststellen können, um die Härten für die betroffenen Mieter abzumildern.thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 19:12 Wie sollte man sich denn auch eine Übergangsregelung vorstellen, wenn dem Gesetzgeber die Gesetzgebungskomnpetenz fehlt? Die verfassungswidrige Vorschrift bleibt in Kraft, bis das Land Berlin die Materie - ebenfalls verfassungswidrig - neu regelt?
Es geht doch nicht um politische Gründe. Wäre der (landesrechtliche) Mietendeckel nicht grundsätzlich verfassungswidrig, dann wäre es geboten gewesen, dem Gesetzgeber eine Frist zur verfassungskonformen Neuregelung einzuräumen, weil es niemandem hilft, den Mietendeckel für verfassungswidrig zu erklären mit allen damit verbundenen Folgen, nur damit er nach ein paar Monaten wieder neu eingeführt wird.Blaumann hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 22:30Will das aber gar nicht kritisieren. Ich halte diese Tendenz des BVerfG, verfassungswidrigem Recht aus politischen Gründen zur zeitweiligen Geltung zu verhelfen, ohnehin für ein Unding. Es war mir nur aufgefallen, zumal es das BVerfG sogar ohne Anlass noch extra betont hat.
Das geht aber nun nicht, wenn es gar keine Möglichkeit gibt, die Frage verfassungskonform neu zu regeln. Wie das BverfG selbst auf seinen Webseiten erläutert: "Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes hat oder wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens der Rechtsnorm größer sind als die Nachteile einer übergangsweisen Weitergeltung." Wenn es keine Möglichkeit zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes gibt und auch keinen "Übergang", dann bleibt eben nur die Nichtigerklärung als Regelfall.
Es ist ja nun auch nicht so, als könnte das jemanden ernsthaft überraschen. Dem Land Berlin steht es ja im Übrigen frei, zur Abwendung von Härten für die Mieter einzuspringen und die Mietrückstände zu übernehmen. Es kann schließlich nicht angehen, dass man als Journalist jetzt wieder 20 EUR/qm statt 9 EUR/qm für seine Wohnung bezahlen muss oder als Ministeriumssprecherin die schnuckelige Zweitwohnung in Berlin nicht zu halten ist. Irgendwo muss der Kapitalismus auch Grenzen finden!