Als Beginn: mal eine Entscheidung zum Gesetzgebungsverfahren - der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat das Versammlungsgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt (Pressemitteilung (Verwaister Link http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/516.php automatisch entfernt) und Urteil). Der Freistaat wollte das Versammlungsgesetz des Bundes als Landesrecht übernehmen und im gleichen Schritt landesspezifisch modifizieren:
In Art. 2 folgen sodann die angesprochenen Modifikationen. Das in Bezug genommene Versammlungsgesetz des Bundes lag der Gesetzesvorlage nicht bei. Die bereits formelle Verfassungswidrigkeit ergibt sich nach der Auffassung des Senates daraus, daß die Vorlage lückenhaft war, weil das Versammlungsgesetz des Bundes nicht im Wortlaut vorlag (zu den Einzelheiten des Prüfungsmaßstabes vgl. den Urteilsumdruck, S. 12 ff.).Art. 1 des angegriffenen Artikelgesetzes hat geschrieben:Das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366), wird mit seinem Wortlaut als Landesrecht übernommen und erhält die Überschrift „Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG)“
PS: Schön wäre es, wenn man in diesem Thread (bloß aus Gründen der Übersichtlichkeit) keine umfassenden Diskussionen führt, sondern diese dann in einen jeweils zu erstellenden Thread auslagert und hier verlinkt.