"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Samson hat geschrieben:(fragt mich nicht wie, ich glaube der Doktorvater war ein Corpsbruder)
Das " " bezog sich nicht auf die Tatsache, dass die Mitglieder einer Verbindung sind, sondern darauf, dass ein Prof sich dafür hergibt, jemanden nur aufgrund dieser Tatsache promovieren zu lassen, obwohl derjenige die formalen Voraussetzungen wohl keiner juristischen Fakultät Deutschlands auch nur ansatzweise erfüllt. Das ist ggü. den anderen Doktoranden einfach enorm unfair und aus wissenschaftlicher Sicht peinlich.
Der Klüngel stört in der Tat, aber für den generellen Rückschluss schlechter Examina auf wertlose Monographien kenne ich Gegenbeispiele. Überhaupt sind doch die PromoOen häufig sehr weich (Dispens, Seminarscheine) - Vielleicht gerade deshalb.
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Maik84 hat geschrieben:Der Klüngel stört in der Tat, aber für den generellen Rückschluss schlechter Examina auf wertlose Monographien kenne ich Gegenbeispiele. Überhaupt sind doch die PromoOen häufig sehr weich (Dispens, Seminarscheine) - Vielleicht gerade deshalb.
Jo, ich würde auch nicht unterstellen wollen, dass jmd. mit ausreichendem Examen per se nicht promotionsgeeignet ist. Mich stört ebenfalls lediglich die Umgehung der einschlägigen Voraussetzungen aufgrund nicht objektiver, nicht die Fähigkeiten des Doktoranden betreffender Kriterien.
Manche Jammerer wollen sich ihr Juraweltbild aber auch unter keinen Umständen vermiesen lassen: Ausreichend-Kandidaten haben Jobs ungefähr auf Hartz4-Niveau. Sollten doch tatsächlich einmal andere Erfahrungen gepostet werden, handelt sich dabei selbstverständlich um absolute Einzelfälle, die zudem nur durch Vitamin-B zustande gekommen sind.
Es soll Arbeitgeber geben, die nach anderen Kriterien als stumpfer Beachtung der Punktzahl einstellen, auch wenn das manche nur schwer verstehen können.
T203004 hat geschrieben:Sollten doch tatsächlich einmal andere Erfahrungen gepostet werden, handelt sich dabei selbstverständlich um absolute Einzelfälle, die zudem nur durch Vitamin-B zustande gekommen sind.
Ich denke, Promotion mit 2 x ausreichend (oder ganz knapp befr.) hat immer ein Geschmäckle. Die Fälle, in denen objektive Gründe dafür sprechen, dass jemand mit 2 x ausreichend die entsprechende wissenschaftliche Befähigung mitbringt, dürften äußerst selten sein.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
ÖR-Spezine hat geschrieben:inwiefern fragen denn das Examen und die Anfertigung einer Doktorarbeit deiner Meinung nach die gleichen Fähigkeiten ab?
Ich würde dem Examen durchaus eine Indizwirkung hinsichtlich der Befähigung zum juristischen Denken und Arbeiten zubilligen wollen. Und wer hier erst nur gerade so 4 Punkte schreibt, der hat hier m. E. durchaus erhebliche Defizite (vor allem, wenn man berücksichtigt, dass nun mit dem SPB ja auch noch Leistungen in die Note miteinfließen, die ein selbstgewähltes Interessengebiet betreffen und ja auch eine andere Leistungsform (Studienarbeit) abdecken).
Sicherlich mag es auch diejenigen geben, die anschließend eine brilliante rechtsphilosophische oder -geschichtliche Diss schreiben oder 16 Punkte im Strafrecht mit 3 x 2 Punkten im Zivilrecht verrechnen mussten, aber das dürften dann eher Ausnahmekonstellationen sein.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Meines Erachtens sagen Examina über die Fähigkeit zu promovieren eher wenig aus. So rein wissenschaftlich betrachtet. Examina pruefen die schnelle, objektiv richtige und sachgerechte Anwendung des Rechts auf ganz konkrete Fälle, während eine Diss die vertiefte rechtswissenschaftliche Beschäftigung mit einem eng umgrenzten Einzelproblem/fall/thema bescheinigt.
Das mag jetzt überspitzt klingen, aber im Prinzip kann jeder ueber alles promovieren, wenn er nur genuegend geduld und mind. durchschnittliche intelligenz mitbringt.
doctor hat geschrieben:
Das mag jetzt überspitzt klingen, aber im Prinzip kann jeder ueber alles promovieren, wenn er nur genuegend geduld und mind. durchschnittliche intelligenz mitbringt.
Schon mal eine Seminararbeit von einem klassischen ausreichend-Kandidaten gelesen? In 4 Wochen kommt da meist nicht mehr Brillianz zum Vorschein als in einer 5-stündigen Klausur.
Daher die Gegenthese: Wer eine grundlegende wissenschaftliche Befähigung mitbringt, systematisch denken kann und eine gewisse Fachbegabung hat, der wird diese nicht erfolgreich in 2 Examina verbergen können. In 5 Stunden etwas aufs Papier zu bringen, das einigermaßen (!) Hand und Fuß hat, ist schlichtweg eine Frage der Übung.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)