Re: Fischer ./. Tolksdorf
Verfasst: Donnerstag 25. Mai 2023, 12:04
Habe ich noch nicht gesehen, werde es mir aber am Wochenende anschauen, danke für den Hinweis.
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Gefühlt sind 90% der Verteidigungsleistung von Fischer bisher das Rumstreiten mit den anderen Verfahrensbeteiligten, wobei man den Eindruck bekommt, er hat noch nicht so ganz verinnerlicht, dass er nicht mehr die Prozessleitung hat und ihn primär dieser Umstand stört. Die restlichen 10% sind Gespräche mit den ehemaligen Spiegel-Kollegen, um dort dann zu erklären, dass die anderen Verfahrensbeteiligten Idioten sind.
Nun ja, als Richter hat er sich mit dem Präsidium und den Interessenvertretungen gestritten, als Kolumnist mit der (übrigen) Presse und seinem eigenen Blatt (schreibt er jetzt bei der zweiten oder dritten Publikation?), insofern: par for the course. Bemerkenswert wäre, wenn er einmal nicht alles besser wüsste oder mit anderen streiten würde.
Also alles wie immer.
Ich glaube wir alle hier sind große Fans von Thomas Fischers Artikel. Ähnlich wie vom Wendler!Joshua hat geschrieben: ↑Sonntag 28. Mai 2023, 18:02 Interessant, wie auf einen meinungsstarken Kommentator reagiert wird, der nicht jedes Wort vorher durch den Konformismus-Checker jagt. Der Gewöhnungseffekt an die blutleere Konsens-"Schreibe" scheint sehr weit gediehen. Noch interessanter, wie Diskutanten, die meinen Fischer schreibe von Dingen, die er nicht verstehe, dennoch offenbar jeden Artikel von ihm lesen - sonst könnten sie ja nicht wissen bzw. zu wissen meinen, dass er von Dingen schreibe, von denen er nichts verstehe... So gesehen sind diese Diskuntanten dann also unvorbildhafte Verschwender von Lebenszeit, da sie ihre Lesezeit für Artikel verwenden, die ihnen keinen Erkenntnisfortschritt verschaffen, sondern nur bestätigen, was sie eh wissen oder zu wissen meinen...
Das steht doch schon im ersten Satz?Seeker hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juli 2023, 11:28 Ein neuer Beitrag von Fischer: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... isch-sein/
Ich finde die Argumentation ehrlich gesagt wenig erhellend und eher sophistisch.
Das kann man natürlich so sehen. Man frage sich aber mal, was passiert, wenn der Gesetzgeber sich dazu entschließt, das zu legalisieren? Wem das praktisch undenkbar vorkommt, sollte sich vielleicht fragen, warum das so praktisch undekbar ist, wenn die Regelungen doch vollständig unserem Belieben unterliegen.Recht, nicht zuletzt auch Strafrecht, ist stets "geronnene Politik", eine formelle Verstetigung von Regeln ("Tatbestand" und "Rechtsfolge"), die aus sozialen Interessen, Gegensätzen, Vereinbarungen entstehen und von einer so oder so legitimierten Macht formuliert (und durchgesetzt) werden. Ein "natürliches" (oder gar: übernatürliches) Recht, welches vom vernünftigen Menschen nur "erkannt" werden muss, um zur realen Geltung zu gelangen, gibt es nicht. Dass der Diebstahl, der Raub und der Totschlag strafbar sind, ergibt sich nicht "aus der Natur", sondern setzt voraus, dass es individuelles Eigentum, Selbstbestimmungs- und Lebensrecht gibt.
Das ist jedenfalls geschichtlich quatsch. Der Gesetzgeber hat sich an vorgefundenen Begriffen orientiert und irgendwann mal in ein Gesetz geschrieben, was vorher von allen als Diebstahl angesehen wurde. Das Gesetz "Diebstahl" ist zuallererst das gewesen, was bei Begriffen den Begriffskern darstellte. Erst danach hat man sich mit den Randbereichen beschäftigt. Vor 1000 Jahren kam bestimmt niemand auf die Idee, "Wegnahme" zu definieren.Diese Voraussetzungen entstehen durch Politik, welche aufgrund zahlloser Umstände, Gegebenheiten, Strukturen und Funktionalitäten autoritative Normen hervorbringt.
Das ist, wenn man sich nur den § 146 GVG anschaut, sicher richtig. Mit der Aussage: Wer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, muss immer den Kaufpreis bezahlen (§ 433 Abs. 2 BGB), ist für den Einzelfall aber sicher nichts gewonnen.Eine "Unabhängigkeit" der Strafverfolgungsbehörden besteht nicht; bei den Staatsanwaltschaften erfasst die Weisungsgebundenheit ausdrücklich auch den Bereich konkreter Sachentscheidungen (§ 146 GVG).
Vom beschleunigten Verfahren hat Linnemann halt gerade nicht gesprochen. Das der ach so genaue Fischer das nicht so genau nimmt ...in Fällen der Freibad-Strafbarkeit sowie ggf. auch sonstiger Empörungs-Kriminalität eine beschleunigte strafrechtliche Ahndung – sog. Beschleunigtes Verfahren – durchzuführen, damit "noch am selben Tag“ (gemeint: der Tat) der Täter (gemeint: der Beschuldigte) vor dem Richter stehe (gemeint: eine Hauptverhandlung erlebe).