Referendariat und Unterhalt

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Moderator: Verwaltung

jasmin_nadine
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Referendariat und Unterhalt

Beitrag von jasmin_nadine »

Hallo,

ich habe mich heute gefragt, ob ich noch Unterhalt von meinem Vater während des Refs verlangen kann. Meine Eltern leben getrennt. Es heißt ja, dass man während der Ausbildung bedürftig ist und daher Unterhalsberechtigter. Das Ref nennt sich ja zudem öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, so dass man von einer Ausbildung ausgehen könnte. Allerdings muss man sich ja auch selbst versichern etc, bekommt kein Kindergeld mehr (bin unter 25) und hat ein regelmäßges Einkommen.
Jedoch ist das ja nicht gerade viel und mit Klausurenkurs etc könnte ich das Geld doch gut gebrauchen...

Danke euch schonmal. LG!
markus87
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von markus87 »

In deinem Ausbildungsstadium solltest du eine vage Vorstellung bezüglich deines Unterhaltsbedarfs haben.
jasmin_nadine
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von jasmin_nadine »

Das ist gemein!
Ja natürlich kann man alles recherchieren, hab auch mal in den Palandt geschaut, aber der spezielle Fall des Refs war da nicht dabei und falls jemand eh den selben Fall sich schon überlegt hat, kann man ja mal fragen. Habe noch mündliche Prüfung und habe eigentlich gerade anderes zu tun!
markus87
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von markus87 »

Der Fall ist gar nicht so speziell. Du hast im Ausgangspunkt denselben Bedarf wie jedes andere volljährige Kind mit eigenem Hausstand. Dazu musst du auch nicht in den Palandt schauen, das findest du bei Google in 2 sec.
TimoR
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von TimoR »

Referendariat ist zumindest (halb-)waisenrententechnisch Ausbildung.

Wüsste spontan nicht wieso das unterhaltstechnisch anders sein sollte.
examen2012
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von examen2012 »

Als volljähriges Kind hast du einen Unterhaltsbedarf von 670 Euro gegenüber deinen Eltern.
Normalerweise müsste dein Ref-Gehalt aber diesen Betrag übersteigen, da du selbst deinen Unterhalt deckst, hast du somit keinen Anspruch gegen deine Eltern.
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AdamCarter
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von AdamCarter »

Mal ganz davon abgesehen dass die eigene Selbstachtung es eigentlich gebieten sollte bei einem ausreichenden eigenen Einkommen nicht mehr auf Kosten anderer zu leben (mag sein dass es deiner Beziehung zu deinem Vater irgendwelche Verwerfungen gibt, aber es geht wie gesagt um Selbstrespekt, nicht den Respekt vor anderen).
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von bill-1 »

AdamCarter hat geschrieben:es geht wie gesagt um Selbstrespekt
Hätte nicht gedacht, dass die Ausgangsfrage der TE gleich so schwere Geschütze aktiviert.
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AdamCarter
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von AdamCarter »

bill-1 hat geschrieben:
AdamCarter hat geschrieben:es geht wie gesagt um Selbstrespekt
Hätte nicht gedacht, dass die Ausgangsfrage der TE gleich so schwere Geschütze aktiviert.
Na Entschuldigung, aber wenn man schon das ganze juristische Studium hindurch fremdfinanziert wurde dann sollte es einem eigentlich zutiefst widerstreben dies im Ref, wo man ein absolut ausreichendes Gehalt erhält, fortzusetzen. Man ist schliesslich ein erwachsener Mensch mit abgeschlossenem Universitätsstudium und festem Einkommen, in diesem Lebensabschnitt noch auf Kosten anderer zu leben könnte ich nicht mit meiner Selbstachtung in Einklang bringen.
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von Effi »

Was du dir hier ständig anmaßt, ist wirklich erstaunlich.
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Kroate
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von Kroate »

Zickeneffi hat geschrieben:Was du dir hier ständig anmaßt, ist wirklich erstaunlich.
+1

Du weißt absolut überhaupt nichts über die TE und haust einfach mal raus, wie sie überhaupt noch Selbstachtung aufbringen könne. Das ist ziemlich harter Tobak und lässt auf einen extrem eingeengten Horizont schließen.
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AdamCarter
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von AdamCarter »

Kroate hat geschrieben:Du weißt absolut überhaupt nichts über die TE und haust einfach mal raus, wie sie überhaupt noch Selbstachtung aufbringen könne. Das ist ziemlich harter Tobak und lässt auf einen extrem eingeengten Horizont schließen.
Sie fragt ob sie in ihrem Referendariat noch Geld von ihren Eltern verlangen kann, Begründung: "Man kriegt ja nicht so viel und mehr wäre ganz schön", also nix mit aussergewöhnlichen finanziellen Härten. Als Referendar hat man aber schon ein recht langes i.d.R. fremdfinanziertes Hochschulstudium abgeschlossen und hat bereits ein eigenes festes Einkommen (nicht hoch, klar, aber ausreichend). Und als erwachsener Mensch mit festem Einkommen noch Geld von den Eltern zu verlangen finde ich schon stark. Da sie eben fragt ob sie es verlangen kann gehe ich mal davon aus dass ihr Verhältnis zu den Eltern nicht gerade das beste ist, deswegen hab ich auf die Selbstachtung abgestellt die davon unabhängig ist.
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von Dolo ago »

jasmin_nadine hat geschrieben: bekommt kein Kindergeld mehr
Doch, klar, Referendariat ist Ausbildung und somit grundsaetzlich kindergeldunschaedlich. Man muss halt zusehen, nicht ueber den Einkommensgrenzen zu verdienen.

Die eigentliche Frage beantworte ich jetzt mal rein sprachlich und ohne von juristischer Kenntnis befleckt zu sein: Wo eine Unterhaltsbeihilfe ist, muss doch auch ein Unterhalt sein?
plü
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von plü »

Dolo ago hat geschrieben:Doch, klar, Referendariat ist Ausbildung und somit grundsaetzlich kindergeldunschaedlich. Man muss halt zusehen, nicht ueber den Einkommensgrenzen zu verdienen.


Seit 2012 gilt das mit der Einkommensgrenze nicht mehr. D.h. man kann jetzt im Ref, bis man 25 wird, Kindergeld bekommen, egal wie hoch das Einkommen/Ausbildungsvergütung ist. Übrigens auch in der Übergangszeit zwischen Studium und Ref, aber da gibt es nochmal eine zeitliche Einschränkung. Auch zu diesem Thema findet man bei einschlägigen Suchmaschinen sofort was.
Syd26
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Re: Referendariat und Unterhalt

Beitrag von Syd26 »

@jasmin: Prüf doch mal selbst die Anspruchsgrundlagen durch:

§ 1601 BGB +
§ 1603 BGB (keine Ahnung, ich nehme an, +)
§ 1602 BGB -, da Dein Bedarf als Referendarin gedeckt ist.

Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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