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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 17:03
von Muirne
Freedom hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:52 Woran bemisst sich denn die Höhe der privaten Krankenversicherung? Bemisst die sich wenn man in Rente geht dann auch an der Rente? Sonst wäre doch ohne Weiteres vorstellbar, dass man sich die schlichtweg nicht leisten kann und dann ohne Versicherungsschutz dasteht? Bzw. geht das in Deutschland so ohne Weiteres dass man dann gar nicht krankenversichert ist?
Man kann auch in Deutschland mit GKV nicht versichert sein bzw nur absolute notfalldeckung haben, das geht, kriegt man eben nur selten mit. Musst nur mal deine Beiträge nicht zahlen.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 17:31
von Amira20
Und sobald man aus dem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis wechselt und unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient und jünger als 55 Jahre alt ist, kommt man auf jeden Fall zurück in die gkv? Oder gibt es da noch irgendwelche Fallstricke wie Vorversicherungszeit?

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 17:39
von Freedom
Ganz ehrlich, sind das nicht so Fragen wo man im Zweifelsfall - in Anbetracht der Wichtigkeit und der finanziellen Interessen die da dranhängen - mal ne Beratungsleistung bei einem Experten in Anspruch nehmen sollte? Das ist doch wie mit nem Anwalt. Wenn es so wichtig ist, zahle ich halt mal die 200-300€. Ich wüsste jetzt zwar nicht sofort wer sowas leisten kann (Versicherungsmakler dürften einem am Ende auch nur ne bestimmte Versicherung aufschwatzen wollen?!) aber da würde ich mich mal schlaumachen. Anwalt für Versicherungsrecht vielleicht? Keine Ahnung sowas in der Art.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 19:43
von thh
Freedom hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:52Woran bemisst sich denn die Höhe der privaten Krankenversicherung?
Wie bei jeder Versicherung im eigentlichen Sinne ("Sozialversicherungen" ausgenommen): am Risiko und den Leistungen.
Freedom hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 16:52Bemisst die sich wenn man in Rente geht dann auch an der Rente?
Natürlich nicht. Der Versicherung ist es zu Recht egal, was ihre Versicherten verdienen. Der Automechaniker kalkuliert seine Rechnung auch nicht nach dem Einkommen des Kunden.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 20:27
von Tibor
Freedom hat geschrieben:Ich wüsste jetzt zwar nicht sofort wer sowas leisten kann ...
https://www.bvvb.de

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 20:43
von Muirne
Ich lese mich möglichst selbst ein, dauert aber natürlich dann auch.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 21:10
von j_laurentius
Freedom hat geschrieben: Montag 20. Januar 2020, 17:39 Ganz ehrlich, sind das nicht so Fragen wo man im Zweifelsfall - in Anbetracht der Wichtigkeit und der finanziellen Interessen die da dranhängen - mal ne Beratungsleistung bei einem Experten in Anspruch nehmen sollte? Das ist doch wie mit nem Anwalt. Wenn es so wichtig ist, zahle ich halt mal die 200-300€. Ich wüsste jetzt zwar nicht sofort wer sowas leisten kann (Versicherungsmakler dürften einem am Ende auch nur ne bestimmte Versicherung aufschwatzen wollen?!) aber da würde ich mich mal schlaumachen. Anwalt für Versicherungsrecht vielleicht? Keine Ahnung sowas in der Art.
Wenn es darum geht, wie man in den Genuss der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht sicherlich ein guter Ansprechpartner O:)

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 20. Januar 2020, 22:20
von gola20
Ich empfehle den Anwalt. Musste zu genau dem Thema (PKV in GKV) mal einen Fall bearbeiten. Ätzendes Gebiet. Literatur und Rspr kaum vorhanden.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Sonntag 4. April 2021, 21:55
von Larissa7667
Hallo,

ich hole den Thread mal für ein persönliches Problem passend zum Thema wieder hoch:

Ich habe eine Zusage für den richterlichen Dienst über die ich mich sehr gefreut habe. Beginn 1.6., Ernennungsurkunde noch nicht überreicht.

Sehr unerwartet kam am Wochenende die Nachricht, dass das AC bei einer Behörde gut verlaufen ist und ich dort im weiteren Verfahren berücksichtigt werde. Die endgültige Zusage ist aber noch an eine Sicherheitsüberprüfung gekoppelt, die einige Monate dauern kann.

Eigentlich war Justiz immer mein Plan B, habe mich aber nun doch sehr über die Zusage gefreut. Auch weil ich denke, dass ich auch als Richter ja noch in die Verwaltung wechseln kann. Gleichermaßen ist die Behörde, die mir nun so teilweise zugesagt hat, eine einmalige Chance.

Meine Überlegung war nun, zunächst als Richter anzufangen. Jetzt nach Zusage abzusagen mit dem Risiko, dass das weitere Verfahren bei der Behörde doch keinen positiven Ausgang nimmt, ist mir zu riskant. Ich hatte jetzt überlegt, mir die Justiz mal in der Praxis anzuschauen und mich dann ggf. entlassen zu lassen.

Dazu die Fragen:

a) ist es sehr unsozial, bei der Justiz anzufangen und ggf nach 6 Monaten schon wieder die Entlassung zu fordern?
b) ist man dann für immer bei der Justiz verbrannt oder kann man dort wieder anfangen, wenn man feststellt, das Behörde doch nix ist?
c) wie realistisch ist es, sich als Richter in eine Behörde abordnen zu lassen, ggf auch ins Ausland? Wenn das realistisch auch schon nach 2,3 Jahren möglich ist, würde ich der Behörde, die jetzt in der Auswahl ist, nicht hinterhertrauern, weil sowas immer noch möglich wäre. Ich kenne nur so wenig Richter, die das machen. Ist das einfach nicht beliebt oder wird es ggf vom Präsidenten oÄ nicht unterstützt?

Dankeschön

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 5. April 2021, 08:37
von Toefting
Larissa7667 hat geschrieben: Sonntag 4. April 2021, 21:55 Hallo,

ich hole den Thread mal für ein persönliches Problem passend zum Thema wieder hoch:

Ich habe eine Zusage für den richterlichen Dienst über die ich mich sehr gefreut habe. Beginn 1.6., Ernennungsurkunde noch nicht überreicht.

Sehr unerwartet kam am Wochenende die Nachricht, dass das AC bei einer Behörde gut verlaufen ist und ich dort im weiteren Verfahren berücksichtigt werde. Die endgültige Zusage ist aber noch an eine Sicherheitsüberprüfung gekoppelt, die einige Monate dauern kann.

Eigentlich war Justiz immer mein Plan B, habe mich aber nun doch sehr über die Zusage gefreut. Auch weil ich denke, dass ich auch als Richter ja noch in die Verwaltung wechseln kann. Gleichermaßen ist die Behörde, die mir nun so teilweise zugesagt hat, eine einmalige Chance.

Meine Überlegung war nun, zunächst als Richter anzufangen. Jetzt nach Zusage abzusagen mit dem Risiko, dass das weitere Verfahren bei der Behörde doch keinen positiven Ausgang nimmt, ist mir zu riskant. Ich hatte jetzt überlegt, mir die Justiz mal in der Praxis anzuschauen und mich dann ggf. entlassen zu lassen.

Dazu die Fragen:

a) ist es sehr unsozial, bei der Justiz anzufangen und ggf nach 6 Monaten schon wieder die Entlassung zu fordern?
b) ist man dann für immer bei der Justiz verbrannt oder kann man dort wieder anfangen, wenn man feststellt, das Behörde doch nix ist?
c) wie realistisch ist es, sich als Richter in eine Behörde abordnen zu lassen, ggf auch ins Ausland? Wenn das realistisch auch schon nach 2,3 Jahren möglich ist, würde ich der Behörde, die jetzt in der Auswahl ist, nicht hinterhertrauern, weil sowas immer noch möglich wäre. Ich kenne nur so wenig Richter, die das machen. Ist das einfach nicht beliebt oder wird es ggf vom Präsidenten oÄ nicht unterstützt?

Dankeschön
Natürlich ist es für den Dienstherren eher unschön, wenn ein proberichter nach 6 Monaten um Entlassung bittet, weil er meint dass das Gras woanders grüner ist (und der Umstand, dass der Grund schon vorher feststand, macht es natürlich nicht "sozialer"). Aber that's life. Mit einer erneuten Einstellung dürfte es aber in der Tat sehr schwer werden. Fast überall sieht der anforderungskatalog ja "Identifikation mit der justiz" oä vor. Da wird man schon gut argumentieren müssen (oder bei einer Bewerbung in einem anderen Bundesland hoffen, dass die vorherige Tätigkeit nicht auffällt).

Eine abordnung an eine Behörde ist mir in mehreren Fällen (u.a. Meinem eigenen) während der proberichter Zeit bekannt. Behörde ist aber jeweils das BMJV gewesen und die abordnungspraxis ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 5. April 2021, 15:35
von Liz
Freunde macht man sich damit bei der Justiz sicherlich nicht. Auch würde ich mal vermuten, dass die Einstellung bei der Behörde eher schon zum 01.09 oder zum 01.10 anvisiert ist, so dass es dann eher 3-4 Monate in der Justiz sind? In der Zeit kann man Dich eigentlich nicht sinnvoll einsetzen, weil man - je nach genauem Einsatzort - ein paar Wochen braucht, um "reinzukommen", und in den letzten 3-4 Wochen damit beschäftigt ist, die Sachen, die man angefangen hat, noch zu Ende zu bringen. Ich würde da im allseitigen Interesse versuchen, die Zeitplanung der Wunschbehörde näher zu erfragen bzw dort das Problem mit der Justizzusage offen zu legen (vielleicht zieht man Dich dann bei der Sicherheitsprüfung vor?) und wenn es so ganz knapp ist, ggf auch überlegen, der Justiz nicht abzusagen, sondern den Beginn nochmal etwas nach hinten zu schieben (ggf unter irgendeinem Vorwand), um nicht ggf eine erneute Bewerbung in der Justiz mit dem Makel starten zu müssen, beim letzten Mal nach wenigen Wochen / Monaten gekündigt zu haben. Man kann es natürlich auch anders machen, aber dann sollte man eher nicht damit rechnen, dass man nochmals mit offenen Armen empfangen wird.

Ansonsten sind Abordnungen für Richter natürlich grds möglich (hier darf man vor der Lebenszeiternennung aber max für 1 Jahr in die Verwaltung), aber wenn eine bestimmte Behörde das Ziel ist, würde ich ehrlich gesagt lieber dort anfangen, als auf die vage Möglichkeit der Abordnung zu setzen.


Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Montag 5. April 2021, 23:07
von Larissa7667
Herzlichen Dank für eure Einschätzung!

Für 3-4 Monate würde Justiz definitiv keinen Sinn machen. Ich werde daher mal so vorgehen wie Liz vorgeschlagen hat und bei der Behörde nachfragen, wie die genaue Zeitplanung ist. Vielleicht kann man dann den Justizeinstieg auch noch etwas rauszögern, sodass sich die Einstellung überschneiden würde und ich der Justiz ggf. vorher absagen könnte, bevor ich anfange. Erspart sicherlich allen Aufwand.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Dienstag 20. Juli 2021, 12:10
von Rockefeller47
Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Schwarmintelligenz :)

Ich befinde mich in folgender Situtaion (betrifft den Bezirk OLG Hamm, NRW):

Während des Ref. wollte ich Richter werden. Examen lief ordentlich, Punktegrenze für die Bewerbung wurde erheblich überschritten. Ich habe mich dann nach dem Ref. beim OLG Hamm für den richterlichen Dienst und als Plan B bei der GStA Hamm beworben. GStA hat sich gemeldet, OLG Hamm nicht. Die GStA hat mir nach dem Vorstellungsgespräch ein Einstellungsangebot gemacht, welches ich annahm. Nach Dienstantritt habe ich festgestellt, dass die StA nicht das Richtige für mich ist. Nach ca. 6 Monaten habe ich die Entlassung beantragt, da man mir aus nachvollziehbaren Gründen nicht die von mir ersehnte Sicherheit geben konnte, dass der Laufbahnwechsel stattfinden kann. Jetzt bin ich Beamter auf Probe bei einer Landesbehörde. Frage an Euch: Ich würde mich gerne erneut für den richterlichen Dienst bewerben. Hat man mit meiner Vita noch eine Chance oder wird man direkt aussortiert? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Grüße

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 21. Juli 2021, 10:03
von Joshua
Ich sehe jedenfalls gute Argumente für die Bewerbung. Denn Staatsanwalt und Richter sind schon sehr unterschiedliche Rollen im Justizsystem. Natürlich kann man dir auch entgegenhalten, ein Hinwerfer zu sein. Ich würde es dennoch probieren.

Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Verfasst: Mittwoch 21. Juli 2021, 10:25
von batman
Nachdem die Justiz händeringend Leute sucht, Du die Notenanforderungen deutlich erfüllst und bereits über Erfahrungen in Justiz und ÖD verfügst, dürften die Chancen sehr gut sei.