NSU-Prozess
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Insgesamt eine ziemlich peinliche und vor allem unwürdige Geschichte:. http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03 ... che-medien
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
+1Parabellum hat geschrieben:Insgesamt eine ziemlich peinliche und vor allem unwürdige Geschichte:. http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03 ... che-medien
Man hätte denken können, dass nur Vorsitzender eines Staatsschutzsenats wird, wer ein Mindestmaß an Einschätzungsvermögen hinsichtlich solcher Dinge hat. Warum keine Auslosung mit verschieden Töpfen?
- batman
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Es dürfte nicht das wichtigste an diesem Prozess sein, ob der "Hürriyet"-Vertreter akkreditiert ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Was ist denn wichtig in Bezug auf die Auswahl der Medienvertreter?batman hat geschrieben:Es dürfte nicht das wichtigste an diesem Prozess sein, ob der "Hürriyet"-Vertreter akkreditiert ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist sicherlich richtig. Um so wichtiger ist es m. E., keine unnötigen Nebenkriegsschauplätze auf zu machen. Das ist hinsichtlich der Presseakkreditierung nicht gelungen, wie das Presse-Echo zeigt. Es geht ja auch gar nicht nur um die Hürriyet, aber dass da durch ein reines Windhund-Verfahren völlig losgelöst von der medialen Bedeutung der einzelnen Journalisten akkreditiert wurde, finde ich - auch wenns sicher formal so möglich ist - wenig gelungen.batman hat geschrieben:Es dürfte nicht das wichtigste an diesem Prozess sein, ob der "Hürriyet"-Vertreter akkreditiert ist.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Dass eine mögliche Verurteilung nicht wegen eines vermeidbaren Verfahrensfehlers in der Revision auffliegt (konkret: § 338 Nr. 6 StPO). Dafür hätte man im Ausland wahrscheinlich noch weniger Verständnis.Scaevola hat geschrieben:Was ist denn wichtig in Bezug auf die Auswahl der Medienvertreter?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Der Sinn der Öffentlichkeit ist aber nicht, sie revisionsfest zu gestalten. Das Windhundverfahren ist auch nicht alternativlos. Dass man es trotzdem in dieser Form gewählt hat, ist nur mit der Wurschtigkeit zu erklären, die auch aus batmans Beitrag spricht. Dafür fehlt mir zumindest in diesem speziellen Fall jedes Verständnis.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Und diese Gefahr würdest Du sehen, wenn die Kontingentierung der Medienplätze nach einem anderen System vorgenommen werden würde?Leo12 hat geschrieben:Dass eine mögliche Verurteilung nicht wegen eines vermeidbaren Verfahrensfehlers in der Revision auffliegt (konkret: § 338 Nr. 6 StPO). Dafür hätte man im Ausland wahrscheinlich noch weniger Verständnis.Scaevola hat geschrieben:Was ist denn wichtig in Bezug auf die Auswahl der Medienvertreter?
Dass man sich nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen möchte, ob die Übertragung in einen Medienarbeitsraum bereits ein Verstoß gegen § 169 S. 2 GVG sein könnte (anders z.B. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... edienraum/, kann ich ja noch verstehen. Aber selbst wenn würde ein solcher Verstoß nicht unter § 338 Nr. 6 StPO fallen (BGHSt 36, 119, 120; Meyer-Goßner, § 338 Rn. 47 mwN), weil es gerade nicht um eine Beschränkung der Öffentlichkeit, sondern um eine (ggf.) unzulässige Erweiterung derselben geht.
Zuletzt geändert von Parabellum am Mittwoch 27. März 2013, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
OLG München halt ...Parabellum hat geschrieben:Insgesamt eine ziemlich peinliche und vor allem unwürdige Geschichte:. http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03 ... che-medien
... zur Ehrenrettung des Gerichts: Das Thema "Pressezugang" ist rechtlich ohnehin nicht einfach, wenn das OLG festlegt, dass nach Eingang der Anträge zugelassen wird, dann können die das jetzt nicht einfach ändern, ohne von X anderen Presseorganen, die ihrerseits nicht zugelassen wurden, genervt zu werden ...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
In der Tat ist mir einigermaßen Wurscht, wer auf den 50 Stühlen sitzt, die für Medienvertreter reserviert sind. Andere Methoden als das "Windhundverfahren" wären sicherlich auch nicht frei von Kritik gewesen (so wie die Frage, warum in ganz München kein größerer Sitzungssaal vorhanden ist und warum man die Verhandlung nicht auch in einen Nebenraum "streamen" kann). Das Winhundverfahren ist jedenfalls rein rechtlich am wenigsten angreifbar, was den Beteiligten vielleicht nicht gerade Wurscht war.Scaevola hat geschrieben:Dass man es trotzdem in dieser Form gewählt hat, ist nur mit der Wurschtigkeit zu erklären, die auch aus batmans Beitrag spricht. Dafür fehlt mir zumindest in diesem speziellen Fall jedes Verständnis.
Persönlich interessieren mich die strafrechtlichen und ggf. zu Tage tretenden sicherheitspolitischen Aspekte des Verfahren mehr.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Kann mir mal jemand sagen, warum für den NSU-Prozess München zuständig ist? Dazu hab ich noch nirgends etwas Brauchbares gelesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
§§ 7, 13 StPO, § 120 II GVG.Syd26 hat geschrieben:Kann mir mal jemand sagen, warum für den NSU-Prozess München zuständig ist? Dazu hab ich noch nirgends etwas Brauchbares gelesen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
(Auch) diesem Interesse, entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit zu transportieren, soll ja gerade durch adäquate Berichterstattung Rechnung getragen werden. Ob das Windhundprinzip insofern zu einer geeigneten Allokation führt, steht dann auf einem anderen Blatt.batman hat geschrieben:Persönlich interessieren mich die strafrechtlichen und ggf. zu Tage tretenden sicherheitspolitischen Aspekte des Verfahren mehr.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das in der Tat. Dahinter steckt wahrscheinlich die Sorge bei anderen Auswahlverfahren entweder nicht zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen (Losverfahren) oder aber hinterher Ermessensfehler vorgeworfen zu bekommen. Und wenn die Strafrichter in München ähnlich drauf sind, wie die Mehrheit der Kollegen der Ziviljustiz, ... naja ... ich glaube hier muss ich mir jetzt tatsächlich auf die Zunge beißen ...ElGraf hat geschrieben:(Auch) diesem Interesse, entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit zu transportieren, soll ja gerade durch adäquate Berichterstattung Rechnung getragen werden. Ob das Windhundprinzip insofern zu einer geeigneten Allokation führt, steht dann auf einem anderen Blatt.batman hat geschrieben:Persönlich interessieren mich die strafrechtlichen und ggf. zu Tage tretenden sicherheitspolitischen Aspekte des Verfahren mehr.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich finde einige Kritiken nicht sehr informiert:
Hier geht es aber nicht um Prinzipienreiterei, sondern darum, schon im Vorfeld die Möglichkeit eines absoluten Revisionsgrundes zu schaffen.
Kann ich die Aussage von Frau Lüders so verstehen, dass die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatz und formal korrektes Verhalten eine Prinzipienreiterei ist? Man vielmehr ein, vom Rechtsstaat gelöstes, Handeln benötigt, um nicht in Prinzipienreiterei zu verfallen?
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 29861.htmlDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes rügte am Mittwoch die starre Haltung des Gerichts. „Natürlich hat das Gericht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehandelt und formal alles richtig gemacht“, erklärte die Leiterin der Behörde, Christine Lüders, in Berlin. „Hier geht es aber nicht um Prinzipienreiterei, sondern darum, Berichterstattung in den Herkunftsländern der Opfer zu ermöglichen.“
Hier geht es aber nicht um Prinzipienreiterei, sondern darum, schon im Vorfeld die Möglichkeit eines absoluten Revisionsgrundes zu schaffen.
Kann ich die Aussage von Frau Lüders so verstehen, dass die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatz und formal korrektes Verhalten eine Prinzipienreiterei ist? Man vielmehr ein, vom Rechtsstaat gelöstes, Handeln benötigt, um nicht in Prinzipienreiterei zu verfallen?