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Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 16:34
von batman
Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 18:40
von Urs Blank
batman hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 16:34 Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.
Der Berichterstatter wird sich jetzt denken: Hab ich ja noch das ganze Wochenende... :-w

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 18:44
von Strich
Urs Blank hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:40
batman hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 16:34 Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.
Der Berichterstatter wird sich jetzt denken: Hab ich ja noch das ganze Wochenende... :-w
:twevil

Und dann kommt da ein 600 Seiten Schinken raus. Viel Spaß BGH ^^ Am besten wird dann auch jede schon vorbereitete Verfahrensrüge ausführlich begründet. Da die Verfahrensrüge aus sich heraus schlüssig sein muss, sollte man schon mal irgendeine ausrangierte Industriehalle klar machen um die Akten zu sammeln. Da ist es auch nicht schlimm, wenn die zufällig Feuer fängt.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 19:00
von batman
Die SZ berichtet heute, dass einer der (nicht rechtskräftig) zu 3,5 verurteilten Angeklagten freiwillig die Haft angetreten hat.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 19:18
von Urs Blank
Ich verstehe es so, dass Carsten S. seine Revision (schon vor geraumer Zeit) zurückgenommen hat, so dass Urteil ihn betreffend rechtskräftig ist.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 19:40
von Liz
Strich hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:44

Und dann kommt da ein 600 Seiten Schinken raus.
Manche Kollegen schreiben ja schon nach 90 Verhandlungstagen 1.300 Seiten (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-u ... en-urteil/); hochgerechnet auf den NSU-Prozess wären das gut 6.200 Seiten, was mit Blick auf den Umfang des Protokolls (44 Aktenordner, also 22.000 Blatt?) wohl noch als "Kurzfassung" durchgehen dürfte.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 20:18
von batman
Urs Blank hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 19:18 Ich verstehe es so, dass Carsten S. seine Revision (schon vor geraumer Zeit) zurückgenommen hat, so dass Urteil ihn betreffend rechtskräftig ist.
Stimmt, da hatte ich das Interview mit seinem Verteidiger falsch verstanden.

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Freitag 17. April 2020, 20:43
von Ara
batman hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 20:18
Urs Blank hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 19:18 Ich verstehe es so, dass Carsten S. seine Revision (schon vor geraumer Zeit) zurückgenommen hat, so dass Urteil ihn betreffend rechtskräftig ist.
Stimmt, da hatte ich das Interview mit seinem Verteidiger falsch verstanden.
Man kann auch gar nicht "freiwillig" die Strafhaft antreten. Dann würde ja auch "U-Haft schafft Rechtskraft" nicht mehr funktionieren :P

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Dienstag 21. April 2020, 15:31
von Tibor
Strich hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:44
Urs Blank hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:40
batman hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 16:34 Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.
Der Berichterstatter wird sich jetzt denken: Hab ich ja noch das ganze Wochenende... :-w
:twevil

Und dann kommt da ein 600 Seiten Schinken raus. ...
:lmao: :lmao: :lmao:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... ebec3abc4a

3.025!

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Dienstag 21. April 2020, 16:27
von batman
Wenn man bedenkt, dass die eingelegten Revisionen nun binnen 1 Monat nach Zustellung zu begründen sind und diese Frist - anders als im Zivilprozess - nicht verängert werden kann...

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Dienstag 21. April 2020, 17:10
von Strich
Tibor hat geschrieben: Dienstag 21. April 2020, 15:31
Strich hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:44
Urs Blank hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 18:40
batman hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 16:34 Am kommenden Mittwoch (22.4.) endet übrigens die Urteilsabsetzungsfrist.
Der Berichterstatter wird sich jetzt denken: Hab ich ja noch das ganze Wochenende... :-w
:twevil

Und dann kommt da ein 600 Seiten Schinken raus. ...
:lmao: :lmao: :lmao:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... ebec3abc4a

3.025!
Kann ich nicht öffnen. Aber 3.025 Seiten alter Schollie!

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Dienstag 21. April 2020, 17:42
von Ara
batman hat geschrieben: Dienstag 21. April 2020, 16:27 Wenn man bedenkt, dass die eingelegten Revisionen nun binnen 1 Monat nach Zustellung zu begründen sind und diese Frist - anders als im Zivilprozess - nicht verängert werden kann...
Naja es muss ja nur auf Verfahrensfehler in der Frist geprüft werden. Da ist das Urteil nicht das Problem. Schwieriger ist es eher an die Protokolle rechtzeitig zu kommen, dafür gibt es dann aber theoretisch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die Frage ist, ob man sich auf das dünne Eis begeben möchte, wenn man erst 3-4 Tage vor Fristablauf die Protokolle bekommt oder ob man nicht doch lieber die Nächte durchliest (außerdem ist mindestens ein Verteidiger meist so blöd gewesen die allgemeine Sachrüge bei der Revisionseinlegung zu erheben und damit ist keine Frist versäumt).

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Donnerstag 21. Januar 2021, 16:46
von batman
Die Revisionen sind nun beim 3. Strafsenat eingegangen. Deren Prüfung durch den Senat "wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen".
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Donnerstag 19. August 2021, 10:40
von scndbesthand

Re: NSU-Prozess

Verfasst: Donnerstag 19. August 2021, 10:42
von Zippocat
Die vom Staatsschutzsenat gewählte Darstellung der Beweiswürdigung, die schrittweise Mitteilung der - im Wesentlichen aufeinander aufbauenden - Überzeugungsbildung zu jeder einzelnen Feststellung und die vielfache Wiederholung der nämlichen Mitteilung für jede einzelne Tat, führt zwar zu einem sachlich nicht gebotenen und der Lesbarkeit abträglichen außergewöhnlichen Umfang der Urteilsgründe. Dies allein macht die Entscheidung indes nicht rechtsfehlerhaft.


:D