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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 12:01
von Urs Blank
Jetzt heißt es dort:
An dieser Stelle stand ein Kommentar von Professor Dr. Rüdiger Zuck, der vom Verlag im Einvernehmen mit dem Autor zurückgezogen wurde.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 17:02
von Justitian

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 17:27
von Tibor
Bandredaktoren? Kann ja eigentlich (München!) nur der MüKo sein, oder? Staudinger ist de Gruyter und hat Verlagssitz nicht in München.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 17:38
von Justitian
Auf den MüKo hätte ich es auch eingegrenzt, aber weiter bin ich noch nicht gekommen

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 17:47
von Tibor
Obwohl ... bei Redaktoren spricht viel für Staudinger, auch dass die nicht Hrsg genannt werden. Und die Zahl der Redaktoren ...

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 19:41
von thh
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 17. Februar 2021, 17:27 Bandredaktoren? Kann ja eigentlich (München!) nur der MüKo sein, oder? Staudinger ist de Gruyter und hat Verlagssitz nicht in München.
Beck-aktuell schreibt von einem "kleineren Fachverlag mit einem namhaften Großkommentar zum Bürgerlichen Recht". Man kann dem Beck-Verlag vieles nachsagen, aber er ist sicherlich kein "kleinerer Fachverlag". Zudem hat der MüKo nur 14 Bände, da wären 23 Bandredaktoren ein bißchen viel.

De Gruyter hat auch einen Sitz in München; dort sitzt die Otto Schmidt Verlagskontor KG, die zusammen mit der Walter de Gruyter GmbH die Otto Schmidt Verlagskontor / Walter de Gruyter Verlag OHG bildet. Die 12. Auflage des Staudinger wurde zudem 1999 abgeschlossen; das würde zum Abschluss des Verlagsvertrags 1999 passen. Im November 2013 ist auch zumindest - zufälliger Google-Treffer - Buch 2 des Staudinger ("Kaufrecht") in 15. Auflage erschienen, wobei daran offenbar ein Ehepaar mitwirkte, beides Professoren an der Universität des Saarlands.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 21:08
von Tibor
thh hat geschrieben: Mittwoch 17. Februar 2021, 19:41 ... Im November 2013 ist auch zumindest - zufälliger Google-Treffer - Buch 2 des Staudinger ("Kaufrecht") in 15. Auflage erschienen, wobei daran offenbar ein Ehepaar mitwirkte, beides Professoren an der Universität des Saarlands.
:sherlock:

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 00:10
von Liz
Das scheint mir gut kombiniert zu sein und auch dazu zu passen, dass der fragliche Band immer noch keine Aktualisierung erfahren hat...

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 01:11
von Justitian
=D> Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 08:58
von scndbesthand
Justitian hat geschrieben:=D> Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten
Es wäre ja zu schön gewesen, wenn der Verlag auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hätte und der BGH im Rahmen der Gesamtabwägung auf die juristische Qualität der Kommentierung hätte eingehen müssen.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 13:56
von corpusiuris
Liz hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 00:10 Das scheint mir gut kombiniert zu sein und auch dazu zu passen, dass der fragliche Band immer noch keine Aktualisierung erfahren hat...
Haargenau! =D> Und der mehrfach zitierte Professor M. war wohl der zuständige Bandredaktor und Mitglied des Herausgeberrats:
https://www.schweitzer-online.de/buch/S ... 52/B36059/

Man fragt sich nur, wie es weitergegangen ist. Spätestens nach dem Rechtsstreit war das Verhältnis doch endgültig zerrüttet und damit eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt.

Außerdem könnte der Verlag vermutlich den Bearbeiter gängeln, indem er künftig die vielfachen - in der Praxis nicht unüblichen - Fristverlängerungen ablehnt und den Autor damit in den Vertragsbruch laufen lässt. Klar, dann stellen sich sicherlich wieder Fragen des AGB-Rechts, Treu und Glauben, Schikaneverbot etc., aber trotzdem, klarer Uphill Battle für den Autor IMHO.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 16:11
von Urs Blank
scndbesthand hat geschrieben:
Justitian hat geschrieben:=D> Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten
Es wäre ja zu schön gewesen, wenn der Verlag auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hätte und der BGH im Rahmen der Gesamtabwägung auf die juristische Qualität der Kommentierung hätte eingehen müssen.
Eine Tatfrage, die nach Zurückverweisung vom Oberlandesgericht zu klären gewesen wäre, und zwar unter Einschaltung eines Sachverständigen, falls die eigene Sachkunde nicht ausgereicht hätte...

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 16:19
von Justitian
Ich verstehe auch nicht wie man sich die Mühe machen kann so viele Rechtsstreitigkeiten auszufechten anstatt sich einfach bei der Kommentierung mehr Mühe zu geben. Offensichtlich ist beiden ja ihre Kommentierung wahnsinnig wichtig

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2021, 20:43
von Liz
Justitian hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 16:19 Ich verstehe auch nicht wie man sich die Mühe machen kann so viele Rechtsstreitigkeiten auszufechten anstatt sich einfach bei der Kommentierung mehr Mühe zu geben. Offensichtlich ist beiden ja ihre Kommentierung wahnsinnig wichtig
Die bloße Überarbeitung der Kommentierung bringt halt für relativ wenig Aufwand (wozu hat man WiMis?) sehr viel Geld ein und es macht schon was her, wenn man im Staudinger kommentiert. Und dann kam ja die Kündigung bevor man sich ggf. bei der nächsten anstehenden Neukommentierung mehr Mühe hätte geben können.
corpusiuris hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 13:56 Außerdem könnte der Verlag vermutlich den Bearbeiter gängeln, indem er künftig die vielfachen - in der Praxis nicht unüblichen - Fristverlängerungen ablehnt und den Autor damit in den Vertragsbruch laufen lässt. Klar, dann stellen sich sicherlich wieder Fragen des AGB-Rechts, Treu und Glauben, Schikaneverbot etc., aber trotzdem, klarer Uphill Battle für den Autor IMHO.
Ach, einfach das Manuskript solange wieder zurückschicken, bis der Text durch die Autoren richtig entsprechend der Mustervorlage formatiert ist. Und wenn das Manuskript dann endlich "schick" ist, dann nochmal zwecks Aktualisierung zurückschicken. Ich glaube, die Schikane-Möglichkeiten sind da unendlich, wenn man sich von der Idee verabschiedet, eine Neuauflage des Bandes vor dem Jahr 2025 herausbringen zu wollen.

Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Verfasst: Freitag 19. Februar 2021, 16:43
von Sektnase
Liz hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 20:43
Justitian hat geschrieben: Donnerstag 18. Februar 2021, 16:19 Ich verstehe auch nicht wie man sich die Mühe machen kann so viele Rechtsstreitigkeiten auszufechten anstatt sich einfach bei der Kommentierung mehr Mühe zu geben. Offensichtlich ist beiden ja ihre Kommentierung wahnsinnig wichtig
Die bloße Überarbeitung der Kommentierung bringt halt für relativ wenig Aufwand (wozu hat man WiMis?) sehr viel Geld ein und es macht schon was her, wenn man im Staudinger kommentiert. Und dann kam ja die Kündigung bevor man sich ggf. bei der nächsten anstehenden Neukommentierung mehr Mühe hätte geben können.
Ist das denn so? In einem anderen Forum wurde neulich von einem angeblichen Professor postuiliert, die Kommentierung gäbe (direkt, natürlich nicht eingerechnet Mandanten/Gutachtenaufträge wegen Bekanntheit) praktisch gar nichts.