Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Moderator: Verwaltung
- Urs Blank
- Mega Power User
- Beiträge: 1741
- Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Der Antrag wird abgelehnt...
Schon etwas älter, aber aktuell in StraFo veröffentlicht: Ein Ermittlungsrichter erklärt dem GBA, wie Strafakten zu führen sind:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Schon etwas älter, aber aktuell in StraFo veröffentlicht: Ein Ermittlungsrichter erklärt dem GBA, wie Strafakten zu führen sind:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Der hatte echt zuviel Zeit ...
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Er ist eben ausschließlich Ermittlungsrichter.
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Es gibt eine ganze Serie solcher Entscheidungen, in denen er dem GBA erklärt, wie Ermittlungsverfahren zu führen sind.Strich hat geschrieben:Der hatte echt zuviel Zeit ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- scndbesthand
- Mega Power User
- Beiträge: 1996
- Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Der 1. Strafsenat setzt nun auch die Vorgaben der EMRK zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation um:
https://www.bundesgerichtshof.de/Share ... n=10690868
https://www.bundesgerichtshof.de/Share ... n=10690868
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
- Urs Blank
- Mega Power User
- Beiträge: 1741
- Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Nichts eiligeres für die Ampel, als § 219a StGB abzuschaffen. Obwohl es ja zuletzt rund 100.000 Abtreibungen im Jahr gegeben hat (Quelle: Statistisches Bundesamt), so dass man sich schon fragt, welches Informationsdefizit es zu beseitigen gilt.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Die Kritik finde ich etwas seltsam. Kann man - unterstützenswerte - Gesetzesvorhaben jetzt auch zu schnell verwirklichen?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Dann frag mal Gynäkologen, wie problematisch das ist. Man wird ohnehin schon ständig von indoktrinierten Verrückten gejagt, die einen auf Listen setzen und als Mörder betiteln, da braucht man nicht noch das ständige Damoklesschwert der Strafbarkeit für Sachinformationen...Urs Blank hat geschrieben: ↑Montag 17. Januar 2022, 20:39 Nichts eiligeres für die Ampel, als § 219a StGB abzuschaffen. Obwohl es ja zuletzt rund 100.000 Abtreibungen im Jahr gegeben hat (Quelle: Statistisches Bundesamt), so dass man sich schon fragt, welches Informationsdefizit es zu beseitigen gilt.
Zudem: Wenn es ohnehin offenbar schon sehr viele wissen und nutzen, welchen Zweck soll das "Werbe"verbot dann noch erfüllen? Meint ernsthaft jemand, dass es Frauen gibt die nicht wissen dass es Abtreibungen gibt, zudem zu blöd sind um das Internet zu nutzen und dann erst aufgrund der Information "Unsere Leistungen: 1. Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, [...], 12. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche" auf der Website eines Gynäkologen (auf welche die Frau gestoßen ist ohne Google bedienen zu können) beschließen eine Abtreibung vornehmen zu lassen? Das ist argumentativ etwa mit dem Ansatz vergleichbar, wonach man Jugendliche möglichst nicht aufklären sollte, damit diese auf keinen Fall Sex haben.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Das „Werbe“verbot macht es für die Frauen, die - auch nach Beratung - abtreiben wollen, nur schwieriger eine Praxis zu finden, die Abtreibungen überhaupt vornehmen und in der sie sich ggf auch gut aufgehoben fühlen. Es ist bestimmt nicht toll, sich irgendwo in der konservativen Provinz „durchzufragen“ bis man eine Adressliste bekommt oder endlich eine Praxis, die Abtreibungen vornimmt, in nur 100 km Entfernung ergoogelt hat.
- Urs Blank
- Mega Power User
- Beiträge: 1741
- Registriert: Samstag 31. Januar 2009, 12:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Niemand muss sich durchfragen, auch nicht in der „konservativen Provinz“ (wo soll das übrigens heute noch sein?). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine Liste von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, im Internet. Die lässt sich mit wenigen Mausklicks finden. Rechtsgrundlage ist § 13a Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Behauptung, es gäbe ein Informationsdefizit, ist daher falsch.
Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.
Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Und wodurch wird dieses Ziel begründet?
Alleine durch die seltsame "rechtswidrig aber nicht zu bestrafen"-Konstruktion, die auf eher fragwürdrigen Entscheidungen des BVerfG aus einer völlig anderen Zeit beruht (als z.B. praktizierte Homosexualität jeweils noch strafbar war), welche zudem jeweils keinesfalls einstimmig (zuletzt 1993 nur 5/3) ausgingen?
Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Behandlung und unterliegt bezüglich der Durchführung weitgehend den üblichen rechtlichen Vorgaben für solche. Die Tatsache, dass ab einem bestimmten Punkt möglicherweise eine weitere Rechtsperson in den Raum tritt rechtfertigt es nicht, diese Maßnahme in irgendeiner Weise zu brandmarken und bereits die sachliche Information darüber (!) als strafwürdig einzuordnen. Im Gegenteil erfordert gerade diese Extremsituation eine möglichst umfassende Informationsmöglichkeit.
Es geht ohnehin um kein anpreisendes oder unsachliches Bewerben, da ein solches bereits mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar wäre. Die Anforderungen sind gerade bei derart heiklen Themen hoch genug angesetzt, um alles was über die sachliche Darstellung der bestehenden Möglichkeit sowie der Methoden hinausgeht zu vermeiden.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Ich denke, die Position, dass ein Schwangerschaftsabbruch kein "normaler" medizinischer Eingriff ist, der wie jeder andere zu behandeln wäre, dürfte unter Juristen unumstritten sein. Das Grundgesetz schützt es auch das ungeborene Leben, sobald es angelegt ist (durch Einnistung der Eizelle). Es steht deshalb neben der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren immer auch eine andere Rechtsposition im Raum. Schon das unterscheidet einen Schwangerschaftsabbruch radikal von anderen Eingriffen.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Das Angebot in den PLZ-Bereichen ist durchaus unterschiedlich dicht; die Liste für den Großraum München zB ist sehr kurz.Urs Blank hat geschrieben:Niemand muss sich durchfragen, auch nicht in der „konservativen Provinz“ (wo soll das übrigens heute noch sein?). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine Liste von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, im Internet. Die lässt sich mit wenigen Mausklicks finden. Rechtsgrundlage ist § 13a Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Behauptung, es gäbe ein Informationsdefizit, ist daher falsch.
Und eine Liste im Internet allein mit der Angabe (medikamentös / operativ) befriedigt ersichtlich nicht das berechtigte Informationsinteresse einer Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch interessiert.
Das Argument scheint mir im Jahr 2022 nur bedingt überzeugend zu sein. Es wird wohl kaum eine Frau auf die Idee kommen, ein Schwangerschaftsabbruch, dem immerhin ein Beratungsgespräch mit Bedenkzeit vorauszugehen hat, sei eine „ganz normale medizinische Behandlung“ und quasi ein unproblematischer Verhütungsersatz.Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
Der Schwangerschaftsabbruch unterscheidet sich jedenfalls insoweit von einem "normalen medizinischen Eingriff", als das er nicht auf einem pathologischen Zustand beruht. Bei anderen medizinischen Eingriffen, die nicht pathologisch indiziert sind hätte man mit einem Werbeverbot wohl auch keine Probleme, oder?
Im Übrigen stimme ich Liz zu. Das Argument ist nicht nur 2022 nur bedingt überzeugend sondern war es wohl noch nie. Niemand geht "einfach so" in die Klinik und führt eine Abtreibung durch.
Im Übrigen stimme ich Liz zu. Das Argument ist nicht nur 2022 nur bedingt überzeugend sondern war es wohl noch nie. Niemand geht "einfach so" in die Klinik und führt eine Abtreibung durch.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)
@Strich: „Werbung“ für (in vielen Fällen äußerst elektive) Schönheitsoperationen gibt es - in den Grenzen des HWG - praktisch überall. Bei Instagram wird zB sehr aktiv bei (jungen) Erwachsenen für Zahnschienen geworben (für wohl zumeist rein kosmetisch motivierte Korrekturwünsche). Und auch in vielen anderen Fällen nutzen die Ärzte und Kliniken ihre Möglichkeiten, Patienten über ihr Tätigkeitsspektrum zu informieren und sich hier auch als besonders kompetent darzustellen.