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Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 23:35
von Honigkuchenpferd
Peaches2 hat geschrieben:Wie sah eigentlich die Verurteilung aus? Ich hab was von Bestechung gelesen und dachte aber eher an Betrug..

Mit der Eintragung wird es bei der Einstellung für jeden einfachen Beruf Probleme geben. Ich stell mir das ganz schwer vor für die Zukunft.
Es ist laut Presse lediglich wegen Bestechung verurteilt worden, war aber auch wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat angeklagt.

Für den Betrug müsste man ja erst einmal einen entsprechenden Vermögensschaden dartun...

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 23:36
von OJ1988
§ 263 StGB dürfte hier - sofern er "sein Geld wert war" - mangels Schaden nicht einschlägig sein.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 00:08
von Swann
Wo soll denn da ein Betrug herkommen?

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 02:12
von [enigma]
Ich bin ja froh, dass ich dieses Nachbarforum in der Vorbereitung aufs erste Examen nicht kannte und in der Vorbereitung aufs zweite nicht besucht habe. Da wird man ja verrückt :crazy:

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 07:49
von joee78
Peaches2 hat geschrieben: und dachte aber eher an Betrug.
Betrug gegenüber dem Prüfungsamt? Das fehlt schon an der Vermögensverfügung, wenn nicht gar an der Täuschung. Er hat sich halt in die Prüfung gesetzt und kannte die Lösung.

Betrug gegenüber dem Richter? Wohl kaum.

Betrug gegenüber der ihn einstellenden Kanzlei (er hatte ja kurzzeitig ne Anstellung)? Möglich, aber das wurde hier wohl nicht verhandelt.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 10:07
von Peaches2
Stand im Zeitungsbericht, dass einige davon wegen den erreichten guten Noten, auch entsprechende Anstellungen hatten. In dem Fall dachte ich an Anstellungsbetrug.

Gegenüber dem Richter nicht. Das wäre wirklich etwas merkwürdig.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 10:08
von OJ1988
Swann hat geschrieben:Wo soll denn da ein Betrug herkommen?
§ 263 ggü und zL des Arbeitgebers, sog. "Anstellungsbetrug".

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 11:42
von [enigma]
Peaches2 hat geschrieben:Stand im Zeitungsbericht, dass einige davon wegen den erreichten guten Noten, auch entsprechende Anstellungen hatten. In dem Fall dachte ich an Anstellungsbetrug.
Solange die Arbeitsleistung nicht deutlich hinter dem zurückgeblieben ist, was von einem Juristen mit entsprechenden Noten (er hatte ja anscheinend "nur" ein befriedigend) erwartet wird, reicht das mangels Vermögensschadens aber nicht für den Betrug.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 11:57
von Peaches2
[enigma] hat geschrieben:
Peaches2 hat geschrieben:Stand im Zeitungsbericht, dass einige davon wegen den erreichten guten Noten, auch entsprechende Anstellungen hatten. In dem Fall dachte ich an Anstellungsbetrug.
Solange die Arbeitsleistung nicht deutlich hinter dem zurückgeblieben ist, was von einem Juristen mit entsprechenden Noten (er hatte ja anscheinend "nur" ein befriedigend) erwartet wird, reicht das mangels Vermögensschadens aber nicht für den Betrug.
Ist es nicht so, dass ein Vermögensschaden trotz fachlich korrekter Arbeitsleistung vorliegt, wenn bei Vertrauenspositionen nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügt wird oder eine bestimme Ausbildung (hier Uni Abschluss/2 Examen) bei der Höhe des Entgelts berücksichtigt wird? So hab ich das zumindest gelernt. Gerade das 2.Examen und die Note wird doch einen entscheidenden Einfluss auf seine Position und Bezahlung gehabt haben, zumal auch einige in den Staatsdienst gekommen sind.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 12:10
von [enigma]
Peaches2 hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:
Peaches2 hat geschrieben:Stand im Zeitungsbericht, dass einige davon wegen den erreichten guten Noten, auch entsprechende Anstellungen hatten. In dem Fall dachte ich an Anstellungsbetrug.
Solange die Arbeitsleistung nicht deutlich hinter dem zurückgeblieben ist, was von einem Juristen mit entsprechenden Noten (er hatte ja anscheinend "nur" ein befriedigend) erwartet wird, reicht das mangels Vermögensschadens aber nicht für den Betrug.
Ist es nicht so, dass ein Vermögensschaden trotz fachlich korrekter Arbeitsleistung vorliegt, wenn bei Vertrauenspositionen nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügt wird oder eine bestimme Ausbildung (hier Uni Abschluss/2 Examen) bei der Höhe des Entgelts berücksichtigt wird?
Ein Vermögensschaden liegt zumindest dann vor, wenn der Täter einen Abschluss oder eine Ausbildung nur vortäuscht, die Einstellungsvoraussetzung ist. Hier hat der Täter das 2. Examen aber tatsächlich bestanden. Auf welche Art und Weise er das geschafft hat, ist höchstens täuschungsrelevant. Wenn seine Leistung ihr Geld Wert war, liegt jedenfalls kein Vermögensschaden vor. Auch eine Vermögensgefährdung wird man hier wohl nicht annehmen können, da kein direkter Zusammenhang zwischen der Täuschung im Examen und einer zu erwartenden Schlechtleistung besteht.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 15:52
von Swann
OJ1988 hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Wo soll denn da ein Betrug herkommen?
§ 263 ggü und zL des Arbeitgebers, sog. "Anstellungsbetrug".
Wenn das zuträfe, dann könnte niemand, der beim Abitur den Blick auf das Blatt des Nebenmannes hat schweifen lassen, jemals legal arbeiten. Im Übrigen schließe ich mich enigmas Ausführungen an.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 15:55
von OJ1988
Swann hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Wo soll denn da ein Betrug herkommen?
§ 263 ggü und zL des Arbeitgebers, sog. "Anstellungsbetrug".
Wenn das zuträfe, dann könnte niemand, der beim Abitur den Blick auf das Blatt des Nebenmannes hat schweifen lassen, jemals legal arbeiten. Im Übrigen schließe ich mich enigmas Ausführungen an.
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass der "durchgeht", s.o.

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 16:05
von [enigma]
Aber warum wurde er nicht wegen Beihilfe zu § 353b StGB verurteilt? Wurde das nur nach § 154a StPO eingestellt oder übersehe ich da ein materielles Problem?

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 16:15
von OJ1988
[enigma] hat geschrieben:Aber warum wurde er nicht wegen Beihilfe zu § 353b StGB verurteilt? Wurde das nur nach § 154a StPO eingestellt oder übersehe ich da ein materielles Problem?
Tritt das ggf. auf Konkurrenzebene hinter die Bestechung zurück?

Re: Korruption im Nds. Prüfungsamt

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 16:34
von [enigma]
Dachte ich zunächst auch, dann wäre es aber wohl nicht angeklagt worden.