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Zustellung eines Schreibens in Russland

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 17:21
von Gelöschter Nutzer
Ich habe folgendes Problem:

Ich möchte eine Klage vor einem Deutschen Gericht erheben. Der Beklagte sitzt jedoch in Russland. Ich habe seine Adresse einem notariellen Kaufvertrag entnommen. Vor Klageerhebung möchte ich (im Hinblick auf die spätere Zustellung der Klage) natürlich sichergehen, dass der Beklagte auch tatsächlich an dieser Adresse wohnhaft ist. Ich habe ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben nach Russland per "Internationalem Einschreiben + Rückschein" geschickt. Das Schreiben kam nunmehr mit dem Aufdruck "Non reclame" (übersetzt: Nicht abgeholt) zurück. Im Internet konnte ich auf der Seite der russischen Post nachverfolgen, dass das Schreiben einen Monat bei der Post lag und nicht abgeholt wurde. Nunmehr habe ich das Schreiben noch einmal ohne Rückschein versendet. Allerdings ist auch hier zu befürchten, dass der Beklagte das Schreiben nicht abholen wird. Ein "Einwurfeinschreiben" gibt es im Ausland leider nicht.

Meine Frage: Wie kann man ich sichergehen, dass der Beklagte an der Adresse wohnt bzw. wie kann ich es versenden und einen Nachweis über die erfolgreiche Zustellung erhalten. Oder kann ich bereits auf Grund des Vermerks "Non reclame" davon ausgehen, dass er an der Adresse wohnt und das Schreibe nur nicht abgeholt hat. Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar!

Re: Zustellung eines Schreibens in Russland

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 18:31
von Tibor
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