Boris Die Klinge hat geschrieben: Diesen halbgaren Unsinn kann und will doch nun wirklich niemand mehr hören oder lesen.
Ganz anders natürlich Deine Ideen zur Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Boris Die Klinge hat geschrieben: Diesen halbgaren Unsinn kann und will doch nun wirklich niemand mehr hören oder lesen.
Ganz anders natürlich Deine Ideen zur Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Lässt sich jedenfalls einfacher rechtfertigen, als die Ausräuberung aller. Wo eine Krankenverisicherung mir als Solidarsystem noch einleuchtet, wird das bei der Rentenversicherung schon schwieriger. Was geht es mich an, für andere Vorsorge im Alter zu treffen? Nicht, dass die ihr ganzes Leben lang Zeit gehabt hätten, nein, ich muss auch für solche Leute zahlen, die (verschuldet) keine Kinder haben, weil sie lieber YOLO sind.
Also nicht ich muss bezahlen . Wenn von dem kargen Gehalt auch noch die Rente abginge, würde sich Staatsdienst nicht mehr lohnen (shots fired). Aber das imaginierte, in der Rentenversicherung pflichtversicherte Ich muss es.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
Die hocken schlimmer auf "ihrem" Schotter als Dagobert Duck.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
iura hat geschrieben:Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
Die DRV Bund verhält sich wie ein bockiges Kind, getreu dem Motto: Wenn ich schon nicht gewinnen kann, mach ich auf jeden Fall noch was kaputt. Ist zwar ermüdend und nervtötend, aber dagegen helfen mit einiger Erfolgsaussicht WS und nach abschlägigem WSB Klage vor dem SG. Die DRV Bund wird gem. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI i.V.m. BVerfG die rückwirkende Befreiung auch für Zeiträume vor 04/2014 auszusprechen haben, wenn in diesen Zeiträumen wenigstens Mindestpflichtbeiträge an das VSW gezahlt wurden. Dabei handelt es sich ebenfalls um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI. Anschließend hat die DRV Bund gem. § 286f S. 1 SGB VI die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu beanstanden und an das jeweilige VSW zu erstatten.
Ich habe übrigens gestern ein Schreiben von der DRV bekommen mit der Ankündigung, dass bald Sozialwahlen anstehen und ich da doch bitte auch wählen soll, weil das super wichtig ware. Ist es normal, dass Leute, die befreit sind und auch keine Beitragzahlungen zur DRV geleistet haben (bzw. sich diesee haben auszahlen lassen), trotzdem ein Stimmrecht haben?
Gut, ich dachte immer, dass das daran gekoppelt ist. Ich habe aus vorstudentischen Tätigkeiten meine 5 Jahre DRV voll gemacht und trage deshalb nun eine fürstliche Anwartschaft bis zu meinem 75 Lebensjahr rum, die mich zur Wahl berechtigt (aber Gott sei Dank nicht verpflichtet).
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Hat jemand Erfahrungen, wie die RAK München mit Schadenanwälten umgeht? Der Anwaltsgerichtshof Hamm ist ja eindeutig auf Seiten der Versicherungsjuristen.
iura hat geschrieben:Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
Die DRV Bund verhält sich wie ein bockiges Kind, getreu dem Motto: Wenn ich schon nicht gewinnen kann, mach ich auf jeden Fall noch was kaputt. Ist zwar ermüdend und nervtötend, aber dagegen helfen mit einiger Erfolgsaussicht WS und nach abschlägigem WSB Klage vor dem SG. Die DRV Bund wird gem. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI i.V.m. BVerfG die rückwirkende Befreiung auch für Zeiträume vor 04/2014 auszusprechen haben, wenn in diesen Zeiträumen wenigstens Mindestpflichtbeiträge an das VSW gezahlt wurden. Dabei handelt es sich ebenfalls um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI. Anschließend hat die DRV Bund gem. § 286f S. 1 SGB VI die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu beanstanden und an das jeweilige VSW zu erstatten.
Boris Die Klinge hat geschrieben:Sind euch dazu schon Klagen bekannt?
Zur Frage der rückwirkenden Befreiung für Zeiten vor 04/2014 gem. § 231 Abs. 4b SGB VI sind eine ganze Reihe Verfahren anhängig. Mir sind überwiegend Fälle wiederaufgenommener Altverfahren bekannt, in denen nach Auffassung der Kläger nach Erlass des teilweise begünstigenden Bescheides über die rückwirkende Befreiung gem. § 96 SGG zu verfahren sei, was in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung z.Zt. - leider - unterschiedlich beurteilt wird (contra § 96 SGG: LSG Baden-Württemberg, L 7 R 3495/15 a.A.: SG Berlin, S 11 R 645/16 WA; SG Berlin, S 7 R 1997/17; SG Köln, S 40 R 878/11; SG Wiesbaden, S 8 R 162/16; SG München, S 56 R 965/16 u.a.).
Mir ist bis heute nur eine Entscheidung in der Sache bekannt, also zur Frage, ob auch die Fachgerichte die Auffassung des BVerfG teilen, dass es sich bei den Mindestpflichtbeiträgen um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI handelt. Das SG Berlin hat sich der Auffassung des BVerfG angeschlossen(vgl. SG Berlin, S 11 R 645/16 WA, n.rkr., Berufung zum LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 6 R 113/17).