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Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Freitag 26. Juni 2015, 15:00
von Gelöschter Nutzer
Hallo!
Nach nun knapp zwei Jahren Elternzeit geht es bei mir im August wieder los. Vorher war ich 5 Jahre im Dienst, davon die längste Zeit beim AG in der Zivilabteilung, wo ich auch wieder hinkommen werde. Zwischenzeitlich habe ich nicht einen einzigen Gedanken an die Juristerei verschwendet. Wenn ich mich mal hin und wieder mit alten Kollegen unterhalten habe, dann ging es doch immer nur darum, wie groß meine Maus schon ist, wie schön sie laufen kann, wie viele Zähne sie schon hat ... Die Mütter unter euch werden das sicher kennen. ;) Leider muss ich feststellen, dass mein juristisches Niveau mittlerweile so abgesunken ist, dass ich mich neulich bei folgender Aussage erwischte: "Tatbestand - und wie heißt das Andere nochmal?" Das macht mich schon etwas nervös.

Mit Sicherheit bin ich nicht die Einzige, der es so geht bzw. ging. Vielleicht hat ja jemand von euch einen Erfahrungsbericht zum Wiedereinstieg parat. Würde mich freuen.
Viele Grüße

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2015, 12:33
von Syd26
[quote="Dianvihakona"Zwischenzeitlich habe ich nicht einen einzigen Gedanken an die Juristerei verschwendet. Wenn ich mich mal hin und wieder mit alten Kollegen unterhalten habe, dann ging es doch immer nur darum, wie groß meine Maus schon ist, wie schön sie laufen kann, wie viele Zähne sie schon hat ... Die Mütter unter euch werden das sicher kennen. ;)[/quote]

Nein. Wenn ich mich mit Kollegen treffe, werden maximal 2 Bilder meines Zwergs gezeigt und sich dann anderen Themen gewidmet. Sorry, aber Dein Problem scheint mir etwas hausgemacht. Wie auch immer: Man verlernt die Juristerei nicht. Über aktuelle Gesetzesänderungen würde ich mich aber schon mal informieren und ggf. auch mal die NJWs der letzten Wochen lesen.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Mittwoch 1. Juli 2015, 15:35
von OJ1988
Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 07:52
von Vorkriegsjugend
Ist die völlige Abschätzigkeit gegenüber Mitmenschen die notwendige Folge eines frisch bestandenen Staatsexamens?

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 09:24
von Swann
OJ1988 hat geschrieben:Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?
Ach, Häschen, jetzt hab dich nicht so.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 09:58
von famulus
OJ1988 hat geschrieben:Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?
Schlimmer ist eigentlich nur noch "mein Wurm" - was soll sowas?

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 10:07
von Parabellum
OJ1988 hat geschrieben:Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?
Krieg Du doch erstmal Kinder. :)

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 10:29
von OJ1988
Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ist die völlige Abschätzigkeit gegenüber Mitmenschen die notwendige Folge eines frisch bestandenen Staatsexamens?
Da ist was Wahres dran, jedenfalls im Ansatz. Ich verstünde diesen Bala-Bala-Duktus indes auch dann nicht, wenn ich Soziologie studiert hätte.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 11:47
von Vorkriegsjugend
Es ging mir nicht um dein Verständnis sondern um die Äußerung deines mangelndem.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 11:55
von OJ1988
Darum ging es mir freilich auch. Das wurde doch wohl deutlich.

Re: AW: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 12:59
von thh
OJ1988 hat geschrieben:Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?
Primär wohl der Mutterschaft

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 14:33
von OJ1988
=D> :D

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 16:16
von Tibor
Ich möchte bemerken, dass online gerne diese "Koseformen" genutzt werden, weil man in Foren, Facebook etc einfach keine Klarnamen vom Kind einstellen will. Bevor man dann schreibt: "Habe ich mit meinem Sohn/Kind...", kann man dann auch anders formulieren.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 16:51
von Herr Schraeg
OJ1988 hat geschrieben:Ist die völlige Infantilisierung der Sprache ("meine Maus"; "mein Zwerg" statt "mein Kind") eigentlich notwendige Folge jeder Elternschaft?
Den Vorteil dieser sprachlichen Verzwergung geniessen Freunde und Bekannte der Eltern, die wie ich gerne die Namen der Kinder vergessen. "Na, wie geht es ...äh...dem Zwerg?" Unabhängig davon sollten Eltern aber ihre Kinder bezeichnen dürfen, wie sie wollen, ohne dass es den Rest von uns etwas anginge. Ein gelegentliches Grinsen bei einigen öffentlich verwendeten Kosenamen von Kindern und Partnern ist manchmal allerdings unvermeidbar.

Re: Nach Elternzeit zurück in den Richterjob

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 20:13
von OJ1988
Jeder darf seinem Kind gerne die Kosenamen geben, die er möchte. Wer diese aber in einem Gespräch unter anonymen Erwachsenen, die sich nicht gegenseitig und damit auch nicht "den kleinen Wurm" kennen, benutzt, macht sich in meinen Augen lächerlich - zumal als Akademiker. So viel Dünkel habe ich dann doch.