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Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 14:33
von StanleyKubrick
Tach zusammen,

was ich mich immer schon gefragt habe (und jetzt hier mal als Frage in den Raum stelle - vielleicht weiß es ja zufällig jemand): Was bedeutet in unseren dienstlichen Beurteilungen eigentlich der obligatorische Code "[...] bei offensichtlich bester Gesundheit [...]".

Ich kann mir da nur zwei Bedeutungen vorstellen:

1. keine Anzeichen für Drogenkonsum oder Alkoholismus
2. fällt nicht ständig krankheitsbedingt aus.

Und da möchte ich eigentlich schon ganz gerne wissen, was mein Dienstherr genau über mich feststellt...

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 16:47
von Tibor
Sowas habe ich noch in keiner Beurteilung gelesen.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 17:40
von markus87
Hast du ein Alkoholproblem?

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 19:08
von Eagnai
Ich habe das schon öfter in den dienstlichen Beurteilungen von Kollegen gelesen, insbesondere bei denen, die zwischendurch mal an das hiesige Landgericht abgeordnet waren.

Frag mich aber nicht, was genau man damit bezweckt - ein versteckter Hinweis auf ein Alkoholproblem o.ä. war es in den mir bekannten Fällen jedenfalls ganz sicher nicht.

Vielleicht (gerade bei Richtern oder Beamten auf Probe) einfach nur ein Hinweis darauf, dass sich nichts ergeben hat, was einer Lebenszeitverbeamtung entgegenstehen könnte?

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 19:22
von Urs Blank
Eagnai hat geschrieben:Ich habe das schon öfter in den dienstlichen Beurteilungen von Kollegen gelesen, insbesondere bei denen, die zwischendurch mal an das hiesige Landgericht abgeordnet waren.

Frag mich aber nicht, was genau man damit bezweckt - ein versteckter Hinweis auf ein Alkoholproblem o.ä. war es in den mir bekannten Fällen jedenfalls ganz sicher nicht.

Vielleicht (gerade bei Richtern oder Beamten auf Probe) einfach nur ein Hinweis darauf, dass sich nichts ergeben hat, was einer Lebenszeitverbeamtung entgegenstehen könnte?
Der Hinweis auf das Alkoholproblem lautet anders, nämlich: "(...) der gesellige und kontaktfreudige Richter (...)"

Im Ernst: Der Hinweis auf "gute Gesundheit" in dienstlichen Beurteilungen ist mir ebenfalls bekannt. Ich halte ihn in dieser Pauschalität für fragwürdig. Denn zwar dürfte die gesundheitliche Eignung etwa bei Auswahlentscheidungen ein legitimes und verfassungskonformes Kriterium sein, so dass sie in Beurteilungen eingehen kann. Allerdings sicherlich nicht in der Weise, dass der Beurteiler (in der Regel ja kein Arzt) den Gesundheitszustand durch Sichtkontrolle feststellt. Auch ein Rückschluss von früheren krankheitsbedingten Fehlzeiten auf mangelnde gesundheitliche Eignung ist nicht ohne Rücksicht auf die Art der Erkrankung zu ziehen. Voraussetzung wäre daher wohl eine eingehende medizinische Prüfung.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 21:22
von StanleyKubrick
Also ich bin bisher noch nie unter Alkohol oder Drogen stehend zum Dienst aufgetaucht... :drinking: Und ich habe (*toi, toi, toi*) auch noch nie krankheitsbedingt ausfallen müssen. Daher stand in meinen Beurteilungen bisher auch noch immer "[...] bei offensichtlich bester Gesundheit[...]". Was ich allein schon deshalb etwas bizarr finde, dass es kein Geheimnis ist, dass ich Minimum einmal in der Stunde im Raucherraum zum Perzen verschwinde. Und nein, soweit ich weiß, hat auch bei mir tatsächlich kein Beurteiler eine medizinische Ausbildung...

Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der wirklich weiß, was dahintersteckt...?

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:02
von Eagnai
Vielleicht auch gar nichts und jeder übernimmt diese Floskel einfach nur von anderen Beurteilungen, ohne sie zu hinterfragen.

Absurd ist es ohnehin - als ob man die vermeintlich "beste Gesundheit" sehen und darüber irgendwelche fundierten Aussagen treffen könnte. Ernsthaft behaupten könnte man doch allenfalls, dass sich etwa doch vorhandene gesundheitliche Probleme anscheinend nicht auf die Arbeit auswirken. Schließlich gibt es eine Menge auf den ersten Blick nicht von außen erkennbare physische wie psychische Erkrankungen, die einen nicht bei der Arbeit beeinträchtigen, aber deshalb noch lange nicht "beste Gesundheit" sind.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:46
von julée
Man möchte ja nicht wissen, was da steht, wenn man mitten in der Pollensaison niesend und schniefend im Beurteilungsgespräch saß.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 09:35
von spalter
Ist bei und uns eine gängige Floskel.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 16:09
von Versicherungsnehmer
Klar wird die Gesundheit bewertet. Dabei gibt es folgende Abstufungen: Gute Gesundheit, beste Gesundheit und hervorragende Gesundheit; die ersten beiden noch mit den möglichen Zusätzen unterer oder oberer Bereich.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Dienstag 7. Februar 2017, 20:28
von Joshua
So was kenne ich nicht. Sehr schräg. Man sollte das ausrotten.

Re: Beurteilung: "bei bester Gesundheit"

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 16:58
von BerndKeller
Ich bin großartig mit CBD-Ergänzungen. Früher war ich auch etwas vorsichtig mit der Einnahme, aber dann dachte ich, dass CBD und Hanf völlig unterschiedliche Dinge sind, also beschloss ich, es auszuprobieren. Ich mag MODEDIT: WERBELINK ENTFERNT sehr, weil diese CBD-Gummis keinen Hanfgeschmack und -geruch haben, der mir nicht gefällt.