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Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Sonntag 24. Dezember 2017, 11:58
von Unwissender02
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mal eine Frage, die mich schon ein bisschen läner beschäftigt. Wenn ich mich bei der Polizei in Niedersachsen und Bayern bewerbe, muss ich meinem Arzt von der Schweigepflicht entbinden und dann die Daten bei der polizei einreichen. Wie weit reicht diese Entbindung ? Dürfen sich die Amtsärzte der zwei Bundesländer über meine Ergebnisse austauschen oder muss ich das genehmigen ? Oder bleibt da jedes Bundesland für sich ?

Frohe Weihnachen

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 15:00
von Dike
Frohe Weihnachten!

Frag doch einfach dort nach, wo du dich beworben hast. Bei der Polizei in Niedersachsen und in Bayern. Die können dir bestimmt eine absolut korrekte Antwort darauf geben.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 15:04
von JulezLaw
Üblicherweise gilt meines Wissens, dass die Entbindung nur zwischen denjenigen gilt, für die sie erteilt wurde. Wollten sich die Behörden in Niedersachsen und Bayern austauschen, müsstest du ihn das gesondert genehmigen. Das hängt aber auch davon ab, was konkret in der jeweiligen Entbindungserklärung steht, die du abgegeben/unterschrieben hast.

Die Aussage gilt unter dem Vorbehalt, dass ich mich da korrekt erinnere. Ist ein Weilchen her, dass ich mich mit solchen Fragen beschäftigt habe.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Montag 25. Dezember 2017, 20:14
von Tobias__21
In BW (ich hab den Vordruck hier liegen), gibt es nichtmal eine Entbindungserklärung. Da erhählt man einen Bogen zu Erkrankungen der letzten fünf Jahren. Diesen Bogen füllt der Hausarzt aus und man gibt ihn dem Amtsarzt bei der eigentlichen Untersuchung.

Einverständniserklärungen unterschreibt man nur hinsichtlich strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und polizeiliche Auffälligkeiten, und VZR. Einfach nachfragen, oder dir die Unterlagen gleich schicken lassen.

Eine umfassende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht dürfte m.E auch nicht zulässig sein. Es muss sich schon auf bestimmte Erkrankungen beziehen, also begrenzt sein.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 12:43
von Unwissender02
Hallo,

ich habe im Nachhinein gemerkt, dass ich in Niedersachsen alle Daten, die meinen Gesundheitzustand betreffen abgegeben habe und in Bayern ausversehen paar weggleassen habe. Ich habe die Zussage von beiden Bundesländern erhalten, aber habe Angst, dass Bayern später herausfindet, dass ich da einen Fehler gemacht habe. Ich bin nämlich verpflichtet alles offen zulegen, sonst kann ich im Nachinein noch gekündet werden. Niedersachsen sagt mir nicht so zu! Wenn es aber keinen Austausch geben wird, dann würde es ja niemand erfahren.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 15:43
von Tobias__21
Dann melde dich einfach bei den zuständigen Stellen und stelle es richtig. Ist doch kein Problem.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 17:39
von thh
Unwissender02 hat geschrieben: Wenn es aber keinen Austausch geben wird, dann würde es ja niemand erfahren.
Das wäre dann ja ein Super-Start in eine Tätigkeit - ausgerechnet - bei der Polizei.

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 22:04
von Tobias__21
thh hat geschrieben:
Unwissender02 hat geschrieben: Wenn es aber keinen Austausch geben wird, dann würde es ja niemand erfahren.
Das wäre dann ja ein Super-Start in eine Tätigkeit - ausgerechnet - bei der Polizei.
Wieso? Dann trägt man es schön mit sich rum und hat immer Angst, dass es irgendwann rauskommt :) Das hält die Nerven auf Trab.

Ich hatte ja schon Angst, weil in meinem Versicherungsvertrag "Rechtsreferent" stand, anstatt "Rechtsreferendar". Hab auch angerufen. Solltest Du auch tun ;)

Re: Ärztliche Schweigepflicht

Verfasst: Dienstag 26. Dezember 2017, 22:25
von Dike
Unwissender02 hat geschrieben:Hallo,

ich habe im Nachhinein gemerkt, dass ich in Niedersachsen alle Daten, die meinen Gesundheitzustand betreffen abgegeben habe und in Bayern ausversehen paar weggleassen habe. Ich habe die Zussage von beiden Bundesländern erhalten, aber habe Angst, dass Bayern später herausfindet, dass ich da einen Fehler gemacht habe. Ich bin nämlich verpflichtet alles offen zulegen, sonst kann ich im Nachinein noch gekündet werden. Niedersachsen sagt mir nicht so zu! Wenn es aber keinen Austausch geben wird, dann würde es ja niemand erfahren.
Aha, ich habe mir gleich gedacht, dass an der Sache was nicht stimmt und mich gefragt, wo das Problem ist, wenn man sich zwei Behörden über eine Auskunft, die eigentlich identisch sein müsste, untereinander austauschen könnten.

Das solltest du unbedingt richtigstellen.