Der Niedergang des Dr. iur.

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Grundlagencrack
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Grundlagencrack »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:56
Pippen hat geschrieben: Sonntag 17. Juni 2018, 12:57
Man müßte halt mal 1000 Fälle von einem 15er Juristen und einem 5er Juristen bearbeiten lassen und dann schauen, wer mehr davon gewinnt. Das wäre mal was für eine groß angelegte Studie im Rahmen einer Habilitation.
Das wäre für eine juristische Habilitation oder Promotion viel zu empirisch. Müsste man in einem anderen Fach machen, etwa in Statistik oder Stochastik (dort wäre es aber, denke ich aus der Perspektive des am Fach interessierten Laien, für eine Habil nicht ehrgeizig genug; eher etwas für eine Masterarbeit).

Bitte haltet mich nicht für einen "Leichenfledderer", aber Dir ist schon klar, dass die Rechtssoziologie durchaus zu den Grundlagenfächern der Jurisprudenz gehört und dass eine entsprechende Dissertation mit dem Dr. jur. abgeschlossen werden kann? Ebenso, wie dies bei einer rechtsphilosophischen Arbeit über die Rechtsphilosophie Kants, die Geschichte der Verbrechensbekämpfung in der frühen Neuzeit (Rechtsgeschichte) oder einen Vergleich zwischen Labeling Approach und positivistischer Kriminologie (Kriminologie) der Fall wäre.
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Schnitte
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Schnitte »

Grundlagencrack hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 12:36
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:56
Pippen hat geschrieben: Sonntag 17. Juni 2018, 12:57
Man müßte halt mal 1000 Fälle von einem 15er Juristen und einem 5er Juristen bearbeiten lassen und dann schauen, wer mehr davon gewinnt. Das wäre mal was für eine groß angelegte Studie im Rahmen einer Habilitation.
Das wäre für eine juristische Habilitation oder Promotion viel zu empirisch. Müsste man in einem anderen Fach machen, etwa in Statistik oder Stochastik (dort wäre es aber, denke ich aus der Perspektive des am Fach interessierten Laien, für eine Habil nicht ehrgeizig genug; eher etwas für eine Masterarbeit).

Bitte haltet mich nicht für einen "Leichenfledderer", aber Dir ist schon klar, dass die Rechtssoziologie durchaus zu den Grundlagenfächern der Jurisprudenz gehört und dass eine entsprechende Dissertation mit dem Dr. jur. abgeschlossen werden kann? Ebenso, wie dies bei einer rechtsphilosophischen Arbeit über die Rechtsphilosophie Kants, die Geschichte der Verbrechensbekämpfung in der frühen Neuzeit (Rechtsgeschichte) oder einen Vergleich zwischen Labeling Approach und positivistischer Kriminologie (Kriminologie) der Fall wäre.
Habe doch nichts gegenteiliges behauptet (also gegenteilig zu der Aussage, dass Rechtssoziologie ein Grundlagenfach der Jurisprudenz ist). Mir ging es darum, dass das angesprochene Habilitationsthema am Besten mit quantitativer Methodik bearbeiten ließe, die sich in juristischen, auch rechtssoziologischen, Arbeiten selten findet.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Grundlagencrack »

Schnitte hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 17:26
Grundlagencrack hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 12:36
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:56
Pippen hat geschrieben: Sonntag 17. Juni 2018, 12:57
Man müßte halt mal 1000 Fälle von einem 15er Juristen und einem 5er Juristen bearbeiten lassen und dann schauen, wer mehr davon gewinnt. Das wäre mal was für eine groß angelegte Studie im Rahmen einer Habilitation.
Das wäre für eine juristische Habilitation oder Promotion viel zu empirisch. Müsste man in einem anderen Fach machen, etwa in Statistik oder Stochastik (dort wäre es aber, denke ich aus der Perspektive des am Fach interessierten Laien, für eine Habil nicht ehrgeizig genug; eher etwas für eine Masterarbeit).

Bitte haltet mich nicht für einen "Leichenfledderer", aber Dir ist schon klar, dass die Rechtssoziologie durchaus zu den Grundlagenfächern der Jurisprudenz gehört und dass eine entsprechende Dissertation mit dem Dr. jur. abgeschlossen werden kann? Ebenso, wie dies bei einer rechtsphilosophischen Arbeit über die Rechtsphilosophie Kants, die Geschichte der Verbrechensbekämpfung in der frühen Neuzeit (Rechtsgeschichte) oder einen Vergleich zwischen Labeling Approach und positivistischer Kriminologie (Kriminologie) der Fall wäre.
Habe doch nichts gegenteiliges behauptet (also gegenteilig zu der Aussage, dass Rechtssoziologie ein Grundlagenfach der Jurisprudenz ist). Mir ging es darum, dass das angesprochene Habilitationsthema am Besten mit quantitativer Methodik bearbeiten ließe, die sich in juristischen, auch rechtssoziologischen, Arbeiten selten findet.
Selten - klar, aber eben nicht unmöglich. Zumal man sich die quantitativen Methoden irgendwo erarbeiten muss. An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Hamburg waren mir vor Jahren aber gleich mehrere Lehrende im Bereich Kriminologie bekannt, die das konnnten und sicherlich auch Dissertationen betreut hätten, die sich auf quantitiative Methoden gestützt hätten.
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Schnitte
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Schnitte »

Je nun, dann sei es so. Meine Aussage beruhte darauf, dass man für die vorgeschlagene Studie (Stichprobengröße 1000, daraus abgeleitet einen sorgfältigen Hypothesentest oder die Angabe von Konfidenzintervallen) ein gehöriges Maß an inferentieller Statistik braucht, das über das bloße Berichten von Beobachtungen hinausgeht. Wenn es Rechtssoziologen gibt, die das mathematisch sauber machen, dann sollen sie es machen; ich hab’s halt selber noch nicht gesehen.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von johannesauskiel »

Grundlagencrack hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 17:56
Schnitte hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 17:26
Grundlagencrack hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 12:36
Schnitte hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:56
Pippen hat geschrieben: Sonntag 17. Juni 2018, 12:57
Man müßte halt mal 1000 Fälle von einem 15er Juristen und einem 5er Juristen bearbeiten lassen und dann schauen, wer mehr davon gewinnt. Das wäre mal was für eine groß angelegte Studie im Rahmen einer Habilitation.
Das wäre für eine juristische Habilitation oder Promotion viel zu empirisch. Müsste man in einem anderen Fach machen, etwa in Statistik oder Stochastik (dort wäre es aber, denke ich aus der Perspektive des am Fach interessierten Laien, für eine Habil nicht ehrgeizig genug; eher etwas für eine Masterarbeit).

Bitte haltet mich nicht für einen "Leichenfledderer", aber Dir ist schon klar, dass die Rechtssoziologie durchaus zu den Grundlagenfächern der Jurisprudenz gehört und dass eine entsprechende Dissertation mit dem Dr. jur. abgeschlossen werden kann? Ebenso, wie dies bei einer rechtsphilosophischen Arbeit über die Rechtsphilosophie Kants, die Geschichte der Verbrechensbekämpfung in der frühen Neuzeit (Rechtsgeschichte) oder einen Vergleich zwischen Labeling Approach und positivistischer Kriminologie (Kriminologie) der Fall wäre.
Habe doch nichts gegenteiliges behauptet (also gegenteilig zu der Aussage, dass Rechtssoziologie ein Grundlagenfach der Jurisprudenz ist). Mir ging es darum, dass das angesprochene Habilitationsthema am Besten mit quantitativer Methodik bearbeiten ließe, die sich in juristischen, auch rechtssoziologischen, Arbeiten selten findet.
Selten - klar, aber eben nicht unmöglich. Zumal man sich die quantitativen Methoden irgendwo erarbeiten muss. An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Hamburg waren mir vor Jahren aber gleich mehrere Lehrende im Bereich Kriminologie bekannt, die das konnnten und sicherlich auch Dissertationen betreut hätten, die sich auf quantitiative Methoden gestützt hätten.
Wen meinst du, Kuhli? Die quantitativen Nethoden gaben sowieso nur einen marginalen Stand, weil Lehrstühle das oft nicht unterstützen wenn das abweicht von den Nethoden der Unis
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von gola20 »

Die quantitative Methode ist ja wohl das kleinste Problem. Nachdem man die Fragestellung hat, schaut man einfach nach, welche quantitative Methode passt und wendet sie an. Man muss das Rad nicht neu erfinden. Die ganzen Methoden sind alle in der Literatur beschrieben und bereits entwickelt. Mit Abstand die meiste Arbeit macht die Datenerhebung.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von johannesauskiel »

gola20 hat geschrieben: Freitag 13. Oktober 2023, 20:12 Die quantitative Methode ist ja wohl das kleinste Problem. Nachdem man die Fragestellung hat, schaut man einfach nach, welche quantitative Methode passt und wendet sie an. Man muss das Rad nicht neu erfinden. Die ganzen Methoden sind alle in der Literatur beschrieben und bereits entwickelt. Mit Abstand die meiste Arbeit macht die Datenerhebung.
Was redest du da für ein Müll? Was hart die Literatur mit den Judn zu tun?
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Julia »

Reiß' dich hier mal ein bisschen zusammen. Dein Umgangston ist völlig unangebracht. Ich schlage vor, du nimmst dich ein bisschen zurück, sonst müssen im Zweifel mal andere Maßnahmen ergriffen werden.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von johannesauskiel »

Julia hat geschrieben: Freitag 20. Oktober 2023, 08:53 Reiß' dich hier mal ein bisschen zusammen. Dein Umgangston ist völlig unangebracht. Ich schlage vor, du nimmst dich ein bisschen zurück, sonst müssen im Zweifel mal andere Maßnahmen ergriffen werden.

Du willst zensieren? Macht es dir Spaß Leute mit fundierter Meinung weich zu klopfen? War der Angriff von Israel gerechtfertigt?
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Schnitte
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Schnitte »

johannesauskiel hat geschrieben: Freitag 20. Oktober 2023, 14:56 Du willst zensieren? Macht es dir Spaß Leute mit fundierter Meinung weich zu klopfen? War der Angriff von Israel gerechtfertigt?
Du bist auf dem besten Weg, hier geblockt zu werden, und zwar zu recht. Was aber die Situation in Israel in diesem Thread verloren hat, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von johannesauskiel »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 20. Oktober 2023, 15:57
johannesauskiel hat geschrieben: Freitag 20. Oktober 2023, 14:56 Du willst zensieren? Macht es dir Spaß Leute mit fundierter Meinung weich zu klopfen? War der Angriff von Israel gerechtfertigt?
Du bist auf dem besten Weg, hier geblockt zu werden, und zwar zu recht. Was aber die Situation in Israel in diesem Thread verloren hat, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben.
Du verstehst nicht was für Antisemiten hier unterwegs sind. Meine Frau ist selbst Jüdin. Diese persönlichen Angriffe hier schmerzen. Ich habe nur eibe Frage gestellt, bekomme aber nur Hass entgegen. Diese Menschen hier sind fürchterlich. Du verwechselst die Kage komplett. Es geht um das Ganze.
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scndbesthand
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von scndbesthand »

Furchtbare Juristen.

Ja.

Machs gut, und danke für den Fisch.
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Re: Der Niedergang des Dr. iur.

Beitrag von Grundlagencrack »

Alter ... was ist hier denn abgegangen?
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