Examensreport BW 2018

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Tobias__21
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Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Klausur Nr. 1 ZR

Rolle eines Referendaren bei Gericht.

Ein VU ist auf eine FK hin ergangen. Die ursprüngliche Klage wurde aber der demenzkranken Beklagten zugestellt und nicht deren Betreuerin. Gleiches ist mit dem VU passiert. Die Betreuerin hat VU+Klageschrift dann irgendwann erhalten. Sie hatte aber eine teure Pauschalreise gebucht und ist in den Urlaub gefahren und hat die Sachen liegen lassen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist hat sie einen RA beauftragt. Der hat nun Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt, sowie Widerklage auf Zahlung von 20.000 € als Rückforderung einer Schenkung unter Lebenden gefordert.

Die FK der Klägerin (uneheliche Tochter Erblasser, aber Vaterschaft anerkannt) ging auf Feststellung ihrer Erbenstellung hinsichtlich des Ehemanns der Beklagten. Es gab ein notarielles gem. Testament, das nur wechselseitige Verfügungen enthielt (Erbeinsetzungen). Mann und Frau gegenseitig und der Bruder als Schlusserbe (meine ich). Die Tochter war enterbt, weil unehelich. Die Beklagte war aber schon zu diesem Zeitpunkt demenzkrank. Der hessische(!) Notar hat aber wohl von der Demenzerkrankung nix mitbekommen, obwohl sie wohl offensichtlich war. Da hat die Klägerin auch noch was vorgetragen, wie das sein kann, usw.

Die Widerklage des Beklagten geht auf 20.000 die der Erblasser der Klägerin zu Lebzeiten geschenkt hat. Schenkung war vollzogen. Ein Anspruch ergebe sich aus den Vorschriften über den Erbvertrag, die "wie man wisse" auf das gem. Testament entsprechend anwendbar sind. Für den Bruder hat er gleich mit Widerklage erhoben, da Gesamtgläubiger. Der Bruder weiss davon aber noch nix, wird aber schon damit einverstanden sein, da ihm die Rückzahlung ja auch zu Gute kommt und sie den Nachlass (der war 100.000) erhöht.

Im Übrigen sie die Demenzerkrankung egal, da es nur um die Erbfolge nach dem Ehemann gehe und der in jedem Fall die Erbeinsetzung der Beklagten und des Sohnes gewollt habe, das ergebe sich aus einem Brief des Ehemanns an die Tochter in dem er das Schenkungsangebot gemacht hatte (der war abgedruckt). Er hatte das Geld über Jahre für seine Tochter angespart, weil er wusste, dass seine Frau nen Laden macht, wenn er sie als Erbin einsetzt. Er hatte aber ein gutes Verhältnis zu ihr und sie sollte auch was kriegen, da für die anderen schon genug übrig bliebe.

Die FK der Klägerin sei auch unzulässig. Soll sie doch einen Erbschein beantragen, wenn sie die Erbfolge geklärt haben will.

Frage: Was wird das Gericht als nächstes tun? Vfg, Beschluss, Tenor, Entscheidung. Bitte Tenor entwerfen. Alle Tatsachen sind unstreitig gestellt. In jedem Fall Zulässigkeit+Begründetheit von Klage und Widerklage prüfen. Vorab Prüfung des Einspruchs gg. VU und Wiedereinsetzungsantrag.

Zweite Frage: Die Klägerin will von ihrer Anwältin wissen, ob sie sich die 20.000 irgendwie anrechnen lassen muss, wenn das Gericht feststellen sollte, dass sie nicht Erbin sei. Und was für Rechte sie am Nachlasse habe. Auch hier: gutachterlich.

grobe Themenkomplexe: Einspruch auf zu unrecht ergangenes VU, ggf. VU sogar nichtig? Wiedereinsetzung, Zustellungsmängel, Verschuldenszurechnung von gesetzlichen Vertretern, gewillkürte Prozessstandschaft, Anwendbarkeit von § 2287 BGB auf das gem. Testament (str. unter welchen Vrs., BGH: nur wenn Bindungswirkung eingetreten, im Fall (-)), Festellungsinteresse bei FK, gem. Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichteilsrecht und Anrechnung von Schenkungen.

Schwierigkeitsgrad: M.E. eine einfache, gut machbare Klausur als opener zum Einstieg um die erste Nervosität zu überwinden.

Ich glaube das wars im Großen und Ganzen. Waren 13 Seiten Sachverhalt, kann also sein, dass ich was vergessen habe hier wiederzugeben, aber die Hauptthemen dürfte ich erwischt haben.
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Tobias__21
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Klausur Nr. 2 ZR

Anwaltsklausur

Mandant ist Werkunternehmer und ihm wird Klage angedroht aus § 637 III. Sein Wer soll mangelhaft gewesen sein. Die Gegenseite hat in einem Vorprozess einen anderen Werkunternehmer verklagt, der auch für den Schaden hätte verantwortlich sein können. Während Prozess Streitverkündung an den Mandanten, der tritt nicht bei. Klage der Gegenseite wird abgewiesen. Gerichtsgutachten kommt aber zu dem Ergebnis Mandant für Schaden verantwortlich (diese Feststellung hätte es aber nicht gebraucht um den Vorprozess zu entscheiden). Urteil beruhte nicht darauf.

Mandant fragt was er tun soll. Ob er sich verteidigen oder zahlen soll. Mit dem Gutachten stimme was nicht, das sei fehlerhaft. So ein befreundeter Ingenieur, ausserdem gibts da noch einen Unbekannten Dritten, der auch verantwortlich sein könne. Sein Werk sei jedenfalls in Ordnung. Prozessrisiko scheue er nicht, er habe genug Geld.

Mandat hat auch Stress mit einem Antiquitätenhändler. Der hat ihm eine Uhr für 50,000 verkauft und im Kaufvertrag (mit Gewährleistungsausschluss? "gekauft wie gesehen") festgehalten und auch im Verkaufsgespräch behauptet, dass die Uhr von einem namentlich benannten Gutachter auf Mängel untersucht wurde und sie tadellos ist. Der Gutachter ist der absolute Oberboss auf seinem Gebiet. 25k hat er angezahlt. Er entdeckt nach 3 Tagen als er die uhr in Betrieb nimmt den Mangel. Lässt sie dann von diesem Gutachter der im KV benannt ist untersuchen. Es kommt raus, der Gutachter kennt weder den Verkäufer, noch hat er die Uhr jemals gesehen, da sei er sicher, da Rarität usw. Der Mangel bestehe jedenfalls schon seit mindestens 10 Jahren, ist irreparabel und mindert den Wert der Uhr um mindestens die Hälfte. Sei auch nicht so leicht zu entdecken. Jedenfalls nicht für Laien. In mangelfreiem Zustand entspricht der Wert aber in etwa dem Kaufpreis, max. 10k mehr, aber eher nicht. Bevor der Mandant das erfahren hatte, hat er den Verkäufer informiert und sich Bedenkzeit erbeten ob er zurücktrete oder die Uhr behalte. Der Verkäufer hat ihn dann unter Fristsetzung aufgefordert sich endlich zu erklären was jetzt Sache sei, andernfalls klage er die restlichen 25k ein. Mandant lässt Frist verstreichen. Klage flattert ins Haus, Verteidigungsbereichtschaft wird über ehemaligen RA angezeigt, aber in der Klageerwiderungsfrist kommt nix. Die verstreicht. Gericht bestimmt Termin auf 08.06. Jetzt ist der 05.06. Der Gutachter kann als Zeuge nicht zum Termin mitgebracht werden, das ist ausgeschlossen.

Mandant will: "Kündigen sie den Vertrag" und "ich will mein Geld zurück". Er fragt, ob es sich vielleicht besser sei, gar nicht erst zu dem Termin zu gehen.

Aufgabe: Zwei Gutachten zu den Fällen, je mat. und prozessual. Zweckmäßiges Vorgehen aufzeigen. Sollten Anträge ans Gericht zu formulieren sein, die Anträge formulieren.

Schwierigkeitsgrad: k.A. Ich fand es eher leicht, hatte aber das Glück mir im Vorfeld die Streitverkündung und Interventionswirkung angesehen zu haben. Im materiellen Recht war es eher Standard Kram.
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aha, Ringtausch. Für die Sache mit dem Bauwerk hab ich null Zeit gehabt, nicht mal mehr zum Lesen danach und hab den quasi einfach gesagt, zahl das... hört sich in deiner Schilderung komplizierter an. :D Shit. Naja.
Tobias__21
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Gelöschter Nutzer hat geschrieben: Dienstag 5. Juni 2018, 14:48 Aha, Ringtausch. Für die Sache mit dem Bauwerk hab ich null Zeit gehabt, nicht mal mehr zum Lesen danach und hab den quasi einfach gesagt, zahl das... hört sich in deiner Schilderung komplizierter an. :D Shit. Naja.
Es ist da nur die Sache, ob die Interventionswirkung die Festellung erfasst, dass der Kläger Schuld sei. Darauf beruhte das Urteil nicht. Das Urteil beruhte lediglich darauf, dass das Werk des verklagten Werkunternehmers mangelfrei ist. Da muss man bisschen argumentieren, ob man es darauf erstreckt und die Beweisfrage als geklärt ansieht. Der BGH macht das wohl im selbstständigen Beweisverfahren (da stand was im Putzo). Ich habe dann auch gesagt, lieber zahlen, aber es besteht durchaus eine Chance, dass das Gericht im Folgeprozess keine Interventionswirkung sieht. Und wenn er es drauf ankommen lassen will, weil er genug Geld hat, kann man es versuchen. Er ist halt auf die Risiken hinzuweisen. Dann hab ich mich noch kurz der Frage gewidmet, ob man ihm raten sollte dem vermeintlichen Kläger mit einer FK auf Feststellung "Mangelfreiheit seines Werkes" zuvorzukommen.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Dienstag 5. Juni 2018, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Gelöschter Nutzer

Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oh Gott. lol. Ich hab nicht mal thematisiert, dass das Urteil nicht darauf beruht. Mist. Naja, was solls... war ja fast klar.
Tobias__21
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Klausur Nr 3 ZR

Reinstes Arbeitsrecht. Gerichtsklausur. Kündigungsschutzklage (außerordentlich, hiflweise ordentlich) 3 Leistungsanträge noch auf Zahlung eines Teil vom Monatslohn der gefehlt hatte, Urlaubsabgeltungsanspruch, Klageerweiterung auf Zahlung Monatsgehalt wegen behauptetem Annahmeverzug des AG.

Inhaltlich schreib ich dazu nix, Examensreport ist ja eingestellt.
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Dike »

Jedenfalls scheint es dir gut zu gehen. ;)
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

noch...das harte Zeug kommt ja erst noch
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Nik0316 »

Sei froh, dass du nicht in NRW geschrieben hast beziehungsweise kein Zwangsvollstreckungsrecht bei euch gelaufen ist. ;)
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Nik0316 hat geschrieben: Donnerstag 7. Juni 2018, 19:51 Sei froh, dass du nicht in NRW geschrieben hast beziehungsweise kein Zwangsvollstreckungsrecht bei euch gelaufen ist. ;)
Hier hat jeder mit Zwangsvollstreckungsrecht gerechnet. Naja, konnte ich wenigstens endlich mal dieses dtv. Textbuch Arbeitsrecht benutzen, das ich mir schon wieder in Neuauflage kaufen musste. Aber auf die Benutzung der dtv Ausgabe Europarecht verzichte ich besser dankend :D
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

ZR 4: Reiserecht(?) und Verkehrsunfall

Schon wieder Anwaltssicht

Edit: Lief wohl auch in anderen BLen. Habs vorerst wieder raus
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 8. Juni 2018, 15:14 ZR 4: Reiserecht(?) und Verkehrsunfall

Schon wieder Anwaltssicht

Edit: Lief wohl auch in anderen BLen. Habs vorerst wieder raus
Wieso?
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

Weil davon dann auch andere betroffen sind die während der Klausurphase ihre Ruhe wollen :) kriegst ne pm

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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Tobias__21 »

So zum Abschluss für die zukünftigen Schreiberlinge:

Der Durchgang war sehr anwaltslastig. Ein einziges Urteil wurde verlangt (Arbeitsgericht). Und dort auch nur Tenor und Gründe. Kein Tatbestand, kein Rubrum. Viele Anträge waren auszuformulieren, auch im Strafrecht.

Themen:

ZR: Arbeitsrecht (das kam wohl auch schon im Durchgang davor), Gewährleistungsrecht, Reiserecht (wenig), Verkehrsunfall, bisschen Erbrecht (Umdeutung nichtiges gem. Testament in Einzeltestament; Pflichtteilsrecht aber auch eher grob)

StR: Raub, räuberische Erpressung. Ein Supermarkt wurde überfallen. § 114 StGB noch. Viel BAK Zeug mit Rückrechnung, 316c, Trunkenheitsfahrt, Luft aus Reifen von Polizeiauto gelassen, besoffen mit dem Rad gefahren. Das war die Revision, hier aus Sicht des Ref beim OLG. Entscheidungsformeln sollten gefertigt werden + Gutachten.

ÖR: Baurecht, Abrissverfügung bei Instandsetzung Ferienhaus im Außenbereich und Frage ob Baugenehmigung erteilt werden kann. Ging also um 35 BauGB. Zweite Klausur Wasser- und Straßenrecht. "Bier und LuMa" auf dem Neckar mit 1000-1500 Leuten per Facebook Aufruf. Zweiter Teil Straßenrecht Außenbewirtschaftung. Stadt hat Genehmigung an einen erteilt für 3 Jahre. Ist aber nicht ganz zufrieden damit und hätte eigentlich lieber einen anderen zugelassen, der sich jetzt meldet. Geht das, wenn ja wie? Wie kann die Stadt in Zukunft solche Probleme besser in den Griff kriegen? Was kann sie tun um den abgelehnten Bewerber, sollte der keine Erlaubnis kriegen können, milde zu stimmen. Bewerber ist hier zwar nicht der richtige Ausdruck, geht ja um Straßenrecht und Sondernutzung, aber ihr wisst ja was ich meine. Vergabekriterien müssen übrigens straßenrechtlich sein, nicht bekannt und bewährt und so Zeug (falls da einer auf die Idee kommen sollte, weil sich das so nach Markt und Konkurrentenklage anhört)

Das wars im groben. Viel Erfolg bei der Vorbereitung :)
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Re: Examensreport BW 2018

Beitrag von Rechtgehabt »

Hey, habt ihr vielleicht die Lösungen zu den Klausuren? Oder einen Tipp wo man die finden kann (insbesondere die 4.?
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