Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

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Idee1290
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Kasimir hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 12:39
Idee1290 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 10:59
Muirne hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 10:50 Idee: um deine Frage geht es schon länger nicht mehr. :D
Ach, das ist an sich ja eigentlich kein Problem. Ich finds ganz spannend, was auch rechts und links vom Thema so an Antworten kommt. Also insgesamt: Bitte mehr und weiter. Nur die konkrete Frage der Arbeitszeiten und irgendwelcher persönlicher Erfahrungswerte (die man eh nicht objektivieren könnte, schon, weil sich Erinnerungen über die Zeit auch verzerren) führt ja nicht so recht weiter.

Muirne hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 10:50 Persönlich konnte ich mir übrigens früher auch nicht vorstellen lange Arbeitszeiten zu haben. Das hat sich aber tatsächlich einfach geändert. Selbstbestimmung ist mir dabei aber auch wichtiger als regelmäßig um 4 oder 5 zu gehen.
Wahrscheinlich ist das sogar ein ganz interessanter Punkt. Dazu hab ich noch keine eigenen Erfahrungen. Diese Selbstbestimmtheit mir interessanterweise aber zB in der Justiz (wo man sie am ehsten erwarten würde) von den mir bekannten Richtern bzw. Ausbildern auch nie so kommuniziert worden. Vielleicht bin ich an die Falschen geraten, aber mein bleibender Eindruck istder ewige Kampf gegen den Aktenberg (/ gegen sonstige Sachzwänge), egal wo und wann.
Letztlich hilft es dir aber doch, wenn hier Personen konkrete Erfahrungen teilen, die nicht nur auf dem Hörensagen basieren. Es bringt dir ja nichts, wenn du hier Aussagen von Leuten zu Anwaltsstellen bekommst, die nie als Anwalt in einer derartigen Kanzlei tätig waren. Mit Aussagen wie "Auf einem Recruiting Event hat ein Partner mir gesagt, dass darauf geachtet wird, dass die 30 Tage Urlaub auch tatsächlich genommen werden." oder "Ich war mal Referendar bei Freshfields und weiß deshalb über die Arbeitszeiten der Anwälte dort Bescheid." dürfte dir nicht geholfen sein.
Ja genau. Das stimmt und das kommt ja zum Glück auch reichlich und ist sehr interessant. :) :D

Aber wie bei euch Leuten die Arbeitszeiten vor ca. 5 Jahren exakt waren, da denke ich, dass die Angaben 1.) mit Vorsicht zu genießen sind, weil einem die eigene (gefühlte) Erinnerung da oft einen Streich spielt (gibts diverse psychologische Experimente zu, finde das Thema allgemein interessant, daher hab ich da minimal Ahnung.) und 2.) sich ggf. auch wirtschaftlich was geändert hat (Krise/keine Krise, ...), sodass das schon heute ggf. nicht mehr komplett übertragbar ist, jedenfalls aber 3.) für mich persönlich keine Rolle spielt, weil ich den GK-Bereich für mich karrieretechnisch ausgeklammert habe.

Aber auch @Freedom hat natürlich recht, das Forum dient ja auch anderen Leuten.
Daher insgesamt sorry für die ggf. vorhandene Schärfe meinerseits oben... - dann schreibts bitte, solange das nicht Überhand nimmt. ;)
Carlos84
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Carlos84 »

Ich kann Idee1290 vollkommen verstehen, denn ich sehe das genau so (auch mir wurde daher ja schon in einem anderen Forum gesagt, ich sei für den Anwaltsberuf nicht geeignet, weil ich eben "nur" arbeiten will um zu leben, aber nicht lebe, um zu arbeiten ::roll: ).

Was ich ganz interessant bisher fand: Mir ist klar, dass die Unternehmenssichtweise und die Wirtschaftlichkeit (Geld, Geld, Geld und Zeit ist Geld) mit reinspielt, aber etwas seltsam mutet es schon an, wenn man nach mehreren Jahren Studium + Referendariat direkt ohne jegliche weitere Berufserfahrung völlig selbstverständlich als Richter (auf Probe) tätig sein kann und da ab Tag 1 auf die Menschheit "losgelassen" wird, aber es für Unternehmen heißt "nee, also Sie mögen zwar fast 10 Jahre nun Ausbildung hinter sich haben; aber um bei uns zu arbeiten, müssen sie erstmal noch mehrere Jahre Berufserfahrung als Anwalt sammeln, denn wie es hier zugeht: das ist nichts, was wir ihnen/sie sich selbst in kurzer Zeit beibringen könnten." Wenn man mal ehrlich ist: die StA-Station im Ref (die ja bei Abschluss 2. Examen auch schon wieder eine Weile her ist) war auch nichts anderes als ein etwas besseres Praktikum (StA-Station dauert idR 3 Monate - davon vllt. 2 Wochen Einführungslehrgang gehabt und 2 Wochen Urlaub genommen, d.h. man war ca. 8 Wochen wirklich in der Station tätig...das ist ja nun nicht die mega lange Zeit; da hat man auch allenfalls mehr reingeschnuppert (Gerichtsstation ähnlich) - aber bei vielen Bekannten die als StA/Richter tätig sind hörte ich fast einstimmig, dass es dann schon anders war als im Ref und sich manche tlw. fragten, was sie da im Ref eigtl. gemacht haben, denn so richtig mittendrin zu sein (auch mit Dezernatsarbeit etc) ist dann doch nochmal etwas anderes, als im Ref eine kurze Station absolviert zu haben). Finde ich interessant, dass die Justiz da absolut keine Probleme mit hat; die nehmen ja sogar gerade gerne Absolventen und sind tlw. früheren Anwälten schon eher kritisch gegenüber; wobei ICH es da gerade gut fände, wenn man erstmal als Anwalt tätig war bevor man in die Justiz kann - so wie es in vielen Ländern auch Gang und Gebe ist...damit man überhaupt ein Gespür für Interessen der Parteien etc bekommt, anstatt direkt mit 27 Jahren vom hohen Ross die Entscheidungen zu fällen - mMn tut sich die Justiz damit selbst keinen Gefallen.

Zur Selbstbestimmtheit: das kann angenehm sein, muss es aber nicht. Denn man hat ggf. einen ständigen Kampf gegen den inneren Schweinehund. Wer den erfolgreich bekämpfen kann: wunderbar. Aber ich denke es ist für viele einfacher, wenn sie bereits auf der Arbeit sind dann auch bis zum Feierabend zu arbeiten, anstatt mit Unterbrechung - weil es bspw. jetzt so warm ist und man den Nachmittag genießen will - sich dann abends um 22h wirklich nochmal an die Akte zu setzen. Solche Leute mag es geben; es erfordert aber ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Organisation (gerade weil dann vllt. plötzlich doch dies oder jenes passiert, ein Bekannter abends anruft/vorbeischaut oder oder). Ein Kumpel von mir kann selbstbestimmt arbeiten (Justiz) - aber es klappt einfach partout nicht. Er macht dann zwar öfters mal tagsüber sehr früh Schluss (jetzt vor kurzem auch an heißen Tagen), aber die Motivation und Leistungsbereitschaft zB abends ist dann einfach nicht mehr da...im Endeffekt läuft es bei ihm dann tlw. auf Paniknachtschichten oder öfters mal auf Wochenendarbeit hinaus, da er die Arbeit einfach zu lange immer wieder vor sich hergeschoben hat.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von thh »

Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49Finde ich interessant, dass die Justiz da absolut keine Probleme mit hat;
Die Justiz bildet ja auch quasi aus: bei der Staatsanwaltschaft ganz formell mit der zunächst vollständigen und dann immer weiter reduzierten Gegenzeichnung (und dem üblichen kollegialen Austausch, auch bei Kollegen mit 3, 4, 5 Berufsjahren Erfahrung, die in einen neuen Bereich wechseln und bspw. statt Buchstabensachen dann OK- oder Kapitaldelikte oder Wirtschaftsstrafrecht machen, bei Gericht eher informell - da ist es tatsächlich schwieriger, weil die richterliche Unabhängigkeit eine engmaschige Betreuung ausschließt.
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49die nehmen ja sogar gerade gerne Absolventen und sind tlw. früheren Anwälten schon eher kritisch gegenüber;
Hier gar nicht; einschlägige Berufserfahrung ist gerne gesehen und ein Bewerbungsplus.
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49wobei ICH es da gerade gut fände, wenn man erstmal als Anwalt tätig war bevor man in die Justiz kann - so wie es in vielen Ländern auch Gang und Gebe ist...
Ich halte das nicht für vorteilhaft, aber darüber kann man sicherlich streiten.
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49damit man überhaupt ein Gespür für Interessen der Parteien etc bekommt,
Dafür bedarf es keiner früheren Anwaltstätigkeit; das Gespür kann man auch mit Ende 20 haben (oder mit Ende 50 noch nicht ...).
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49Zur Selbstbestimmtheit: das kann angenehm sein, muss es aber nicht. Denn man hat ggf. einen ständigen Kampf gegen den inneren Schweinehund. Wer den erfolgreich bekämpfen kann: wunderbar. Aber ich denke es ist für viele einfacher, wenn sie bereits auf der Arbeit sind dann auch bis zum Feierabend zu arbeiten, anstatt mit Unterbrechung - weil es bspw. jetzt so warm ist und man den Nachmittag genießen will - sich dann abends um 22h wirklich nochmal an die Akte zu setzen.
Das ist ein wichtiger Punkt (ich kenne das sehr gut); trotzdem, damit muss man ohnehin umgehen lernen, und die Möglichkeit, eigenverantwortlich und weitgehend selbständig zu arbeiten und ggf. auch - trotz eigentlich fester Arbeitszeiten - flexibel zu entscheiden, ob man jetzt um 8 Uhr auf der Matte steht oder mal erst um 10 Uhr kommt, ist sehr viel wert.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Carlos84 »

thh hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 14:09
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49damit man überhaupt ein Gespür für Interessen der Parteien etc bekommt,
Dafür bedarf es keiner früheren Anwaltstätigkeit; das Gespür kann man auch mit Ende 20 haben (oder mit Ende 50 noch nicht ...).
Natürlich ist das möglich - aber das gilt für jedes Berufsbild: man kann bestimmte Eigenschaften Gott gegeben haben, mit der Zeit erlernen...oder es kann auch Hopfen und Malz verloren sein, denn man ist und bleibt ein Sozialkrüppel. Ist ja auch die Frage, wie sehr man selbst etwas annimmt, lernbereit ist, wie der eigene Charakter bisher geformt wurde etc. Dabei dürfte es mE stets erfolgsversprechender sein Erfahrungen überhaupt einmal gemacht zu haben. Jemand der noch nie im Ausland war, sich aber für einen mehrjährigen beruflichen Aufenthalt in China entscheidet, kann dort auch gut zurecht kommen...es kann aber auch völlig in die Hose gehen: wer bereits entsprechende Auslandserfahrung in China gesammelt hat, wird einfach besser einschätzen können, was/wie auf einen zukommt (nicht nur sprachlich, auch kulturell etc).
thh hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 14:09
Carlos84 hat geschrieben: Montag 18. Juni 2018, 13:49Zur Selbstbestimmtheit: das kann angenehm sein, muss es aber nicht. Denn man hat ggf. einen ständigen Kampf gegen den inneren Schweinehund. Wer den erfolgreich bekämpfen kann: wunderbar. Aber ich denke es ist für viele einfacher, wenn sie bereits auf der Arbeit sind dann auch bis zum Feierabend zu arbeiten, anstatt mit Unterbrechung - weil es bspw. jetzt so warm ist und man den Nachmittag genießen will - sich dann abends um 22h wirklich nochmal an die Akte zu setzen.
Das ist ein wichtiger Punkt (ich kenne das sehr gut); trotzdem, damit muss man ohnehin umgehen lernen, und die Möglichkeit, eigenverantwortlich und weitgehend selbständig zu arbeiten und ggf. auch - trotz eigentlich fester Arbeitszeiten - flexibel zu entscheiden, ob man jetzt um 8 Uhr auf der Matte steht oder mal erst um 10 Uhr kommt, ist sehr viel wert.
Da hast du Recht. Der Gedanke mag sehr nett sein. Ich persönlich brauche aber eher die Ansage "um 9h beginnt die Arbeitszeit" und mein innerer Rythmus stellt sich dann auch darauf ein (quasi wie zu Schulzeiten: um kurz vor acht klingelt die Glocke - ab ins Klassenzimmer). Ich würde wohl öfters mal um 10h statt um 8h zur Arbeit gehen, wenn ich es mir komplett aussuchen kann und es niemanden schert (wird gestempelt hätte ich noch den Anreiz möglichst früh da zu sein, um auch früher Feierabend machen zu können, damit ich keine Minusstunden fahre; aber wenn es niemanden schert...). Ehrlicherweise wäre es in 99% der Fälle (warum ich um 10h statt um 8h auf der Arbeit sitze) wohl auch einfach nur aus dem Grund, weil ich den Tag einfach länger schlafen möchte und nicht eher aus dem Bett kam - und nicht aus einem weltbewegenden Grund. :D Und dann sehe ich mich eher in der Misere, dass ich dafür nachmittags/abends dann halt länger dort sitzen muss. Ein anderer Freund ist bei einer kleinen Stadtverwaltung tätig. Im Großen und Ganzen arbeitet er auch selbstbestimmt und muss theoretisch nur zu den Kernzeiten da sein; allerdings (wie ich es auch bei Leuten aus der Justiz kenne) kann oftmals eine Kleinigkeit passieren und der gesamte "Wunschplan" für den Tag ist über den Haufen geworfen (eilige Sache kommt rein, Kollege ist krank und nun bekommt man den Aktenberg auch noch obendrauf, obwohl man eh schon chronisch unterbesetzt ist und für 1.5 Personen arbeitet etc). Hat also - wie so alles im Leben - seine Vor- und Nachteile. :)
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Video darf nicht ungepostet bleiben, wenn es um GKs geht: https://www.youtube.com/watch?v=MiJWNUTclx0
Es dient allerdings nur der Unterhaltung, nicht der Information. :D Witzig vor allem: Leute, die augenscheinlich gewisse Probleme mit der deutschen Sprache haben (oder einfach nur von der Interview-Situation eingeschüchtert sind und deshalb so stammeln?), betonen die Notwendigkeit hervorragender Englisch-Kenntnisse.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Herr Anwalt »

Ich glaube es liegt an der unerwarteten Interview-Situation. Die stehen da ja um kleine Studenten zu beraten, und dann kommt da auf einmal mein YT Kollege mit Kabaretterfahrung und Fachkenntnis mit ner Kamera in der Hand um die Ecke. Deshalb auch die vielen Jumpcuts, sonst wäre das noch schlimmer.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Ara »

Quantensprung hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 19:50 Das Video darf nicht ungepostet bleiben, wenn es um GKs geht: https://www.youtube.com/watch?v=MiJWNUTclx0
Es dient allerdings nur der Unterhaltung, nicht der Information. :D Witzig vor allem: Leute, die augenscheinlich gewisse Probleme mit der deutschen Sprache haben (oder einfach nur von der Interview-Situation eingeschüchtert sind und deshalb so stammeln?), betonen die Notwendigkeit hervorragender Englisch-Kenntnisse.
Lustig wie der von Gibson Dunn erklärt sie würden bayerische Examina höher gewichten als aus Hamburg, außer es sei ein BLS-Student. Er weiß aber schon, dass das Staatsexamen für die Uni Hamburg und der BLS identisch ist?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von OJ1988 »

Das wird er schon wissen, da mögen dann aber auch andere Faktoren ne Rolle spielen ("Geiler-Typ-Bonus", entsprechendes Netzwerk).
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tobias__21 »

BLS würde ich jetzt nicht unbedingt mit "geiler Typ" sondern eher mit "Papa ist reich" verbinden :)
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Herr Anwalt hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:32 Ich glaube es liegt an der unerwarteten Interview-Situation. Die stehen da ja um kleine Studenten zu beraten, und dann kommt da auf einmal mein YT Kollege mit Kabaretterfahrung und Fachkenntnis mit ner Kamera in der Hand um die Ecke. Deshalb auch die vielen Jumpcuts, sonst wäre das noch schlimmer.
Gut möglich. Frage ist allerdings: Ist das verzeihlich? Gerade den Typen von TW kann man doch in kein kritisches Mandantengespräch lassen, wenn er so schnell aus der Fassung gebracht werden kann. Aber er macht vermutlich eh nur Backoffice.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von JulezLaw »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:52 BLS würde ich jetzt nicht unbedingt mit "geiler Typ" sondern eher mit "Papa ist reich" verbinden :)
Nerviges (und falsches) Vorurteil ::roll:
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von sai »

Quantensprung hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:55
Herr Anwalt hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:32 Ich glaube es liegt an der unerwarteten Interview-Situation. Die stehen da ja um kleine Studenten zu beraten, und dann kommt da auf einmal mein YT Kollege mit Kabaretterfahrung und Fachkenntnis mit ner Kamera in der Hand um die Ecke. Deshalb auch die vielen Jumpcuts, sonst wäre das noch schlimmer.
Gut möglich. Frage ist allerdings: Ist das verzeihlich? Gerade den Typen von TW kann man doch in kein kritisches Mandantengespräch lassen, wenn er so schnell aus der Fassung gebracht werden kann. Aber er macht vermutlich eh nur Backoffice.
Zumal er auch aussieht, wie das wandelnde GK-Klischee.
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Ara »

JulezLaw hat geschrieben: Donnerstag 21. Juni 2018, 07:35
Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:52 BLS würde ich jetzt nicht unbedingt mit "geiler Typ" sondern eher mit "Papa ist reich" verbinden :)
Nerviges (und falsches) Vorurteil ::roll:
Der Deal hier in Hamburg ist, dass die BLSler die besseren Studienbedingungen hatten und sich dafür ihr Leben lang die Vorurteile anhören müssen. :D
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von JulezLaw »

Von Leuten der UHH, die es eben besser wissen, höre ich das auch an :D Aus dem Rest der Republik nervts aber, da es meist auf Unwissenheit beruht ;)
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Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Kasimir »

BLS sind für mich immer die Leute, die Geld für etwas ausgeben, das sie auch kostenlos bekommen.

Einen Großteil der BLS-Leute, die ich kennengelernt habe, sind im Berufsleben daran gescheitert, dass sie nicht mehr gepampert wurden, sondern Sachen selbst in die Hand nehmen mussten. Man kann sich ja mal ansehen, wie viele BLSler es in die Reihen der Partnerschaft renommierter Kanzleien oder sonstige Führungspositionen gebracht haben. Nach meiner Nahbereichsempirie ist dies sehr überschaubar. Gibt es dazu eigentlich eine Studie?
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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