Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von famulus »

Ich frage mich, was der abseits seiner Arbeit überhaupt sieht. "Arbeit als Leben" statt "arbeiten um zu leben"? :-k
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
TobiasG
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 234
Registriert: Montag 20. November 2017, 10:57
Ausbildungslevel: RA

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von TobiasG »

@Kasimir: Mich würde wirklich (ernsthaft) interessieren, wie Dein Eindruck momentan von der Bewerberlage ist, nachdem Du ja offenbar Personalverantwortung in der GK hast und mir doch relativ hohe Anforderungen zu haben scheinst (formale Kritieren, das Übliche: 2xvb, Dr./LL.M., Englisch, plus am besten von Anfang an ein klares Bild vom Karriereweg, sprich: Station(en) in der GK und keine "exotischen" Vortätigkeiten wie Richter oder Einzelanwalt, plus möglichst sehr gutes Abitur, plus absolute "Anwaltsmentalität" usw.).

Das meine ich mitnichten als Vorwurf o.ä., ich bin wirklich nur sehr neugierig, weil man ja jedenfalls in der azur/juve und auch hier im Forum allenthalben liest, dass man schon Probleme habe, genug geeignete Bewerber zu finden, die überhaupt nur die "formalen" Voraussetzungen mitbringen, während Du es Dir anscheinend schon leisten kannst, sehr wählerisch zu sein. Schickst Du also viele Bewerber wieder nach Hause? (und/oder liegt das am Standort - Berlin?)

e: Dass man keinen (egal wie guten) Bewerber in der GK einstellt, der sagt, er will jeden Tag um 17.00 Uhr Feierabend haben und was danach kommt, interessiert ihn nicht mehr, ist natürlich klar.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

~ Harry Quintana
Gelöschter Nutzer

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mich würde wirklich (ernsthaft) interessieren, wie Dein Eindruck momentan von der Bewerberlage ist, nachdem Du ja offenbar Personalverantwortung in der GK hast und mir doch relativ hohe Anforderungen zu haben scheinst (formale Kritieren, das Übliche: 2xvb, Dr./LL.M., Englisch, plus am besten von Anfang an ein klares Bild vom Karriereweg, sprich: Station(en) in der GK und keine "exotischen" Vortätigkeiten wie Richter oder Einzelanwalt, plus möglichst sehr gutes Abitur, plus absolute "Anwaltsmentalität" usw.).
Diese zwingenden Forderungen kann sich aktuell keine GK in Deutschland erlauben, an keinem Standort. Selbst GL und HM, die in Deutschland meiner Wahrnehmung nach immer schon die restriktivsten Einstellungsvoraussetzungen hatten, haben ihre Anforderungen deutlich zurückgefahren. Mindestens(!) Doppel-VB und eine weitere Zusatzqualifikation (Dr. oder LL.M. oder einschlägige Berufserfahrung, gerne auch im Ausland) kenne ich als "Einstellungsdogma" aktuell nur in einigen Boutiquen und BGH-Kanzleien. Und die können sich das auch erlauben.
Idee1290
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 58
Registriert: Dienstag 12. Juni 2018, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Ich kenne konkret einen bei GL, der - das weiß ich sicher - im 1. Examen kein VB hat, den Dr. abgebrochen und keinen sonstigen Master, LLM, etc. vorweisen kann. Wie das 2. geworden ist, weiß ich nicht. Vielleicht ja grandios, sodass es das aufwiegt. Jedenfalls haben sie ihre offiziellen Einstellungsvoraussetzungen nicht durchgehalten.
Freedom
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1112
Registriert: Dienstag 22. Oktober 2013, 20:09

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Freedom »

Quantensprung hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 14:37 Diese zwingenden Forderungen kann sich aktuell keine GK in Deutschland erlauben, an keinem Standort. Selbst GL und HM, die in Deutschland meiner Wahrnehmung nach immer schon die restriktivsten Einstellungsvoraussetzungen hatten, haben ihre Anforderungen deutlich zurückgefahren. Mindestens(!) Doppel-VB und eine weitere Zusatzqualifikation (Dr. oder LL.M. oder einschlägige Berufserfahrung, gerne auch im Ausland) kenne ich als "Einstellungsdogma" aktuell nur in einigen Boutiquen und BGH-Kanzleien. Und die können sich das auch erlauben.
Ich glaube nicht, dass man das so verallgemeinern kann. Ich war selbst WissMit in einer Kanzlei in Hamburg und habe da miterlebt, wie in einem halben Jahr nur zwei Associates eingestellt wurden. Gleichzeitig sagten einige Referendare / WissMits, dass sie da total gerne sofort anfangen würden - ganz zu schweigen davon, dass sich wohl nicht nur diese sondern auch andere Leute dort bewerben werden. Und dass der ein oder andere davon ein VB erreichen wird, daran habe ich nur wenig Zweifel.

Gerade in einer Stadt wie Hamburg - wenn du dich mit Einheimischen über ihre Wahlstation unterhälst ("Ich war bei xy" "Ah, cool, welcher Standort?" "????? Hamburg natürlich!!") - und dir dann noch überlegst, dass ziemlich viele Leute in Deutschland Hamburg oder Berlin aufm Schirm haben kannst du dir ausrechnen, dass selbst Doppel VB, Promotion und LLM längst nicht reichen, um dort eingestellt zu werden, du brauchst auch das Glück dass gerade eine Stelle frei ist. Jedenfalls in der Topliga.

Wenn du dich dann aber mal mit Leuten - die nicht aus der Gegend Frankfurt kommen und Heimatgefühle diesbezüglich haben - darüber unterhälst, wo sie gerne anfangen würden zu arbeiten, fällt der Name Frankfurt eher selten. Ich will die Stadt jetzt keinesfalls schlechtmachen und kann ebenfalls nicht ausschließen, dort zu landen, aber die Attraktivität ist m.E. schon unter Hamburg, Berlin oder München anzusiedeln. Dass die Kanzleien dort sich derartige Notenanforderungen nicht erlauben können ist für mich nur folgerichtig.

Im Übrigen: Wenn ein Kandidat in der Wahlstation einen hervorragenden Eindruck gemacht hat, der entsprechende Partner gerade ne Stelle frei hat und diese Person haben will kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Ausnahmen gibt. Daraus aber zu schließen, dass man es sich nicht erlauben könne, auf hohe formelle Voraussetzungen zu bestehen, überzeugt mich nicht, weil es ja gerade um das Regel-Ausnahmeverhältnis geht. Eine Regel 100% strikt einzuhalten macht aus den eben dargestellten Gründen m.E. ökonomisch wenig Sinn.
Digiwas?
Gelöschter Nutzer

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich war selbst WissMit in einer Kanzlei in Hamburg und habe da miterlebt, wie in einem halben Jahr nur zwei Associates eingestellt wurden.
Zwei Associates in der Praxisgruppe oder in der kompletten Kanzlei an dem Standort?
Backstubentaler
Power User
Power User
Beiträge: 434
Registriert: Montag 17. Oktober 2011, 16:43
Ausbildungslevel: Postgrad-Student

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Backstubentaler »

Bin ins Unternehmen gewechselt und arbeite im Schnitt bei Zeiterfassung unter 45h die Woche. Jede Stunde, die ich pro Woche über die vertraglich vereinbarten 40h extra arbeite, bekomme ich später frei. Das Gehalt liegt absolut natürlich unter dem, was ich in der GK, aber auch deutlich über den angesprochenen 60.000. Der rechnerische Stundenlohn ist jedoch deutlich höher als in der GK.
Dass der durchschnittliche Ingenieur im Ballungsraum ein 6stelliges Gehalt nach Hause bringt halte ich für ein schlechtes Gerücht: das mag für Abteilungsleiter mit Personalverantwortung in Großkonzern oder für gute Vertriebsingenieure gelten, die große Masse verdient deutlich weniger.
Freedom
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1112
Registriert: Dienstag 22. Oktober 2013, 20:09

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Freedom »

Quantensprung hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 16:06
Ich war selbst WissMit in einer Kanzlei in Hamburg und habe da miterlebt, wie in einem halben Jahr nur zwei Associates eingestellt wurden.
Zwei Associates in der Praxisgruppe oder in der kompletten Kanzlei an dem Standort?
Insgesamt.
Bei ca. 60-70 Anwälten am Standort. Von "Ich will in einer bestimmten Praxisgruppe anfangen" müssen wir da gar nicht erst reden.
Digiwas?
Idee1290
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 58
Registriert: Dienstag 12. Juni 2018, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Backstubentaler hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 16:10 Bin ins Unternehmen gewechselt und arbeite im Schnitt bei Zeiterfassung unter 45h die Woche. Jede Stunde, die ich pro Woche über die vertraglich vereinbarten 40h extra arbeite, bekomme ich später frei. Das Gehalt liegt absolut natürlich unter dem, was ich in der GK, aber auch deutlich über den angesprochenen 60.000. Der rechnerische Stundenlohn ist jedoch deutlich höher als in der GK.
Dass der durchschnittliche Ingenieur im Ballungsraum ein 6stelliges Gehalt nach Hause bringt halte ich für ein schlechtes Gerücht: das mag für Abteilungsleiter mit Personalverantwortung in Großkonzern oder für gute Vertriebsingenieure gelten, die große Masse verdient deutlich weniger.
Danke für die Info. Ich würde gerne nachfragen: Haben die auch Berufsanfänger genommen (ich lese raus, dass du vorher als was anderes, RA?, gearbeitet hast.)? Welche Ecke Deutschlands und welche Art und Größe Unternehmen war das? Wie hast du von der freien Stelle erfahren? :)
Benutzeravatar
Tikka
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3049
Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tikka »

Auch wenn ich nicht explizit gefragt wurde, versuche ich mal verallgemeinernd zu Antworten:

In meinem Laden werden Berufsanfänger eher selten genommen. Meist nur wenn schon eine Referendarsstation abgeleistet wurde und man sich kennt. Die meisten Kollegen kommen (so wie ich) aus Kanzleien. Wobei zumindest bei uns fachliche Vorerfahrung wichtiger ist als die Größe der Kanzlei. Auch wir können aber nicht übermäßig wählerisch sein zur Zeit. In den besten Zeit gabs hier auf offene Juristenstellen dem Vernehmen nach geradezu wäschekorbweise Bewerbungen.

Beste Quelle für Stellen in Unternehmen außerhalb von privaten Netzwerken sind in meinen Augen die klassischen Jobportale wie Stepstone und Monster, da muss man ggf. manchmal mit den Suchbegriffen hantieren, weil einige Unternehmen hier manchmal recht schlampig beschreiben.

Nur nochmal ein Wort der Warnung: Die Rechtsabteilung von Großunternehmen ist nicht in jeder Beziehung das Schlaraffenland. Einen Deal wie Backstubentaler ihn genannt hat hatte ich die ersten Jahre hier auch. Wenn das für Dich Deinem Ideal nahe kommt, kann das passen (wie immer nicht pauschalierbar). Wenn man dann aber Gehalts- und Verantwortungstechnisch aufsteigen möchte, wird's eben auch mehr mit der Arbeit. Ich mach jetzt aber auch gleich Feierabend ;)
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
Idee1290
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 58
Registriert: Dienstag 12. Juni 2018, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Idee1290 »

Jetzt wirklich mal ganz naiv gefragt (an alle Kritiker: jaaaah, ist eben so. Ich weiß das halt nicht. ::oops: ): Was ist denn der Unterschied (und (große) Mehrwert) zwischen einem Berufsanfänger und einem Berufserfahrenen? Werft mir mal eine Beschreibung, oder einfach einfach ein-zwei Schlagwörter zu.
Mir ist klar, dass man als Berufserfahrener mehr Erfahrungen in allem möglichen gesammelt hat und daher deshalb interessanter ist. Aber wenn mans mal konkretisieren könnte: Was ist dieses besondere "etwas", was genau den Mehrwert bringt? Allgemeine Abgebrühtheit, gelernte Kommunikation mit Kunden und Mandanten, Teamarbeit und Umgang mit Mitarbeitern, Netzwerk und Kontakte, und / oder schlicht, dass man in seinem Bereich noch mehr weiß und daher schneller und vertiefter arbeiten kann,...?

Ich frage das insbesondere, weil das die Unternehmen das ja bei Juristen fast immer wollen:
Warum sind Berufserfahrene gerade für Unternehmen so viel interessanter, während Kanzleien (und auch GKs) Berufsanfänger nehmen? Was lernt man in den ersten drei Berufsjahren essenziell zusätzlich - vor allem in Kanzleien, wo man ja als Berufseinsteiger meist anfängt, bevor man dann irgendwann ins Unternehmen wechselt - , was man vorher -trotz Ref, Diss (mit WissMit-Tätigkeit ggf...), etc., nicht hat?

Und könnte man sich dieses "besondere etwas" auch irgendwie anderweitig aneignen? (Nachweisbar wäre das dann zwar dem Wunscharbeitgeber nicht unbedingt, aber wäre einfach interessant, wie ihr Berufserfahrenen das bewertet.) Besondere Hobbies (Teamsportarten, ...), Ausbildungen, Auslandsjahre, allgemeines Selbstbewusstsein, das besagte Netzwerk (woher auch immer das kommen soll) ...?
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Ara »

Idee1290 hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 18:48 Jetzt wirklich mal ganz naiv gefragt (an alle Kritiker: jaaaah, ist eben so. Ich weiß das halt nicht. ::oops: ): Was ist denn der Unterschied (und (große) Mehrwert) zwischen einem Berufsanfänger und einem Berufserfahrenen? Werft mir mal eine Beschreibung, oder einfach einfach ein-zwei Schlagwörter zu.
Mir ist klar, dass man als Berufserfahrener mehr Erfahrungen in allem möglichen gesammelt hat und daher deshalb interessanter ist. Aber wenn mans mal konkretisieren könnte: Was ist dieses besondere "etwas", was genau den Mehrwert bringt? Allgemeine Abgebrühtheit, gelernte Kommunikation mit Kunden und Mandanten, Teamarbeit und Umgang mit Mitarbeitern, Netzwerk und Kontakte, und / oder schlicht, dass man in seinem Bereich noch mehr weiß und daher schneller und vertiefter arbeiten kann,...?

Ich frage das insbesondere, weil das die Unternehmen das ja bei Juristen fast immer wollen:
Warum sind Berufserfahrene gerade für Unternehmen so viel interessanter, während Kanzleien (und auch GKs) Berufsanfänger nehmen? Was lernt man in den ersten drei Berufsjahren essenziell zusätzlich - vor allem in Kanzleien, wo man ja als Berufseinsteiger meist anfängt, bevor man dann irgendwann ins Unternehmen wechselt - , was man vorher -trotz Ref, Diss (mit WissMit-Tätigkeit ggf...), etc., nicht hat?

Und könnte man sich dieses "besondere etwas" auch irgendwie anderweitig aneignen? (Nachweisbar wäre das dann zwar dem Wunscharbeitgeber nicht unbedingt, aber wäre einfach interessant, wie ihr Berufserfahrenen das bewertet.) Besondere Hobbies (Teamsportarten, ...), Ausbildungen, Auslandsjahre, allgemeines Selbstbewusstsein, das besagte Netzwerk (woher auch immer das kommen soll) ...?
1. In kleineren Unternehmen soll der Volljurist die "Rechtsabteilung" leiten, wo er häufig der einzige Volljurist ist. Da muss er wissen wie der Hase läuft.

2. Der Unternehmensjurist ist im Zweifel derjenige, der für das Unternehmen mit der Großkanzlei kommuniziert. Da ist es vom großen Vorteil, wenn er weiß, wie es auf der anderen Seite aussieht und wo man drauf achten muss.

In der Großkanzlei biste du dagegen in den ersten Jahren nur Zuarbeiter des Partners und hast ausreichend Kollegen. Da musst du nichts alleine können vom 1. Tag an, sondern wirst nach und nach eingearbeitet und hast immer welche die du Fragen kannst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Tikka
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3049
Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Tikka »

Idee1290 hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 18:48 Jetzt wirklich mal ganz naiv gefragt (an alle Kritiker: jaaaah, ist eben so. Ich weiß das halt nicht. ::oops: ): Was ist denn der Unterschied (und (große) Mehrwert) zwischen einem Berufsanfänger und einem Berufserfahrenen? Werft mir mal eine Beschreibung, oder einfach einfach ein-zwei Schlagwörter zu.
Mir ist klar, dass man als Berufserfahrener mehr Erfahrungen in allem möglichen gesammelt hat und daher deshalb interessanter ist. Aber wenn mans mal konkretisieren könnte: Was ist dieses besondere "etwas", was genau den Mehrwert bringt? Allgemeine Abgebrühtheit, gelernte Kommunikation mit Kunden und Mandanten, Teamarbeit und Umgang mit Mitarbeitern, Netzwerk und Kontakte, und / oder schlicht, dass man in seinem Bereich noch mehr weiß und daher schneller und vertiefter arbeiten kann,...?
Die aufgezählten Punkte sind (zumindest für mich) eher nebensächlich. Wichtig ist vielmehr die fachliche Erfahrung. Im Unternehmen fehlt die Zeit für eine lange Einarbeitung. Man muss die Kollegen ja schon in die Prozesse und Abläufe in einem Unternehmen allgemein einarbeiten, da habe weder ich noch sonst jemand Zeit oder Lust die Leute auch noch fachlich einzuarbeiten. Dafür haben wir mangels nennenswerter Fluktuation auch nicht die Infrastruktur.

Mal ganz Konkret: Ich beispielsweise mache Arbeitsrecht. Da kann ich echt keinen Berufsanfänger gebrauchen. Meine Mitarbeiter müssen in ganz Deutschland für die Konzernunternehmen Arbeitsgerichtsprozesse wahrnehmen. Da können wir einfach niemanden gebrauchen, der das nicht schon regelmäßig gemacht hat und das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht (aus der Praxis) kennt.
Auch das ganze kollektive Arbeitsrecht (inklusive Tarifrecht). Da reicht niemand mit an der Uni mal erlernten Grundkenntnissen. Ab Beginn sitzt Du einem Betriebsratsgremium gegenüber und musst mit dem den Inhalt einer Betriebsvereinbarung verhandeln können, das lernt man eben nur in der Praxis.
Selbst das Individualarbeitsrecht muss so gut sitzen, dass es relativ schnell geht. Im Unternehmen stehen die Leute notfalls in der Tür und wollen kurzfristig eine Antwort mit der sie arbeiten können (und nicht: "Es kommt drauf an").

Berufseinsteiger werden daher häufig nur dann genommen, wenn man sie aus Ref oder Praktikum kennt und man weiss, das man die ohne zu großen Ausbildungsaufwand alleine laufen lassen kann.

In größeren Kanzleien ist das natürlich anders. Da sind Vorkenntnisse natürlich ebenso gerne gesehen aber nicht ganz so entscheidend. In der Bude in der ich gearbeitet habe waren beispielsweise im ArbR 10 Berufsträger. Im Schnitt ist jedes Jahr ein Neuer gekommen und einer gegangen, wie die Fluktuation da eben so ist. Und da wist Du halt zum Teil von nem Partner an die HAnd genommen und hast zum Teil andere Associate Kollegen die Du fragen kannst. Zumindest in meinem Laden durfte ich dann auch recht früh an eigene Mandate ran. War aber auch keine "richtige" GK.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Muirne »

markus87 hat geschrieben: Freitag 15. Juni 2018, 06:43 SO bewirbt man sich, Muirne.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Du Frechdachs. Cocktails mixen kann ich auch total gut. Und zum Kopieren hab ich Leute. O:)
Wenn du mir so kommst, gehe ich doch zu Kasimir, der schätzt zumindest meine Qualifikationen und wird sich ganz verzückt mein Abi und LLM-Zeugnis ansehen. :D Good ol' times...
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Maximales Gehalt bei minimalen Arbeitszeiten

Beitrag von Muirne »

Was Tikka sagt. Alles theoretische Wissen der Welt nützt einem ja erstmal nichts, wenn man nicht weiß, was man jetzt eigentlich praktisch genau zu machen hat und noch nicht mal den Rahmen kennt, den man nun benutzt. Da mag man zwar womöglich schnell reinkommen und hilfreiche Bürokräfte mögen Gold wert sein, aber dass man als Anfänger erstmal vor allem Arbeit macht ist doch komplett klar. Das kann man auch nicht durch irgendwas aufwiegen, höchstens eben dadurch, dass man absehbar auch länger bleibt und beide sich einig sind, dass sie ineinander investieren. Dass man auch Berufsanfänger Chancen gibt, finde ich durchaus wichtig, aber es ist einsehbar, dass das nicht jede Kanzlei oder jedes Unternehmen kann oder will.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Antworten