Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

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markus87
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von markus87 »

Damit man sich am Ende auch mit deutschen Registerauszügen nur noch den Arsch abwischen kann? Ich glaube du unterschätzt die Bedeutung (und enorme Kostenersparnis!) unseres Systems im Vergleich zu denjenigen, bei denen Eintragungen am Strand veranlasst werden können.

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Tibor
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Tibor »

Natürlich gibt es Nachteile. Wenn sich die Leute aber international ohnehin mit deutschen Registerauszügen den Arsch abwischen, weil sie diesen Gerichtsdingern von Rechtspflegern kein Vertrauen schenken, dann muss man halt überlegen, ob ein Festhalten am Hergebrachten sinnvoll ist.
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OJ1988
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von OJ1988 »

Scheinbar steht nun sogar der Papst im Sold der korrupten Notar-Lobbymafia: https://www.vaticannews.va/de/papst/new ... itaet.html
guardini
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von guardini »

Darf man fragen, ob die negativen Erfahrungen mit Notaren im Bereich des Anwaltsnotariats aufgetreten sind? Denn wenn meine Vermutung stimmt, dann liest sich das alles hier wie ein Plädoyer für das flächendeckende Nur-Notariat. Nicht gerade überraschend haben die bekannte Murray-Studie oder die Studie der Europäischen Kommission - soweit ich weiß - die Qualität des bayerischen Notariats untersucht und ergeben, dass es qualitativ höherwertig und kostengünstiger war als etwa das deregulierte System in England oder Schweden.

EDIT: Die Studien betreffen den Liegenschaftsverkehr. Für die gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen lassen sie sich also nicht ohne weiteres übertragen. Aber wenn man über Sinn und Unsinn eines Berufsstandes diskutiert, sollte man schon den Schwerpunkt der Tätigkeit betrachten und nicht die nur sporadisch berührten Randbereiche, bei denen man manches Beurkundungserfordernis im Einzelfall tatsächlich hinterfragen kann.
peterklempt
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von peterklempt »

Ich bin in Düsseldorf tätig und der Unterschied zwischen einem Düsseldorfer Nur-Notar und einem Frankfurter Anwaltsnotar ist nach meiner Erfahrung sehr spürbar. Insbesondere Anwaltsnotare in Großkanzleien sind qualitativ oft schlecht (bzw. jedenfalls unerfahren). Wir nehmen die aber trotzdem wegen Ringtausch, weil wir ebenfalls Anwaltsnotariat in Frankfurt haben, aber wirklich sinnvoll ist das für die Mandanten nicht, zumal es genau gleich viel kostet...
Kasimir
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

Die Qualität ist im Nurnotariat gras. höher, es gibt aber auch schlechte Nurnotare und gute Anwaltsnotare. Der Anwaltsnotar in Essen ist im Gesellschaftsrecht sicherlich fitter als der Nurnotar in der Eifel; bzw. er hat vor allem das notwendige Back-Office. Die seriösen Anwaltsnotare in Berlin, machen zu 90-100% Notariatstätigkeiten, sind also durchaus mit Nur-Notaren zu vergleichen. Klar, es gibt auch irgendwelche Anwaltsnotare am Ku'damm, die zu meiden sind.

Ich glaube, es würde dem Rechtsverkehr nicht abträglich sein, wenn man die Beurkundungsbedürftigkeite der Abtretung von GmbH-Anteilen abschafft. Das funktioniert ja auch in anderen Ländern, zumal dort die Register oft eine stärkere Funktion als die deutsche Gesellschafterliste haben. Das Rechtswesen wird dadurch nicht zusammenbrechen. Auch für die Gründung einer GmbH benötigt man keinen Notar.

Gerne kann man das Notariat im Bereich Erbrecht etc. bzw. in Grundstücksregistersachen beibehalten. Beurkundung von Grundstückskaufverträgen dann bitte losgelöst vom Wert, sondern zu einem Fixpreis von max. EUR 5000 pro Grundstück. Gegen eine solche Lösung würden aber Notare Sturm laufen, da sie eben nicht vor allem Hüter des Rechtsstaats sind, sondern auf die großen Werte bei Transaktionen schauen, wo sie eigentlich überflüssig sind.

Es lohnt auch immer der Blick über die Grenze. In den Niederlanden verhandelt man mit Notaren einen Stundensatz. D.h. gute Notare rechnen einen Großkanzleistundensatz ab. Die Kosten sind dann gleichwohl geringer als bei einem deutschen Notar für eine vergleichbare Tätigkeit. Das Rechtssystem in anderen Ländern ist ja bislang auch nicht dadurch zusammengebrochen, dass es dort kein dem deutschen Notariat vergleichbares Beurkundungswesen gibt. Technische Lösungen werden zukünftig zudem die Registerführung deutlich vereinfachen. Das antiquierte Grundbuch sowie das antiquierte deutsche Handelsregister wird es in 10 Jahren so nicht mehr geben.
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markus87
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von markus87 »

Da spricht jemand mit wenig Sachverstand. Die ganzen technischen Lösungen und Entwicklungen im Bereich der Registerführung gehen alle in die Richtung, dass Notare (!) die Aufgaben des Registergerichts übernehmen, alle Daten strukturiert aufbereiten und das Registergericht nur noch auf "übernehmen" klicken muss. Konsequenz der technischen Entwicklungen daher auch, dass die Möglichkeit für Nicht-Notare zur Einreichung abgeschafft wird. Gegen eine Fixgebühr von 5.000 € pro Grundstück hätte wohl kein an sein eigenes Wohlergehen denkender Notar etwas einzuwenden. Du kannst ja den Bürgern erklären, warum etwas, was bislang ein paar hundert Euro gekostet hat, plötzlich das 50fache kosten soll.
OJ1988
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von OJ1988 »

Kasimir hat geschrieben: Sonntag 8. Dezember 2019, 14:25 Die Qualität ist im Nurnotariat gras. höher, es gibt aber auch schlechte Nurnotare und gute Anwaltsnotare. Der Anwaltsnotar in Essen ist im Gesellschaftsrecht sicherlich fitter als der Nurnotar in der Eifel; bzw. er hat vor allem das notwendige Back-Office. Die seriösen Anwaltsnotare in Berlin, machen zu 90-100% Notariatstätigkeiten, sind also durchaus mit Nur-Notaren zu vergleichen. Klar, es gibt auch irgendwelche Anwaltsnotare am Ku'damm, die zu meiden sind.

Ich glaube, es würde dem Rechtsverkehr nicht abträglich sein, wenn man die Beurkundungsbedürftigkeite der Abtretung von GmbH-Anteilen abschafft. Das funktioniert ja auch in anderen Ländern, zumal dort die Register oft eine stärkere Funktion als die deutsche Gesellschafterliste haben. Das Rechtswesen wird dadurch nicht zusammenbrechen. Auch für die Gründung einer GmbH benötigt man keinen Notar.

Gerne kann man das Notariat im Bereich Erbrecht etc. bzw. in Grundstücksregistersachen beibehalten. Beurkundung von Grundstückskaufverträgen dann bitte losgelöst vom Wert, sondern zu einem Fixpreis von max. EUR 5000 pro Grundstück. Gegen eine solche Lösung würden aber Notare Sturm laufen, da sie eben nicht vor allem Hüter des Rechtsstaats sind, sondern auf die großen Werte bei Transaktionen schauen, wo sie eigentlich überflüssig sind.

Es lohnt auch immer der Blick über die Grenze. In den Niederlanden verhandelt man mit Notaren einen Stundensatz. D.h. gute Notare rechnen einen Großkanzleistundensatz ab. Die Kosten sind dann gleichwohl geringer als bei einem deutschen Notar für eine vergleichbare Tätigkeit. Das Rechtssystem in anderen Ländern ist ja bislang auch nicht dadurch zusammengebrochen, dass es dort kein dem deutschen Notariat vergleichbares Beurkundungswesen gibt. Technische Lösungen werden zukünftig zudem die Registerführung deutlich vereinfachen. Das antiquierte Grundbuch sowie das antiquierte deutsche Handelsregister wird es in 10 Jahren so nicht mehr geben.
Nun, hier kann sich auch der Geringverdiener einen guten Notar leisten, weil die Gebühren geschäftswertabhängig sind. Dessen Beurkundungen werden iE durch die großen Dinger querfinanziert. Kann man gut finden, kann man weniger gut finden - sind halt verschiedene Systeme.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

OJ1988 hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben: Sonntag 8. Dezember 2019, 14:25 Die Qualität ist im Nurnotariat gras. höher, es gibt aber auch schlechte Nurnotare und gute Anwaltsnotare. Der Anwaltsnotar in Essen ist im Gesellschaftsrecht sicherlich fitter als der Nurnotar in der Eifel; bzw. er hat vor allem das notwendige Back-Office. Die seriösen Anwaltsnotare in Berlin, machen zu 90-100% Notariatstätigkeiten, sind also durchaus mit Nur-Notaren zu vergleichen. Klar, es gibt auch irgendwelche Anwaltsnotare am Ku'damm, die zu meiden sind.

Ich glaube, es würde dem Rechtsverkehr nicht abträglich sein, wenn man die Beurkundungsbedürftigkeite der Abtretung von GmbH-Anteilen abschafft. Das funktioniert ja auch in anderen Ländern, zumal dort die Register oft eine stärkere Funktion als die deutsche Gesellschafterliste haben. Das Rechtswesen wird dadurch nicht zusammenbrechen. Auch für die Gründung einer GmbH benötigt man keinen Notar.

Gerne kann man das Notariat im Bereich Erbrecht etc. bzw. in Grundstücksregistersachen beibehalten. Beurkundung von Grundstückskaufverträgen dann bitte losgelöst vom Wert, sondern zu einem Fixpreis von max. EUR 5000 pro Grundstück. Gegen eine solche Lösung würden aber Notare Sturm laufen, da sie eben nicht vor allem Hüter des Rechtsstaats sind, sondern auf die großen Werte bei Transaktionen schauen, wo sie eigentlich überflüssig sind.

Es lohnt auch immer der Blick über die Grenze. In den Niederlanden verhandelt man mit Notaren einen Stundensatz. D.h. gute Notare rechnen einen Großkanzleistundensatz ab. Die Kosten sind dann gleichwohl geringer als bei einem deutschen Notar für eine vergleichbare Tätigkeit. Das Rechtssystem in anderen Ländern ist ja bislang auch nicht dadurch zusammengebrochen, dass es dort kein dem deutschen Notariat vergleichbares Beurkundungswesen gibt. Technische Lösungen werden zukünftig zudem die Registerführung deutlich vereinfachen. Das antiquierte Grundbuch sowie das antiquierte deutsche Handelsregister wird es in 10 Jahren so nicht mehr geben.
Nun, hier kann sich auch der Geringverdiener einen guten Notar leisten, weil die Gebühren geschäftswertabhängig sind. Dessen Beurkundungen werden iE durch die großen Dinger querfinanziert. Kann man gut finden, kann man weniger gut finden - sind halt verschiedene Systeme.
Das halte ich für euphemistisch. Auch der Durchschnittsverdiener drückt ein paar zehntausend Euro an den vom Bauträger ausgewählten Notar ab, wenn der ihm den Standardvertrag des Bauträgers für den Erwerb der Eigentumswohnung vorliest. Ist das die Leistung Wert. Statt staatlich regulierte Gebühren, kann man doch Angebot und Nachfrage dies regeln lassen. Funktioniert bei Anwälten und in anderen Ländern ja auch.
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Tibor
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Tibor »

Kasimir hat geschrieben: Das halte ich für euphemistisch. Auch der Durchschnittsverdiener drückt ein paar zehntausend Euro an den vom Bauträger ausgewählten Notar ab, wenn der ihm den Standardvertrag des Bauträgers für den Erwerb der Eigentumswohnung vorliest.
Nein, ganz so krass ist es auch nicht. Auf einen fünfstelligen Betrag kommst du gerade mal bei einer 1 Mio € Immobilie und dann auch nur mit Grundschuld und allen Gerichtskosten.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von markus87 »

In Kasimirs bubble gibt es keine Immobilien die weniger als 10 Millionen Euro kosten. Außerdem arbeitet er mit einem modifizierten GNotKG in dem er die Höchstwerte entfernt hat und die Tabelle hat er auch gleich noch ausgetauscht.

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Tibor
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Tibor »

markus87 hat geschrieben:In Kasimirs bubble gibt es keine Immobilien die weniger als 10 Millionen Euro kosten. Außerdem arbeitet er mit einem modifizierten GNotKG in dem er die Höchstwerte entfernt hat und die Tabelle hat er auch gleich noch ausgetauscht.
Wann müsste man mit 10T€ nur für die üblichen Beurkundungen rechnen? Das dürfte doch noch erheblich über der Mio liegen, oder? Also früher haben wir immer gesagt: Erwerbsnebenkosten grob 10% inkl Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von markus87 »

200.000 €: 870 € Gebühr
1 Mio €: 3470 € Gebühr

Auf Notar und Grundbuchamt zusammen entfallen auch bei Vollfinanzierung immer weniger als 2 %.

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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

markus87 hat geschrieben: Sonntag 8. Dezember 2019, 21:14 200.000 €: 870 € Gebühr
1 Mio €: 3470 € Gebühr

Auf Notar und Grundbuchamt zusammen entfallen auch bei Vollfinanzierung immer weniger als 2 %.

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Das betrifft nur die Beurkundung des KV, aber nicht die Grundschuld, die der Durchschnittsverdiener benötigt. Zudem wird eine Durchschnittsimmobilie sicherlich keine 1 Mio, aber eben auch nicht nur 200.000 Euro kosten. Geht man davon aus, dass eine Immobilie EUR 500.000 kostet, die zu EUR 350.000 finanziert wird, liegt man über EUR 6.000 an Notarkosten, wenn man von einer 5,5 Gebührensätzen ausgeht.

Meine Aussage war insoweit ungenau bzw. falsch, als dass ich mit dem Gesamtbetrag von Notarkosten von Grunderwerbssteuer und Notarkosten (+Grundbuch) kalkuliert habe, wobei der Notar von der Grunderwerbssteuer natürlich nichts sieht.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 8. Dezember 2019, 21:11
markus87 hat geschrieben:In Kasimirs bubble gibt es keine Immobilien die weniger als 10 Millionen Euro kosten. Außerdem arbeitet er mit einem modifizierten GNotKG in dem er die Höchstwerte entfernt hat und die Tabelle hat er auch gleich noch ausgetauscht.
Wann müsste man mit 10T€ nur für die üblichen Beurkundungen rechnen? Das dürfte doch noch erheblich über der Mio liegen, oder? Also früher haben wir immer gesagt: Erwerbsnebenkosten grob 10% inkl Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer.
Plus 7,14% für den Makler :-)
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