Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Pilotin
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 4. Januar 2019, 03:51
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Pilotin »

Hallo ihr Lieben ,
meine Frage wäre , ob ihr wisst, ob man bei der mündlichen staatsprüfung den Vorsitzenden fragen kann , ob die Notenbekanntgabe ( Gesamtnote ) unter Ausschluss der mitprüflinge erfolgen darf ? Alternativ ob er nur die Noten aus der mündlichen Prüfung mitteilt ?

Liebe Grüße
Peppsi
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 60
Registriert: Freitag 25. Mai 2018, 21:35
Ausbildungslevel: RRef

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Peppsi »

Pilotin hat geschrieben: Freitag 4. Januar 2019, 03:54 Hallo ihr Lieben ,
meine Frage wäre , ob ihr wisst, ob man bei der mündlichen staatsprüfung den Vorsitzenden fragen kann , ob die Notenbekanntgabe ( Gesamtnote ) unter Ausschluss der mitprüflinge erfolgen darf ? Alternativ ob er nur die Noten aus der mündlichen Prüfung mitteilt ?

Liebe Grüße
Also zumindest im Zweiten in NRW wird man seit Inkrafttreten der DSGVO gefragt, ob man die Note einzeln bekommen möchte. Die Vornote aus beiden Examen wurde bei mir in beiden Mündlichen nie gesagt, nur die Note aus Vortrag/Gespräch und dann die Endnoten (womit man sich die Vornote natürlich ausrechnen kann, wenn man das denn möchte).
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1995
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von scndbesthand »

Das war auch vor In-Kraft-Treten der DSGVO so.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Peppsi
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 60
Registriert: Freitag 25. Mai 2018, 21:35
Ausbildungslevel: RRef

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Peppsi »

scndbesthand hat geschrieben: Freitag 4. Januar 2019, 10:20 Das war auch vor In-Kraft-Treten der DSGVO so.
Ah, okay. Wir hatten nur extra einen Wisch zugeschickt bekommen, wo draufstand, dass das ab jetzt möglich sei. Deswegen bin ich mal davon ausgegangen, dass es vorher gerade nicht möglich war. Aber umso besser, dann sollten die Vorsitzenden das ja auf jeden Fall wissen ;)
surcam
Power User
Power User
Beiträge: 490
Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 19:38
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von surcam »

Vieles, was jetzt auf die DSGVO "geschoben" wird, galt vorher auch schon. Wurde nur (manchmal/meistens/häufig?) nicht ganz so viel Wert drauf gelegt. ::roll:
Praxiskommentar
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 250
Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Praxiskommentar »

Wir wurden gefragt, ob die Note im Beisein der anderen mitgeteilt werden darf. Ich meine, dass das einer auch verneint hat.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Ara »

Was ist eigentlich die Motivation dahinter, dass man das "Geheimhalten" möchte? Abgesehen davon, dass ich die Endnote meiner Mitprüflinge gar nicht mehr weiß, verstehe ich den Sinn dahinter gar nicht. Will man danach rumerzählen man hätte eine andere Note? Oder hat man tatsächlich Angst, dass man auf offener Straße angesprochen wird "haha du hast nur 4 Punkte" ?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Jeweli
Power User
Power User
Beiträge: 354
Registriert: Montag 11. Februar 2008, 17:02

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Jeweli »

Auch wenn meiner Erinnerung nach die Note bei mir damals genannt wurde (sicher bin ich nicht, war mir glaub nicht so wichtig), kann ich durchaus verstehen, wenn man das nicht möchte. Die Notenfixiertheit unter manchen Juristen ist manchmal schon etwas anstrengend. Und wieso muss denn jemand anderes meine Note wissen?

Unter Freunden haben wir natürlich darüber gesprochen.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Lg, Jeweli
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Ara »

Weil es den Prüfungsablauf vereinfacht und ich von erwachsenen Menschen (und bald Volljuristen) erwarten kann, dass sie auch eine öffentliche Bewertung ihrer Leistung ertragen können.

Ich würde mir als Prüfer ernsthaft die Frage stellen, ob solch eine Person dem zukünftigen Beruf gewachsen ist. Außerdem würde ich wie hier mir die Frage stellen, warum jemand überhaupt damit ein Problem hat? Die Mitprüflinge interessieren sich eh nur für ihre Noten. Es hat so ein bisschen den Beigeschmack davon, dass man sich selbst etwas zu wichtig nimmt...

But just my 2 cent
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ara hat geschrieben: Sonntag 6. Januar 2019, 13:54 Weil es den Prüfungsablauf vereinfacht und ich von erwachsenen Menschen (und bald Volljuristen) erwarten kann, dass sie auch eine öffentliche Bewertung ihrer Leistung ertragen können.

Ich würde mir als Prüfer ernsthaft die Frage stellen, ob solch eine Person dem zukünftigen Beruf gewachsen ist. Außerdem würde ich wie hier mir die Frage stellen, warum jemand überhaupt damit ein Problem hat? Die Mitprüflinge interessieren sich eh nur für ihre Noten. Es hat so ein bisschen den Beigeschmack davon, dass man sich selbst etwas zu wichtig nimmt...

But just my 2 cent
+1 Mach 4 Cent draus. Zugegeben, mit guten Noten einfacher zu sagen als wenn man im unteren ausreichend rumschrammt.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Tobias__21 »

Um die Note wird doch eh überall eine Geheimnis gemacht. Ich habe es noch nie erlebt, dass Juristen offen über Ihre Noten gesprochen haben und ich kenne die Noten auch nur von sehr wenigen Ref Kollegen, mit denen ich über das Ref hinaus befreundet bin. Es scheint mir als würde man das Thema schon gar nicht erst anschneiden im Gespräch und es so gut es geht vermeiden. Wird wohl daher kommen, dass es bei uns halt alles extrem notenfixiert ist. Kann das dann schon verstehen, wenn man nicht möchte, dass die Mitprüflinge die Note wissen, gerade wenn man vielleicht nicht so gut ist.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Justitian »

Ich dachte immer es wäre insbesondere auch zum Schutz der besseren Kandidaten; weil die Note auch im Verhältnis zum erreichbaren Einkommen steht und das Einkommen in Deutschland fast schon als Intimsphäre wahrgenommen wird
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
markus87
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5042
Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von markus87 »

Was wiederum heißt, dass man sich selbst zu wichtig nimmt.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von Justitian »

markus87 hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 17:28 Was wiederum heißt, dass man sich selbst zu wichtig nimmt.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
Was heißt zu wichtig nehmen, so ist unser Grundrechtsverständnis. Ich für meinen Teil habe bspw. den Aufruhr über die Volkszählung immer als völlig überzogen empfunden aber offensichtlich sehen das viele Bürger anders. Und das BVerfG eben auch; von daher sehe ich weder Anhaltspunkte, irgendwelche Daten als zu unbedeutend zu qualifizieren noch würde ich die Note im Staatsexamen als ein unbedeutendes Datum einordnen
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
markus87
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5042
Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30

Re: Notenbekanntgabe unter Ausschluss von Mitprüflinge

Beitrag von markus87 »

Natürlich nicht. Man kann den Prüfern aber auch nicht verbieten sich die von Ara beschriebenen Gedanken zu machen.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Antworten