Den Ansatz mag es schon geben, aber die meisten Juristen machen dieses Studium in der Tat nicht geradde hauptsächlich aus humanitären Gründen, wobei ich deinen 200 € Streitwert-Fall auch mit erhöhtem Stretch nicht unter meine soziale Ader fallen sehe - und ich hab sie immerhin.
Prozesse wegen geringen Streitwerten
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Sondern?Muirne hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 19:20Den Ansatz mag es schon geben, aber die meisten Juristen machen dieses Studium in der Tat nicht geradde hauptsächlich aus humanitären Gründen, wobei ich deinen 200 € Streitwert-Fall auch mit erhöhtem Stretch nicht unter meine soziale Ader fallen sehe - und ich hab sie immerhin.
Das hätte nicht so weit kommen müssen, wenn besagte Dame nicht alles vorher ignoriert hätte.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Das ist schon vom Ansatz her quatsch, weil man natürlich nicht gehindert wird seine Steuererklärung abzugeben, nur weil der ArbG irgendwelche Daten nicht elektronisch übermittelt. Die Daten kann man auch aus vorhanden Unterlagen (bspw. Gehaltsabrechnungen, Nettogehalt oder Arbeitsvertrag) "ausrechnen". Man muss dem FA nur mitteilen, was man hat. Freilich ist es dann schwierig, den Steuerbescheid zu überprüfen, aber die Erklärung selbst kann man abgeben.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Also mir würde beim Finanzamt aber was anderes erzählt. War ja da mit den Gehaltsabrechnungen.
Zitat: Nein die reichen leider nicht.
Zitat: Nein die reichen leider nicht.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
In erster Linie wohl um Geld zu verdienen und dann bestenfalls weil es einem liegt und man die Art der Arbeit mag. Juristen verdienen im Vergleich zu Geisteswissenschaftlern immernoch recht gut und müssen selten Taxi fahren oder 10 Jahre irgendwelche Praktika machen, bevor sie überqualifiziert irgendwelche Arbeit leisten. Dafür, dass es in der Regel dann nicht brotlos ist, setzt man sich einem sehr harten Studium aus. Ausnahmen sind allerdings dann solche Anwälte, die überwiegend 200 Euro Mandate annehmen, die sich nicht lohnen. Die hören dann als Einzelkämpfer öfter auch wieder auf. Das Jurastudium macht einen leider nicht automatisch zum Unternehmer oder gar kreativen Startupler.
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Tibor hat geschrieben: ↑Montag 8. April 2019, 19:25Das ist schon vom Ansatz her quatsch, weil man natürlich nicht gehindert wird seine Steuererklärung abzugeben, nur weil der ArbG irgendwelche Daten nicht elektronisch übermittelt. Die Daten kann man auch aus vorhanden Unterlagen (bspw. Gehaltsabrechnungen, Nettogehalt oder Arbeitsvertrag) "ausrechnen". Man muss dem FA nur mitteilen, was man hat. Freilich ist es dann schwierig, den Steuerbescheid zu überprüfen, aber die Erklärung selbst kann man abgeben.
Zu der fehlenden Datenübermittlung gesellte
Sich aber noch das Problem zu, dass besagte AG in meinem Studium einfach mal so den Arbeitsvertrag geändert hat. Dazu baute sie eine Drucksituation mit "Sonst muss ich Ihnen leider kündigen" auf.
Die Änderung beschloss sie mündlich.
Gebracht hat es nix. Sie nörgelte trotzdem immer
Weiter bis ich nach vier Wochen in den Sack gehauen habe. Dann vergaß sie mir noch meine letzten beiden Gehälter zu überweisen. Ging auch erst nach Druck...
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Re: Prozesse wegen geringen Streitwerten
Eben. Auch bei einem ausufernden Helfersyndrom wird man sich wahrscheinlich irgendwann fragen, ob man wirklich für einen am Ende unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegendenden Stundensatz dafür kämpfen möchte, dass Max Müller 50 € bekommt oder ein Bußgeld in Höhe von 35 € nicht zahlen muss. Das ist in den meisten Fällen für keinen der Beteiligten wirtschaftlich sonderlich sinnvoll. Und wer trotzdem solche Verfahren führt, dürfte in den meisten Fällen auch eher "schwierig" veranlagt sein (wenn nicht einer der von ILB genannten Ausnahmetatbestände eingreift).Muirne hat geschrieben:In erster Linie wohl um Geld zu verdienen und dann bestenfalls weil es einem liegt und man die Art der Arbeit mag. Juristen verdienen im Vergleich zu Geisteswissenschaftlern immernoch recht gut und müssen selten Taxi fahren oder 10 Jahre irgendwelche Praktika machen, bevor sie überqualifiziert irgendwelche Arbeit leisten. Dafür, dass es in der Regel dann nicht brotlos ist, setzt man sich einem sehr harten Studium aus. Ausnahmen sind allerdings dann solche Anwälte, die überwiegend 200 Euro Mandate annehmen, die sich nicht lohnen. Die hören dann als Einzelkämpfer öfter auch wieder auf. Das Jurastudium macht einen leider nicht automatisch zum Unternehmer oder gar kreativen Startupler.