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Planstellen und Elternzeit

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2019, 11:48
von Sonnenschein111
Weiß jemand, wie sich die Elternzeit auf die Besetzung der Planstellen auswirkt. Mich interessiert dabei v.a. Schleswig-Holstein. Meines Wissens nach werden dort die Planstellen ausgeschrieben und von denjenigen (planreifen) Richtern wird derjenige genommen, der das höchste "Dienstalter" hat. Wird bei diesem Dienstalter die Elternzeit mitgerechnet? Finde leider keine entsprechenden Normen, die da weiterhelfen.. :-w

Planstellen und Elternzeit

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2019, 13:47
von Tibor
§ 12 Abs 2 Satz 2 DRiG?

Re: Planstellen und Elternzeit

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2019, 14:16
von surcam
Ich denke, dass § 12 DRiG nicht einschlägig ist. Denn Elternzeit ist keine Beurlaubung ohne Bezüge. Sie wird in der Elternzeitverordnung SH als "Elternzeit ohne Dienstbezüge" bezeichnet. Die ALVO SH, die zumindest in Teilen auch auf Richter anwendbar sein dürfte, sieht keine Verlängerung der Probezeit wegen Elternzeit vor, jedoch für Beurlaubung ohne Bezüge. In meinem Bundesland steht die Elternzeit explizit neben der Beurlaubung ohne Bezüge in der ALVO, weshalb ich davon ausgehe, dass es in SH theoretisch anders sein dürfte. Wie es aber praktisch gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Re: Planstellen und Elternzeit

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2019, 15:10
von Liz
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es darum, wer von den planreifen Richtern das erste Zugriffsrecht hat und nicht darum, ob die Elternzeit die Probezeit verlängert, oder? Das dürfte wohl vornehmlich eine Frage der lokalen Handhabung sein. Es käme mir im Ergebnis zumindest komisch vor, wenn derjenige, der gerade eben die Planreife erlangt hat, Kollegen, die an der Fünfjahresgrenze schrammen, die Wunschstelle wegnehmen könnte, nur weil er drei Jahre Elternzeit mitbringt. Ich will aber nicht vollends ausschließen, dass es unter dem Gesichtspunkt des Nachteilsausgleichs genau so gemacht wird.

Re: Planstellen und Elternzeit

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2019, 15:24
von Sonnenschein111
Liz hat geschrieben: Sonntag 16. Juni 2019, 15:10 Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es darum, wer von den planreifen Richtern das erste Zugriffsrecht hat und nicht darum, ob die Elternzeit die Probezeit verlängert, oder?
Genau so war die Frage gemeint! ;)