juristischer arbeitnehmermarkt bald am ende?
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Kasimir
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Ich glaube nicht, dass LegalTech langfristig zu mehr (gerichtlichen) Streitigkeiten führen wird. Dies mag für die derzeitige erste Legal Tech-Welle der Fall sein. Mittelfristig (die Tendenz sieht man bereits bei den großen Plattformen in den USA und Asien) wird sich ein eigenes Streitschlichtungsmodell etablieren, das effizienter ist, als die Justiz. Es ist ja auch ökonomisch völliger Unsinn, Ersatz für Flugverspätungen vor dem Amtsgericht einklagen zu müssen.
Zum juristischen Arbeitsmarkt:
Natürlich kann sich der Arbeitsmarkt und damit einhergehend die Notenanforderungen verändern. Sobald die Kanzleien und Behörden wieder höhere Noten fordern können, werden sie dies natürlich auch tun und dabei keine Rücksicht auf Bewerber oder bestehende Mitarbeiter nehmen. Als ich angefangen habe, konnten GK ohne Probleme ein Doppel-Prädikat fordern; manche hatten sogar Regelungen wie "mindestens zweistellig".
Für den Bewerbermarkt ist dies "common sense". Was viele der heutigen Bewerber mE nicht bedenken ist, dass sich eine Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen auch auf den Mittelbau durchschlagen wird. Der Associate, der jetzt mit zwei befriedigend in einer GK unterkommt, wird ggf. in drei Jahren ein Problem haben, weil die Kanzlei ihn nicht mehr benötigt bzw. lieber mit dem Berufsanfänger mit Doppel-Prädikat arbeitet, sofern sie dies dann wieder fordern kann. Ähnlich wird es in der Justiz sein. Wer heute mit nicht so guten Examina eine Proberichterstelle ergattert, wird sich in einigen Jahren bei Beförderungen mit besser qualifizierten Kandidaten messen müssen. Deshalb würde ich mich auch nie auf die "ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muss"-Taktik verlassen und im Zweifel lieber den Verbesserungsversuch machen.
Gute Juristinnen und Juristen werden immer irgendwo einen guten Job finden. Da würde ich mir - unabhängig von irgendwelchen Marktschwankungen - keine Sorgen machen. Es geht eher darum, ob es für "durchschnittliche" Kandidaten weiterhin so rosig bleibt.
Zum juristischen Arbeitsmarkt:
Natürlich kann sich der Arbeitsmarkt und damit einhergehend die Notenanforderungen verändern. Sobald die Kanzleien und Behörden wieder höhere Noten fordern können, werden sie dies natürlich auch tun und dabei keine Rücksicht auf Bewerber oder bestehende Mitarbeiter nehmen. Als ich angefangen habe, konnten GK ohne Probleme ein Doppel-Prädikat fordern; manche hatten sogar Regelungen wie "mindestens zweistellig".
Für den Bewerbermarkt ist dies "common sense". Was viele der heutigen Bewerber mE nicht bedenken ist, dass sich eine Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen auch auf den Mittelbau durchschlagen wird. Der Associate, der jetzt mit zwei befriedigend in einer GK unterkommt, wird ggf. in drei Jahren ein Problem haben, weil die Kanzlei ihn nicht mehr benötigt bzw. lieber mit dem Berufsanfänger mit Doppel-Prädikat arbeitet, sofern sie dies dann wieder fordern kann. Ähnlich wird es in der Justiz sein. Wer heute mit nicht so guten Examina eine Proberichterstelle ergattert, wird sich in einigen Jahren bei Beförderungen mit besser qualifizierten Kandidaten messen müssen. Deshalb würde ich mich auch nie auf die "ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muss"-Taktik verlassen und im Zweifel lieber den Verbesserungsversuch machen.
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Swann
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Wobei dann die Examensnoten zugunsten der Arbeit der letzten drei Jahre ein Stück weit in den Hintergrund gerückt sein könnten. Der Associate, der durch gute Arbeit, ein gefragtes fachliches Profil und ein gefälliges Netzwerk (sowie den Verzicht auf ein Einzelbüro) überzeugt hat, dürfte nicht so ohne Weiteres für einen Berufsanfänger ausgetauscht werden.Kasimir hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 10:19 Für den Bewerbermarkt ist dies "common sense". Was viele der heutigen Bewerber mE nicht bedenken ist, dass sich eine Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen auch auf den Mittelbau durchschlagen wird. Der Associate, der jetzt mit zwei befriedigend in einer GK unterkommt, wird ggf. in drei Jahren ein Problem haben, weil die Kanzlei ihn nicht mehr benötigt bzw. lieber mit dem Berufsanfänger mit Doppel-Prädikat arbeitet, sofern sie dies dann wieder fordern kann. Ähnlich wird es in der Justiz sein. Wer heute mit nicht so guten Examina eine Proberichterstelle ergattert, wird sich in einigen Jahren bei Beförderungen mit besser qualifizierten Kandidaten messen müssen.
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Kasimir
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Das ist leider häufig Wunschdenken.Swann hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 10:53Wobei dann die Examensnoten zugunsten der Arbeit der letzten drei Jahre ein Stück weit in den Hintergrund gerückt sein könnten. Der Associate, der durch gute Arbeit, ein gefragtes fachliches Profil und ein gefälliges Netzwerk (sowie den Verzicht auf ein Einzelbüro) überzeugt hat, dürfte nicht so ohne Weiteres für einen Berufsanfänger ausgetauscht werden.Kasimir hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 10:19 Für den Bewerbermarkt ist dies "common sense". Was viele der heutigen Bewerber mE nicht bedenken ist, dass sich eine Veränderung der Einstellungsvoraussetzungen auch auf den Mittelbau durchschlagen wird. Der Associate, der jetzt mit zwei befriedigend in einer GK unterkommt, wird ggf. in drei Jahren ein Problem haben, weil die Kanzlei ihn nicht mehr benötigt bzw. lieber mit dem Berufsanfänger mit Doppel-Prädikat arbeitet, sofern sie dies dann wieder fordern kann. Ähnlich wird es in der Justiz sein. Wer heute mit nicht so guten Examina eine Proberichterstelle ergattert, wird sich in einigen Jahren bei Beförderungen mit besser qualifizierten Kandidaten messen müssen.
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Das ist nun einmal das Konzept der GK: Viel Arbeit für viel Geld, aber zumeist nicht wirklich eigenes Business. Kann ich so bestätigen, ansonsten dürfte ja jeder Weggang eines Associates nach 3-5 Jahren zum Mandanten- und Umsatzabfluss führen. Ist aber das Gegenteil; viele Mandate kleben - wenn überhaupt - am Partner bzw. noch viel eher an der Marke der Kanzlei. Das ist zwar auf den ersten Blick bitter, aber gerade das Modell der GK oder auch der Big4.
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Spencer
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Fall 1 betrifft eine aktuelle Stellenausschreibung des Bundesverkehrsministeriums. Die Stellen dort sind zunächst auf TVöD-Basis, aber die Verbeamtung folgt in der Regel in absehbarer Zeit.stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 8. August 2019, 16:54Das halte ich für ein Gerücht. In Fall 1 ganz bestimmt nicht bei A13 Regierungsrat Stellen und in Fall 2, welches BL soll das sein? Hier ganz sicher nicht und auch in Brandenburg weiß ich direkt von einem Bekannten, dass man bei 1. 8 und 2. 7,5 erhebliche Bedenken hatte, als StA einzustellen (exklusiv StA ohne vorgesehene Wechsel zum Richter). Das ist schon noch etwas von ausreichend entfernt.Spencer hat geschrieben: Donnerstag 8. August 2019, 12:51Genau so ist/war es!Tikka hat geschrieben: Donnerstag 8. August 2019, 10:54 Zwar stimme ich bei einigen der genannten Faktoren zu. Sehe es aber nicht so düster. Das liegt aber daran, dass ich schon was älter bin. Zu meinen Studienbeginnzeiten war es noch richtig duster.
Als ich 2000 mit dem Jurastudium anfing, hat sich noch auf jeder Familienfeier irgendein Verwandter gefunden, der mich mit Sorgenfalten auf die vielen arbeitslosen Juristen ansprach.
In den Zeitungen las man regelmäßig geradezu apokalyptische Zustandsbeschreibungen über den juristischen Arbeitsmarkt. Mein „Lieblingszitat“ war das eine Juraprofessors, der meinte, wer später mal nicht zu den „happy few“ mit Doppelprädikat zähle, sei „wirtschaftlich zum Tode verurteilt“. Da kommt doch (Vor)Freude auf!
In der Uni kam direkt am Anfang derselbe Sprech („Schauen Sie sich Ihren Nachbar gut an, er wird statistisch gesehen nicht bis zum Ende durchhalten“ usw).
Mittlerweile reichen ein befriedigend im ersten oder (!) zweiten Staatsexamen, um bei einem Bundesministerium anzufangen. Bei der Justiz reicht schon ein befriedigend (mittlerer Bereich) im Zweiten, im ersten darf es auch schon mal ein ausreichend sein.
Ja, „und jetzt bin ich der Großvater“ (Werbung der 80er). Und beglückwünsche jeden meiner Referendare zur Gnade der späten Geburt
Deswegen: Selbst wenn sich demnächst mal wieder das eine oder andere Wölkchen vor die strahlende Sonne schieben sollte-so düster wie damals wird es nicht mehr.
Dennoch klar, mit 2x7 und erst recht 2x8 hat man heute schon gute Aussichten in Wirtschaft und im öD.
Fall 2 betrifft NRW. Das mittlere befriedigend im 2. StEx OLG Hamm, das ausreichend im 1. Stex das OLG Düsseldorf.
https://www.lto.de/recht/studium-refere ... praedikat/
Offenbar notgedrungen setzen die Bundesländer zunehmend auf Qualifikationsmerkmale neben der Examensnote. So können in Niedersachsen für die Einstellung in die ordentliche Gerichtsbarkeit auch Bewerber berücksichtigt werden, die im zweiten Staatsexamen lediglich 6,5 Punkte erreicht haben, "wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen in der ersten Staatsprüfung, im Referendariat oder durch eine wissenschaftliche Tätigkeit".
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sai
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Wie oben schon geschrieben, ist die Erlasslage in NRW klar: Mindestens 7,76 im Zweiten.Spencer hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 12:50
Fall 2 betrifft NRW. Das mittlere befriedigend im 2. StEx OLG Hamm, das ausreichend im 1. Stex das OLG Düsseldorf.
Das mittlere befriedigend beim OLG Hamm muss also mindestens 7,76 gewesen sein, beim OLG Düsseldorf dürfte das Zweite angesichts der dortigen Bewerberlage deutlich drüber gelegen haben.
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Freedom
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Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?sai hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 13:46Wie oben schon geschrieben, ist die Erlasslage in NRW klar: Mindestens 7,76 im Zweiten.Spencer hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 12:50
Fall 2 betrifft NRW. Das mittlere befriedigend im 2. StEx OLG Hamm, das ausreichend im 1. Stex das OLG Düsseldorf.
Das mittlere befriedigend beim OLG Hamm muss also mindestens 7,76 gewesen sein, beim OLG Düsseldorf dürfte das Zweite angesichts der dortigen Bewerberlage deutlich drüber gelegen haben.
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Rechnen! Das Befr. hat eine Range von min. 6,5 bis weniger als 9,0 Punkte. 7,75 (9,0 - 6,5 = 2,5 : 2 = 1,25 + 6,5 = 7,75) ist genau die Mitte vom Befr., wenn mal also 7,76 verlangt, verlangt man eben ein Befr., dass im zweiten (oberen) Teilbereich liegt.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:08 Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?![]()
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Kasimir
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Man könnte auch sagen: Ein mittleres Befriedigend. Höhöhö.Tibor hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:10Rechnen! Das Befr. hat eine Range von min. 6,5 bis weniger als 9,0 Punkte. 7,75 (9,0 - 6,5 = 2,5 : 2 = 1,25 + 6,5 = 7,75) ist genau die Mitte vom Befr., wenn mal also 7,76 verlangt, verlangt man eben ein Befr., dass im zweiten (oberen) Teilbereich liegt.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:08 Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?![]()
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Freedom
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Moment.Tibor hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:10Rechnen! Das Befr. hat eine Range von min. 6,5 bis weniger als 9,0 Punkte. 7,75 (9,0 - 6,5 = 2,5 : 2 = 1,25 + 6,5 = 7,75) ist genau die Mitte vom Befr., wenn mal also 7,76 verlangt, verlangt man eben ein Befr., dass im zweiten (oberen) Teilbereich liegt.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:08 Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?![]()
das Befriedigend beginnt bei 6,50. Es endet bei 8,99. Das heißt die Mitte liegt bei 7,74. Und ein Befriedigend im oberen Teil beginnt dann bei 7,75.
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Kasimir
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Wer von einem mittleren Befriedigend spricht, geht davon aus, dass es ein unteres, ein mittleres und ein oberes Befriedigend gibt. Dies entspricht auch der üblichen Schulnotenverteilung von 2+, 2, 2- etc. Ein mittleres Befriedigend beginnt demnach bei 7,34; ein oberes Befriedigend bei 8,17.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:51Moment.Tibor hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:10Rechnen! Das Befr. hat eine Range von min. 6,5 bis weniger als 9,0 Punkte. 7,75 (9,0 - 6,5 = 2,5 : 2 = 1,25 + 6,5 = 7,75) ist genau die Mitte vom Befr., wenn mal also 7,76 verlangt, verlangt man eben ein Befr., dass im zweiten (oberen) Teilbereich liegt.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:08 Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?![]()
das Befriedigend beginnt bei 6,50. Es endet bei 8,99. Das heißt die Mitte liegt bei 7,74. Und ein Befriedigend im oberen Teil beginnt dann bei 7,75.
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Auch ein starkes Argument. Das ändert aber nichts daran, dass ich keine gute Rechtfertigung für die Grenze von 7,76 sehe und damit stünde dann der Vorwurf der Willkür im Raum (Bzw. jedenfalls der Vorwurf eines Rechenfehlers, weil ja offensichtlich versucht wurde, die Mitte zu treffen).Kasimir hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 15:17Wer von einem mittleren Befriedigend spricht, geht davon aus, dass es ein unteres, ein mittleres und ein oberes Befriedigend gibt. Dies entspricht auch der üblichen Schulnotenverteilung von 2+, 2, 2- etc. Ein mittleres Befriedigend beginnt demnach bei 7,34; ein oberes Befriedigend bei 8,17.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:51Moment.Tibor hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:10Rechnen! Das Befr. hat eine Range von min. 6,5 bis weniger als 9,0 Punkte. 7,75 (9,0 - 6,5 = 2,5 : 2 = 1,25 + 6,5 = 7,75) ist genau die Mitte vom Befr., wenn mal also 7,76 verlangt, verlangt man eben ein Befr., dass im zweiten (oberen) Teilbereich liegt.Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:08 Wie kommt bitte so eine krumme Zahl zustande? Hat sich da der Sohn des Entscheiders beworben und hatte 7,76 im Zweiten oder was?![]()
das Befriedigend beginnt bei 6,50. Es endet bei 8,99. Das heißt die Mitte liegt bei 7,74. Und ein Befriedigend im oberen Teil beginnt dann bei 7,75.
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Kaufmännische Rundung?Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:51 Moment.
das Befriedigend beginnt bei 6,50. Es endet bei 8,99. Das heißt die Mitte liegt bei 7,74. Und ein Befriedigend im oberen Teil beginnt dann bei 7,75.
8,99 - 6,5 = 2,49 : 2 = 1,245 + 6,5 = 7,745. Wenn man das rundet, ergibt sich auch wieder 7,75 (nicht 7,74!). Gerundet wird nur bei der Ermittlung der Note nicht (§ 2 Abs. 1 der JurPrNotSkV).
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Freedom
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Wäre eine Erklärung, ja. Aber im Grunde genommen benötigt man hier keine Aufrundung.Tibor hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 15:28Kaufmännische Rundung?Freedom hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 14:51 Moment.
das Befriedigend beginnt bei 6,50. Es endet bei 8,99. Das heißt die Mitte liegt bei 7,74. Und ein Befriedigend im oberen Teil beginnt dann bei 7,75.
8,99 - 6,5 = 2,49 : 2 = 1,245 + 6,5 = 7,745. Wenn man das rundet, ergibt sich auch wieder 7,75 (nicht 7,74!). Gerundet wird nur bei der Ermittlung der Note nicht (§ 2 Abs. 1 der JurPrNotSkV).
Drücken wir es mal in absoluten Zahlen aus: Das Befriedigend geht von 650 bis 899, das sind 250 Zahlen / mögliche Noten. Startpunkt ist eben nicht die 0 - dann würde es bei 1 losgehen und 10 wären 10 - sondern es geht los bei 650, d.h. 650 =1, 651 = 2, 654 = 5.
Das heißt es gibt zwei Zahlen die genau der Mitte entsprechen, nämlich 774 und 775 (insofern war ich oben ungenau). Damit ist die 775 in der oberen Hälfte.
Denn es bleibt auch nach obiger Rechnung dabei: Die Untere Hälfte hat insgesamt 126 mögliche Noten, nämlich 6,50 bis 7,75, die obere Hälfte dagegen nur 124 mögliche Noten, nämlich 7,76 bis 8,89. Das passt nicht zum Begriff "Hälfte".
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Wenn der juristische Haarspalter den Hobby-Mathematiker in sich entdeckt, dann geschehen wundervolle Dinge, wie in diesem Thread. 
Keine Experimente! Wählt Adenauer.