Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Der A wird wie folgt angeklagt:
Beispiel 1:
§ 223 in Tatmehrheit mit § 242.
Wenn das Gericht nun dazu kommt, dass meinetwegen § 242 nicht erwiesen ist, dann erfolgt insoweit ein Teilfreispruch im Urteil.
Siehe Meyer-Goßner § 260 Rn. 13: "Wird nicht wegen aller Delikte verurteilt, die nach der Anklage in Tatmehrheit stehen, so muss insoweit freigesprochen werden."
Klar.
Beispiel 2:
§ 223 in Tateinheit mit § 242.
Falls § 242 nicht beweisbar, dann kein Teilfreispruch, sondern nur Begründung in der rechtlichen Würdigung des Urteils.
So auch Meyer-Goßner § 260 Rn. 12: "Nimmt der Eröffnungsbeschluss Tateinheit an, wird aber nicht wegen aller Taten verurteilt, so erfolgt kein Teilfreispruch, denn wegen einer und derselben Tat kann das Urteil nur einheitlich auf Verurteilung oder Freispruch lauten."
Klar.
Problem Beispiel 3:
(§ 223) in Tatmehrheit mit (§ 212 in Tateinheit mit § 249).
Angneommen, der § 249 der zweiten Tat im materiellen Sinne ist nicht nachweisbar. Verurteilt wird also wegen § 223 in Tatmehrheit mit § 212.
Muss nun hinsichtlich § 249 ein Teilfreispruch erfolgen, oder dieses Delikt nur in der rechtlichen Würdigung verneint werden?
Ich würde grundsätzlich nach dem zweiten Zitat aus Meyer-Goßner davon ausgehen, dass ja die zweite Tat im materiellen Sinne durch den nachgewiesenen Totschlag zumindest teilweise zur Verurteilung führt und somit - da laut M/G eine Tat ja nur einheitlich auf Veruteilung oder Freispruch lauten kann - wegen der teilweisen Verurteilung also insgesamt als Verurteilung begriffen werden muss.
Folglich wäre also kein Teilfreispruch vorzunehmen.
Ist das richtig? Ich bedanke mich vielmals!!
Strafurteil - Teilfreispruch oder nur rechtliche Würdigung?
Moderator: Verwaltung
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Re: Strafurteil - Teilfreispruch oder nur rechtliche Würdigung?
Das ist richtig, kein teilfreispruch, wenn bei einer materiellen Tat zumindest wg. Eines Delikts verurteilt wird. Teilfreispruch also in deinem Beispiel nur, wenn neben 249 auch 212 oder ein sonstiges Delikt nicht erwiesen ist.
- thh
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Re: Strafurteil - Teilfreispruch oder nur rechtliche Würdigung?
Ja.lawlaw hat geschrieben:Ist das richtig?
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Re: Strafurteil - Teilfreispruch oder nur rechtliche Würdigung?
Hallo, ich hätte zu diesem (nun etwas älteren Thema) noch eine Frage. Warum befasst man sich im Beispiel 2, mit der Problematik dass der Sachverhalt nicht nachweisbar ist, nicht im Rahmen der Beweiswürdigung? Ich müsste ja dann die Beweiswürdigung im Rahmen der rechtlichen Würdigung vornehmen.
- thh
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Re: Strafurteil - Teilfreispruch oder nur rechtliche Würdigung?
Wo sonst sollte man das tun?
Die Frage befasst sich ja nicht mit der Beweis- und ggf. rechtlichen Würdigung, sondern mit der der Tenorierung (auf Grundlage eines bestimmten Ergebnisses).