LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 81
- Registriert: Freitag 29. Januar 2010, 19:37
LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Hallo an die Praktiker aus Berlin,
um die Zustellung von Klagen (gerade im Falle der drohenden Verjährung) zu beschleunigen, konnte man früher auch ohne Akten- bzw. Kassenzeichen den GK-Vorschuss überweisen oder einen V-Scheck beilegen. Das ist angeblich in Berlin nicht mehr möglich. Auskunft der Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim AG Spandau, an die das LG Berlin telefonisch verwies: Es sei nur die Bareinzahlung bei der "zuständigen Gerichtskasse des Gerichts" möglich, nicht mal die Einreichung der Klage mit beigefügtem Verrechnungscheck. Gibt es denn eine "Gerichtskasse" beim LG Berlin und wenn ja, an welchem Standort? Wie soll das ein Kläger machen, der nicht in Berlin sitzt? Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate, die Anforderung der Kosten dann noch mal eine Weile, da ist der Streit mit dem Gegner wegen Verjährung schon vorprogrammiert (selbst schon erlebt). Hat jemand Erfahrungen bzw. Ideen, wie man damit umgeht? Gerne auch per PN.
Vielen Dank
Kat
um die Zustellung von Klagen (gerade im Falle der drohenden Verjährung) zu beschleunigen, konnte man früher auch ohne Akten- bzw. Kassenzeichen den GK-Vorschuss überweisen oder einen V-Scheck beilegen. Das ist angeblich in Berlin nicht mehr möglich. Auskunft der Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim AG Spandau, an die das LG Berlin telefonisch verwies: Es sei nur die Bareinzahlung bei der "zuständigen Gerichtskasse des Gerichts" möglich, nicht mal die Einreichung der Klage mit beigefügtem Verrechnungscheck. Gibt es denn eine "Gerichtskasse" beim LG Berlin und wenn ja, an welchem Standort? Wie soll das ein Kläger machen, der nicht in Berlin sitzt? Die Vergabe eines Aktenzeichens dauert nach letzten Erfahrungen bis zu 2 Monate, die Anforderung der Kosten dann noch mal eine Weile, da ist der Streit mit dem Gegner wegen Verjährung schon vorprogrammiert (selbst schon erlebt). Hat jemand Erfahrungen bzw. Ideen, wie man damit umgeht? Gerne auch per PN.
Vielen Dank
Kat
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Gerichtskostenstempler?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 81
- Registriert: Freitag 29. Januar 2010, 19:37
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Hast du damit Erfahrung? Muss man den nicht vorher bei dem jeweilig zuständigen Gericht aufladen? Dann könnte ich / die Person, die dafür Zeit hat, ja gleich die Kosten dort einzahlen. Gilt das dann nicht auch nur für das Gericht, bei dem man aufgeladen hat? Das wäre ja auch nicht so praktisch.
Außerdem bin mir nicht sicher, ob das in Berlin noch zulässig ist, die "Allgemeine Verfügung über die Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern" ist mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft getreten. Was stattdessen gilt, ist mir nicht klar, weißt du da mehr?
Außerdem bin mir nicht sicher, ob das in Berlin noch zulässig ist, die "Allgemeine Verfügung über die Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern" ist mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft getreten. Was stattdessen gilt, ist mir nicht klar, weißt du da mehr?
-
- Power User
- Beiträge: 490
- Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 19:38
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird.
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Das ist für das LG Berlin beeindruckend schnell. Wurde doch zuletzt von 4 Monaten berichtet:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein ... 38478.html
„Es dauert derzeit bis zu vier Monate, bis die Klagen registriert sind und das Klageverfahren überhaupt beginnt!“, schildert Kammerpräsident Marcus Mollnau die Situation.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 81
- Registriert: Freitag 29. Januar 2010, 19:37
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Der Gegner wird dies als willkommenen Anlass sehen, erstmal Stress zu machen, das hatten wir wie gesagt alles schon. Da wird bestritten, dass das am Gericht lag, es wird gefordert, dass man regelmäßige Anrufe bei Gericht nachweist etc. Und das könnte man damit vermeiden.surcam hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 08:26 Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird.
Ich bin aber, was das LG Berlin angeht, ohnehin nicht überzeugt, dass das hilft, da scheint wirklich eine krasse Überlastung vorzuliegen. Wir hatten mal in einer sehr zeitkritischen Sache auf eine Einstweilige Verfügung gewartet, von der etwas am Anfang der Folgewoche abhing, und auf unseren wiederholten Anruf in der Geschäftsstelle hatten wir dann am Freitag endlich jemanden am Telefon, der sagte, die Verfügung sei in der Post, er würde uns das auch nicht faxen, weil er kein Faxgerät zur Verfügung habe und dafür nicht durchs halbe Gebäude rennt, wenn wir es so eilig hätten, könnten wir ja vorbeikommen und es abholen.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2348
- Registriert: Sonntag 5. September 2010, 11:31
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Ich kann aktuell 3,5 Monate bestätigen. Das war die erste und letzte Gerichtsstandsvereinbarung für Berlin - Anfängerfehler.Tibor hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 09:09Das ist für das LG Berlin beeindruckend schnell. Wurde doch zuletzt von 4 Monaten berichtet:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein ... 38478.html
„Es dauert derzeit bis zu vier Monate, bis die Klagen registriert sind und das Klageverfahren überhaupt beginnt!“, schildert Kammerpräsident Marcus Mollnau die Situation.
Jeder Richter dort kennt doch die Situation, mit dem Einwand macht man sich m.E. fast lächerlich.KatBerg hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 10:55Der Gegner wird dies als willkommenen Anlass sehen, erstmal Stress zu machen, das hatten wir wie gesagt alles schon. Da wird bestritten, dass das am Gericht lag, es wird gefordert, dass man regelmäßige Anrufe bei Gericht nachweist etc. Und das könnte man damit vermeiden.surcam hat geschrieben: ↑Freitag 13. Dezember 2019, 08:26 Welche Probleme sollte es geben? § 167 ZPO iVm. § 204 BGB und die dazu ergangene Rechtsprechung sind doch recht eindeutig?! Ich würde mir da keinen Kopf machen, v.a. da noch 18 Tage Zeit sind bis Ende des Jahres. Am 30. und 31.12. eines Jahres gehen üblicherweise noch viele Klagen ein, wovon auch keiner den GK-Vorschuss eingezahlt haben wird.
- immer locker bleiben
- Fossil
- Beiträge: 10448
- Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
- Ausbildungslevel: RA
Re: LG Berlin: Einzahlung GK-Vorschuss ohne Kassenzeichen
Für Berlin gilt: Einzahlungen ohne Kassenzeichen/Gerichtsaktenzeichen lassen sich ggf. nicht zuordnen. Dadurch verursachte Verzögerungen gehen zu Lasten des Klägers und stehen auch einer Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO entgegen.
Wer die Sache beschleunigen will, kann bei Gericht telefonisch nerven und um Mitteilung des Aktenzeichens bitten ... dieses wird relativ schnell vergeben.
@surcam: die Zeit für die Zustellung "demnächst" iSd § 167 ZPO läuft nicht ab Jahresende, sondern ab Klageeinreichung. Von daher: ab Klageeinreichung (wenn das z. B. der 12.12. ist, dann ab da, nicht erst ab 31.12.) alle 14 Tage bei Gericht wegen der Vorschussanforderung nerven, bis diese da ist.
Wer die Sache beschleunigen will, kann bei Gericht telefonisch nerven und um Mitteilung des Aktenzeichens bitten ... dieses wird relativ schnell vergeben.
@surcam: die Zeit für die Zustellung "demnächst" iSd § 167 ZPO läuft nicht ab Jahresende, sondern ab Klageeinreichung. Von daher: ab Klageeinreichung (wenn das z. B. der 12.12. ist, dann ab da, nicht erst ab 31.12.) alle 14 Tage bei Gericht wegen der Vorschussanforderung nerven, bis diese da ist.