Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

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Tibor
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 15. Januar 2020, 21:36 Und weil die Rechtsanwälte Aufgaben machen, die eigentlich Sekretärinnen machen. Auch Anwälte die relativ langsam Tippen schreiben doch die Schriftsätze in der Regel selbst. Während meiner Station haben wenn überhaupt die Partner diktiert. Auch Schreiben an die Mandanten haben die Anwälte meist selbst ausgefertigt.
Nun, das liegt hinsichtlich vieler Schriftsätze oder Gutachten einfach daran, dass man diese schwerer diktieren kann, als Allerweltsschriftsätze aus dem Arbeits- oder Familienrecht. Im Übrigen gibt es in der klassischen GK auch gut ausgebildete Hilfskräfte. Meine ehem Sekretärin hat mir bspw. die ganzen "Fertigstellungsfragen" (Powerpoint hübsch machen) etc. abgenommen, Emails auf Typos gelesen (auch Englisch) und den sonstigen Orgakram abgenommen. Ich konnte ich auch structure-charts auf Schmierzettel vorlegen und sie hat die in MS Visio entsprechend der corporate identity erstellt.
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thh
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 15. Januar 2020, 21:07Und es ist Zufall, dass die Anwälte Sekretärinnenarbeiten in der GK machen und hat nichts damit zu tun, dass die gebillt werden können?
Ich kenne das ja nur aus zweiter Hand, aber da war die klare Ansage: "Wir bezahlen Sie nicht fürs Kopieren - das lassen Sie jemand machen". Und fürs Schreiben galt das natürlich verstärkt.

(Ich schätze es im Übrigen sehr, selbst entscheiden zu können, ob ich Sekretariatstätigkeiten verrichte - also schnell mal etwas kopiere oder faxe - und dann weiß, das alles erledigt ist und ich das mental abhaken kann, oder ob ich verfüge, das etwas getan werden soll (und es dann im Zweifel nachprüfen muss oder warten, dass die Akte wieder zur Vorlage kommt).
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Beitrag von Kasimir »

Es ist völlig naiv, anzunehmen, Mandanten wären so blöd, für Sekretariatsarbeiten zu bezahlen. Wenn Associates solche Dinge aufschreiben oder für eine Aufgabe länger als angemessen brauchen, werden die schon vor der Rechnungstellung rausgestrichen. Ansonsten wird der Mandant sich darüber beschweren.

Dementsprechend freue ich mich, wenn ein Asssociate seine Aufgabe schnell und effizient bearbeitet. Die verbleibende Zeit kann er/sie dann nämlich für anderen effiziente Tätigkeiten verwenden. Wenn jemand langsam ist oder seinen Zeit mit der Formatierung von Dokumenten verbringt, hilft das niemanden.

Ausgenommen sind natürlich derartige Arbeiten, wenn es dringend ist. Wenn ein Mandant am Sonntagabend ein Memo braucht und niemand da ist, der es formatieren kann, dann zahlt der Mandant auch für die Zeit, in der ich das mache.
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Ara
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Ara »

Mhm... 1800 billable Hours im Jahr (rund 35 Stunden pro Woche ohne Urlaub) erreichen mit reiner Anwaltstätigkeit... Keine Ahnung wem man das erzählen möchte. Das System ist schlicht darauf angelegt, dass man ineffizient arbeitet. Warum sollte auch die (nicht abrechenbare) Sekretärin eine Email formulieren, wenn es auch der (abrechenbare) Anwalt tun kann? Kann man dann sogar noch als Qualitätsoffensive verkaufen. Auch erscheint mir Aufbau des typischen GK-Schriftsatzes nicht immer primär von Effizienz geprägt zu sein. Aber auch das mag als besondere Qualität verkauft zu werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 08:20 Mhm... 1800 billable Hours im Jahr (rund 35 Stunden pro Woche ohne Urlaub) erreichen mit reiner Anwaltstätigkeit... Keine Ahnung wem man das erzählen möchte. Das System ist schlicht darauf angelegt, dass man ineffizient arbeitet. Warum sollte auch die (nicht abrechenbare) Sekretärin eine Email formulieren, wenn es auch der (abrechenbare) Anwalt tun kann? Kann man dann sogar noch als Qualitätsoffensive verkaufen. Auch erscheint mir Aufbau des typischen GK-Schriftsatzes nicht immer primär von Effizienz geprägt zu sein. Aber auch das mag als besondere Qualität verkauft zu werden.
Wie lange hast du gleich noch in einer großen Einheit als Anwalt gearbeitet und wurdest nach Stundensätzen abgerechnet? Entschuldige, aber man kann sich aus einer Referendarstation einiges "zusammenreimen", aber man sollte es doch dann auch klar sagen: Ich war da nur Referendar und selbst hatte ich weder eigene Projekte betreut noch musste ich mich um mein Abrechnungsverhalten kümmern.
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Kasimir »

Ara hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 08:20 Mhm... 1800 billable Hours im Jahr (rund 35 Stunden pro Woche ohne Urlaub) erreichen mit reiner Anwaltstätigkeit... Keine Ahnung wem man das erzählen möchte. Das System ist schlicht darauf angelegt, dass man ineffizient arbeitet. Warum sollte auch die (nicht abrechenbare) Sekretärin eine Email formulieren, wenn es auch der (abrechenbare) Anwalt tun kann? Kann man dann sogar noch als Qualitätsoffensive verkaufen. Auch erscheint mir Aufbau des typischen GK-Schriftsatzes nicht immer primär von Effizienz geprägt zu sein. Aber auch das mag als besondere Qualität verkauft zu werden.
Du hast offensichtlich keine Ahnung von dem Geschäftsmodell GK. Das werfe ich dir nicht. Was ich dir aber vorwerfe ist, dass du meinst, es besser zu wissen.
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Ara
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Ara »

Die Frage wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurde pauschal gesagt das sei nicht so, ohne zu erklären wie man sonst auf 35 billable pro Woche kommt, wenn man tatsächlich alle „nicht Anwaltstätigkeiten“ nicht billt und maximale Effiziens hat. Keiner kann 35 Stunden in der Woche Anwaltstätigkeiten durchführen, zumindest nicht ohne Hauptverhandlungen.

Ich berichte aus eigener Erfahrung, dass die Anwälte regelmäßig zB eMails selbst geschrieben haben. Auch Powerpoints wurden regelmäßig selbst gemacht. Ich erinnere mich auch an ein DD wo die Anwälte selbst die entsprechenden files in Excel farblich markiert haben und erst als es zeitlich nicht mehr aufging, wurde das Sekretariat eingebunden. Dafür brauch ich kein Partner sein, um das zu sehen. Die Personalstruktur war bereits so, dass das Sekretariat diese Arbeit hätte gar nicht leisten können.

Es ist daran ja auch grundsätzlich nichts verwerfliches, aber nach meiner Erfahrung versuchte man soviel Arbeit wie möglich billable zu bekommen, obwohl es (für den Mandanten) kostengünstiger zu erledigen gewesen wäre.
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Tibor
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Tibor »

Definiere doch mal "anwaltliche Tätigkeit".
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Ara
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Ara »

Alles was tiefergehendes juristisches Verständnis oder eine Anwaltszulassung voraussetzt. Es gibt da sicherlich viele Graubereiche. Eine Powerpoint erstellen, ein Fax verschicken, etwas Kopieren ist es nicht. Mit dem Mandanten inhaltlich telefonieren, eine Hauptverhandlung oder juristische Sätze formulieren schon.
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Fyrion
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Fyrion »

Keiner kann 35 Stunden in der Woche Anwaltstätigkeiten durchführen, zumindest nicht ohne Hauptverhandlungen.
Wieso nicht? Wenn ich ein großes Gutachten schreibe, was bei mir zB den Großteil der Tätigkeit ausmacht dann schreibe ich da je nach Komplexität des Themas ein paar Tage oder auch mal ein paar Wochen dran. Hat man 2-3 solcher Aufträge parallel, dann bille ich aber ganz ohne Probleme 7-8 Stunden pro Tag, die auch voll abgerechnet werden. Dazu gehört alles, vom Einlesen in die Rechtsprechung, bis zur formellen Überarbeitung des Gutachten. Manchmal hat man natürlich weniger oder gar nichts zu tun, aber das gleicht sich regelmäßig aus. Ich wüsste jetzt, welchen Teil davon meine PA übernehmen könnte. Und das alles ohne eine "Hauptverhandlung", oder überhaupt irgend eine Verhandlung...oder einen Schriftsatz. Sowas habe ich noch nie gemacht, ich glaub unsere ganze Abteilung hat zusammengenommen im Durchschnitt einen Gerichtstermin pro Jahr, aber auch nur in Schaltjahren :D
Es ist daran ja auch grundsätzlich nichts verwerfliches, aber nach meiner Erfahrung versuchte man soviel Arbeit wie möglich billable zu bekommen, obwohl es (für den Mandanten) kostengünstiger zu erledigen gewesen wäre.
Ja gut, das ist business. Wir sind doch keine NGO deren Aufgabe es ist so billig wie möglich zu sein und dem Mandanten kosten zu ersparen. Wenn er sparen will, muss er ein Auge drauf haben. Der Verkäufer versucht möglichst viel zu verkaufen und der Käufer muss halt sehen, dass er nur kauft, was er braucht. Als ob das nicht in absolut jedem Geschäftsbereich der Wirtschaft exakt so laufen würde.
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Ara
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Ara »

Es ist ja auch nicht verwerflich, aber mein Chef lässt sich zB seine Emails vorlesen wenn er im Auto ist. Das würde er nicht machen wenn er das selbstlesen billen könnte. Solch eine Optimierung macht bei Stundensatz halt wirtschaftlich keinen Sinn, weil man die gesparte Zeit nicht in Rechnung stellen kann. Dh es besteht kein Interesse möglichst viel von Sekretariat bei Stundensatz machen zu lassen.
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von halb eins »

Ara hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 10:20 Alles was tiefergehendes juristisches Verständnis oder eine Anwaltszulassung voraussetzt. Es gibt da sicherlich viele Graubereiche. Eine Powerpoint erstellen, ein Fax verschicken, etwas Kopieren ist es nicht. Mit dem Mandanten inhaltlich telefonieren, eine Hauptverhandlung oder juristische Sätze formulieren schon.
Nicht alle Kanzeleien sind kleine Strafverteidiger...

Gerade im Transaktionsbereich ist viel Arbeit auch die Strukturierung und Organisation einer Transaktion. Wenn man dann eine Powerpoint die verschiedenen Vor- und Nachteile der Transaktionsstrukturen darstellt oder Abblauf- und Zeitpläne erstellt ist das auch originär juristische Arbeit, die man nicht an das Sekretariat auslagern kann (von der Formatierung mal abgesehen). Gleiches gilt für's E-Mail schreiben. Auch hier hat ja der Mandant im Regelfall eine konkrete Frage, die man dann kurz beantwortet. Hier den Umweg über das Sekretariat zu gehen, dürfte wesentlich zeitraubender sind (diktieren, verschriflichen lassen, Korrektur lesen, abschicken lassen).

In Zeiten wo in dem meisten Fällen ohnehin irgendwelche Fee-Caps vereinbart sind, besteht auch wirtschaftlich gar kein Interesse daran möglichst viele Stunden zu schinden (von der persönlichen Zeit die man dafür aufwendet mal abgesehen). Vielmehr steigt ja dann intern der Rechtfertigungsdruck für den Partner, wenn seine Associate unproduktiv Stunden auf Projekte billen.

Im Übrigen rechnen wir, je nach Mandat, auch die Sekretariate (mit entsprechenden niedrigeren Stundensätzen) ab...
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Tibor
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Tibor »

halb eins hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 10:52 Im Übrigen rechnen wir, je nach Mandat, auch die Sekretariate (mit entsprechenden niedrigeren Stundensätzen) ab...
Und dann auch noch sicherlich mit einem Stundensatz, den ein Strafverteidiger nie durchsetzen könnte, oder was? [-X :-w :-k
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von halb eins »

Was ich bislang teilweise so an Strafverteidiger-Stundensätzen gesehen habe, musste sich ehrlich gesagt nicht vor dem Großkanzlei M&A Partner verstecken ... aber vielleicht relativiert sich das auch wieder, wenn da alles nur das Sekretariat macht.
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Kasimir
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Re: Arbeitszeiten Tier 2 Großkanzlei/Mittelstandskanzlei

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 11:00
halb eins hat geschrieben: Donnerstag 16. Januar 2020, 10:52 Im Übrigen rechnen wir, je nach Mandat, auch die Sekretariate (mit entsprechenden niedrigeren Stundensätzen) ab...
Und dann auch noch sicherlich mit einem Stundensatz, den ein Strafverteidiger nie durchsetzen könnte, oder was? [-X :-w :-k
Damit ist man dann aber gewerbesteuerinfiziert, oder?
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