Hallo liebes Forum,
ich schaue mich gerade auf Amazon.DE um und wundere mich. Ein sehr günstige Angebote hat mich neugierig gemacht. Der Verkauf und Versand erfolgt durch einen Händler mit Sitz in China. Ohne genaues Hinsehen, d.h. Aufrufen des Impressums, ist das aber nicht ersichtlich. Dort ist auch eine deutsche UStID des Händlers (die dem Gesetz gegen Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel geschuldet ist) angegeben und Amazon gibt beim Preis an, dass dieser bereits inkl. deutscher USt. sei ("Alle Preisangaben inkl. deutscher USt."). Auch während des Bestellprozesses erhalte ich keinen Hinweis darauf, dass der Versand aus dem EU-Ausland erfolgen wird. Nach meinem Dafürhalten muss man schon ein sehr aufmerksamer Verbraucher sein um auf die Idee zu kommen, dass mit Lieferung der Ware vermutlich Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und/oder die Kapitalbereitstellungsgebühr der DHL anfallen.
Bestellt habe ich den Artikel natürlich nicht, daher interessiert mich die theoretische Fragestellung ob und wie sich ein Verbraucher schadlos aus diesem Vertrag lösen kann wenn dieser erst nach Abschluss der Kaufvertrags feststellt, dass er unbeabsichtigt einem Artikel aus China bestellt hat.
Ich denke da vor allem an die arglistige Täuschung iSd $ 123 BGB, denn es könnte eine Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers oder Amazon.DE bestanden haben den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Versand nicht aus Deutschland oder dem europäischen Ausland erfolgt und somit Einfuhrabgaben anfallen könnten. Schließlich hat der Verbraucher den Artikel über die Plattform von Amazon.DE bestellt, die Standortangabe des Verkäufers war versteckt und es gab weder auf der Produktseite noch während des Bestellprozesses einen Hinweis darauf aus welchem Land der Artikel verschickt wird. Auch wenn der Verkäufer seinen Sitz in China hat, wäre es ja gut möglich, dass der Versand aus einem Lager in Deutschland oder dem europäischen Ausland erfolgt.
Damit ein Rücktrittsrecht anzunehmen habe ich ebenso ein Problem wie bei den Anfechtungsgründen. Denn vorausgesetzt der Verkäufer liefert die bestellte Sache, haftet dieser selbst ja kein Mangel an.
Was meint ihr denn?
Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
Moderator: Verwaltung
- Lacrosse
- Noch selten hier
- Beiträge: 11
- Registriert: Samstag 2. Mai 2009, 23:08
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Donnerstag 2. Juni 2022, 21:32
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
Hmm, so etwas habe ich noch nie erlebt. Wir müssen bei der Bestellung vorsichtig sein und uns informieren.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4064
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
Wenn der Vertrag nach den üblichen Regeln, also objektiver Empfängerhorizont, dahingehend auszulegen ist, dass zollfreie Importierbarkeit in die EU Vertragsbestandteil wurde, dann liegt ein Rechtsmangel nach § 435 BGB vor. Da dieser unbehebbar sein dürfe , läge dann ein Rücktrittsgrund nach §§ 437 Nr. 2, 326 V, 323 vor. Ansonsten sehe ich keinen Grund für ein Recht des Käufers, sich vom Vertrag zu lösen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 203
- Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
- Ausbildungslevel: RA
Re: Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
Wie wär es mit § 312c BGB?
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4064
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
Werbespam in einem nachträglichen Edit zum Post versteckt. Sehr elegant, aber trotzdem unerwünscht.Korilya hat geschrieben: ↑Donnerstag 29. August 2024, 13:43 Wenn man auf Amazon.de einkauft, erwartet man oft, dass der Versand aus Deutschland oder zumindest aus der EU erfolgt. Es ist wirklich ärgerlich, wenn man erst nach der Bestellung merkt, dass zusätzliche Kosten wie Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren anfallen. Eine klare Kennzeichnung seitens Amazon und des Verkäufers wäre definitiv hilfreich und würde solche Missverständnisse vermeiden.
Ein kleiner Tipp am Rande: MOD: Spam gelöscht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
-
- Moderatorin
- Beiträge: 2419
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Amazon und die unbeabsichtigte Bestellung in China
For real. Hab noch einen weiteren Beitrag gelöscht, das sind echt die nervigsten Spammer.