Schwangerschaftsabbruch als auch fremdes Geschäft
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2020, 22:19
Guten Abend liebe Nutzerinnen und Nutzer,
ich bin da gerade über einen Gedanken eines Studienkollegen von mit gestoßen, der mir Rätsel aufwirft.
Folgender fiktiver Fall:
A ist schwanger von B. Nachdem A diese Erkenntnis erhält entschließt sie sich die Schwangerschaft abzubrechen. In ihre Überlegungen fließt auch ein, dass B, wie sie weiß, keine Kinder haben möchte und -was zutrifft- einem Schwangerschaftsabbruch auch zustimmen würde.
Nehmen wir nun an, dieser Eingriff würde 500€ kosten. Ist es für A möglich die Kosten/Aufwendungen bzw. einen Teil der Kosten im Rahmen der GoA als auch fremdes Geschäft ersetzt zu verlangen?
Prinzipiell hat sie den B ja vor einer Unterhaltspflicht bewahrt, die dieser nicht eingehen wollte und ein Fremdgeschäftsführungswille wird laut hM widerleglich vermutet. Andererseits habe ich Bauchschmerzen bei der Anwendung der GoA in diesem Fall, gerade mit den doch recht strittigen Themen im Bereich der Kindesgeburt, deren Schäden und Abtreibungen.
Zusätzlich stellt sich mir die Frage, ob eine quotale Teilung der Aufwendungen im Rahmen eines auch fremden-Geschäfts möglich ist.
Ich freue mich auf Antworten, die mein abendliches Gehirnkauderwelsch lösen.
Vielen Dank!
ich bin da gerade über einen Gedanken eines Studienkollegen von mit gestoßen, der mir Rätsel aufwirft.
Folgender fiktiver Fall:
A ist schwanger von B. Nachdem A diese Erkenntnis erhält entschließt sie sich die Schwangerschaft abzubrechen. In ihre Überlegungen fließt auch ein, dass B, wie sie weiß, keine Kinder haben möchte und -was zutrifft- einem Schwangerschaftsabbruch auch zustimmen würde.
Nehmen wir nun an, dieser Eingriff würde 500€ kosten. Ist es für A möglich die Kosten/Aufwendungen bzw. einen Teil der Kosten im Rahmen der GoA als auch fremdes Geschäft ersetzt zu verlangen?
Prinzipiell hat sie den B ja vor einer Unterhaltspflicht bewahrt, die dieser nicht eingehen wollte und ein Fremdgeschäftsführungswille wird laut hM widerleglich vermutet. Andererseits habe ich Bauchschmerzen bei der Anwendung der GoA in diesem Fall, gerade mit den doch recht strittigen Themen im Bereich der Kindesgeburt, deren Schäden und Abtreibungen.
Zusätzlich stellt sich mir die Frage, ob eine quotale Teilung der Aufwendungen im Rahmen eines auch fremden-Geschäfts möglich ist.
Ich freue mich auf Antworten, die mein abendliches Gehirnkauderwelsch lösen.
Vielen Dank!