Zweckmäßigkeit V.s „ entsprechend dem Zweck der Ermächtigung“
Verfasst: Montag 10. Februar 2020, 19:28
Hallo Welt!
Haben die Begriffe „Zweckmäßigkeit“( in § 68 VwGO) und „ dem Zweck der Ermächtigung“ ( 40 VwVfG, 114 VwGO) unterschiedliche Bedeutung???
Nach § 68 I hat die Behörde die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit zu prüfen, somit ist Zweckmäßigkeit nicht Teil der Rechtmäßigkeit.Bei § 114 I VwGO ist die Aussage „ entsprechend dem Zweck der Ermächtigung“ Teil der Rechtmäßigkeit.
Danke
Haben die Begriffe „Zweckmäßigkeit“( in § 68 VwGO) und „ dem Zweck der Ermächtigung“ ( 40 VwVfG, 114 VwGO) unterschiedliche Bedeutung???
Nach § 68 I hat die Behörde die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit zu prüfen, somit ist Zweckmäßigkeit nicht Teil der Rechtmäßigkeit.Bei § 114 I VwGO ist die Aussage „ entsprechend dem Zweck der Ermächtigung“ Teil der Rechtmäßigkeit.
Danke