Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

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Sebast1an
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Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Sebast1an »

Nach § 10 DRiG beträgt die Probezeit drei Jahren und kann aufgrund vorheriger Tätigkeiten auf ein Jahr reduziert werden; ggf. sogar darüber hinaus.

Hat das Folgen für die Einsatzplanung oder erfolgt schlicht nur die Lebenszeiternennung früher und?

Niedersachsen schreibt z. B.: "Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Abs. 1 DRiG) werden Sie in der Regel etwa ein Jahr bei einem Landgericht, ein Jahr bei einer Staatsanwaltschaft sowie ein weiteres Jahr bei einem Amtsgericht beschäftigt." Nur was ist, wenn die Probezeit um zwei Jahre verkürzt wird?
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von markus87 »

Wird denn von der Verkürzungsmöglichkeit in der Praxis überhaupt Gebrauch gemacht?

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Tibor
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Tibor »

Eher nicht.
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Sebast1an
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Sebast1an »

Von welchen Kriterien wird dies abhängig gemacht?
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Strich
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Strich »

Habe ich noch nie gehört.
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sai
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von sai »

Passiert hier am VG häufiger. Einzige Folge ist jedenfalls bei uns die frühere Ernennung.
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thh
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von thh »

Sebast1an hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 17:34Nach § 10 DRiG beträgt die Probezeit drei Jahren und kann aufgrund vorheriger Tätigkeiten auf ein Jahr reduziert werden; ggf. sogar darüber hinaus.
Das scheint mir in der Praxis jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgesprochen selten vorzukommen.
Sebast1an hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 17:34Hat das Folgen für die Einsatzplanung oder erfolgt schlicht nur die Lebenszeiternennung früher und?
Regelmäßig wird nur die Lebenszeiternennung früher erfolgen.
Sebast1an hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 17:34Niedersachsen schreibt z. B.: "Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Abs. 1 DRiG) werden Sie in der Regel etwa ein Jahr bei einem Landgericht, ein Jahr bei einer Staatsanwaltschaft sowie ein weiteres Jahr bei einem Amtsgericht beschäftigt." Nur was ist, wenn die Probezeit um zwei Jahre verkürzt wird?
Dann wäre das vermutlich nicht so.
stilzchenrumpel
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von stilzchenrumpel »

In Berlin wäre mir das nicht bekannt. Hier fangen ja nicht wenige mit 2 bis 8 Jahren Erfahrung an (Bundesministerien, Großkanzlei ... auch da schon 5 Jahre usw erlebt). Bisher ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass jemand weniger als 3 Jahre = 3 Beurteilungen gemacht hätte.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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thh
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 19:27In Berlin wäre mir das nicht bekannt. Hier fangen ja nicht wenige mit 2 bis 8 Jahren Erfahrung an (Bundesministerien, Großkanzlei ... auch da schon 5 Jahre usw erlebt). Bisher ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass jemand weniger als 3 Jahre = 3 Beurteilungen gemacht hätte.
Eine Verkürzung liegt ja auch in keiner Weise im Interesse der Justizverwaltung. Zum einen - das ist der legitime Grund - möchte sie wissen, wie gut sich der Proberichter als Zivil-, Straf- usw. -Richter oder Staatsanwalt bewährt und nicht, ob er ein guter Anwalt oder Referent in der Ministerialverwaltung war. Zum anderen - das ist vermutlich der wichtigere Grund - sind Proberichter (wichtige) Verfügungsmasse der Personalplanung, weil man sie im Prinzip frei versetzen kann. Das will man sich doch nicht kaputtmachen. :)

(Hier wird übrigens seit vielen, vielen Jahren regelhaft erst nach vier Jahren auf Lebenszeit ernannt.)
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Freedom »

thh hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 19:36
stilzchenrumpel hat geschrieben: Dienstag 18. Februar 2020, 19:27In Berlin wäre mir das nicht bekannt. Hier fangen ja nicht wenige mit 2 bis 8 Jahren Erfahrung an (Bundesministerien, Großkanzlei ... auch da schon 5 Jahre usw erlebt). Bisher ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass jemand weniger als 3 Jahre = 3 Beurteilungen gemacht hätte.
Eine Verkürzung liegt ja auch in keiner Weise im Interesse der Justizverwaltung. Zum einen - das ist der legitime Grund - möchte sie wissen, wie gut sich der Proberichter als Zivil-, Straf- usw. -Richter oder Staatsanwalt bewährt und nicht, ob er ein guter Anwalt oder Referent in der Ministerialverwaltung war. Zum anderen - das ist vermutlich der wichtigere Grund - sind Proberichter (wichtige) Verfügungsmasse der Personalplanung, weil man sie im Prinzip frei versetzen kann. Das will man sich doch nicht kaputtmachen. :)

(Hier wird übrigens seit vielen, vielen Jahren regelhaft erst nach vier Jahren auf Lebenszeit ernannt.)
Man verzeihe mir die Frage die meine Unwissenheit offenbart, aber wie muss ich mir das vorstellen? In einem anderen Thread hieß es ja man sei gespannt darauf im Vorstellungsgespräch zu erfahren "welche Stellen frei sind". Man kann aber in den 3 Jahren beliebig hin und her geschoben werden? Bezieht sich das dann auch auf die finale Zuordnung oder ist das gemeint im Sinne von man ist erstmal Vertretungslehrer? Mit anderen Worten, wann und wie entscheidet sich, wo man den Rest seines Lebens verbringt?

edit: da würde sich noch eine Frage anschließen: Wenn irgendwo eine Attraktivere Stelle frei wird, können Richter (Über Beziehungen etc.) um ihre Versetzung dorthin bitten? Das würde natürlich andererseits wohl dafür sorgen, dass Berufsanfänger nie eine attraktive Stelle bekommen.
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Strich
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Strich »

Hahaha Freedom welcome to the Justizdienst ^^

In der Proberichterzeit macht das Ministerium mit dir nahezu was es will. Die Nuancen scheinen mir, von wenigen Bundesländern (BW?) abgesehen, nur im Bereich der Zeitspanne zu liegen, in der man vor der Umsetzung mitgeteilt bekommt, wos hingeht. Von: Ab nächster Woche bitte StA Buxtehude zu in zwei Monaten StA Buxtehude ist da alles dabei. Die Stadtstaaten zwingen dich dann natürlich nicht zum großen pendeln.

Wenn du "Planreife" erreicht hast, kannst du dich auf ausgeschriebene Lebenszeitstellen bewerben. Die Lebenszeitstellen werden i.d.R. irgendwo regelmäßig veröffentlicht. Bei dieser Bewerbung macht das Rennen der geeignetste, leistungsfähigste und befähigste Bewerber.

Versetzung ist wie bei Beamten möglich, nur brauchst du dafür ne freie Stelle oder nen Tauschwilligen.
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Liz »

Fälle einer Verkürzung der Probezeit sind mir aus eigener Anschauung für die Justiz auch nicht bekannt.

@Freedom: In einigen Bundesländern wird direkt im Einstellungsgespräch besprochen, wo aktuell Bedarf ist, dh einem wird dann z. B. gesagt, man könne am AG Hintertupfingen oder bei der StA Pusemuckel anfangen. Im Übrigen richtet es sich aber sowohl bei der Frage, bei welchem Gericht oder StA (sofern gemeinsame Laufbahn), als auch bei der Frage, wo man innerhalb des Gerichts / der StA konkret eingesetzt wird, vor allem danach, wo aktuell Bedarf besteht und nur sekundär danach, was man gerne machen würde oder was man gut könnte. Wenn man erstmal irgendwo auf Lebenszeit ernannt ist, kann man dort natürlich seine Präferenzen kommunizieren und hat durchaus Chancen über kurz oder lang, etwas machen zu können, was einem Spaß macht (dann bekommt eben der nächste Proberichter das unliebsame Dezernat).
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Tibor
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Tibor »

Tja, solange man nicht Präsident ist (§ 21e Abs. 1 Satz 3 GVG), bestimmt allein das Präsidium über die Besetzung der Spruchkörper und die Geschäftsverteilung.
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Liz »

Klar, aber grds. besteht ja das Bemühen, doch zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, anstatt die halbe Richterschaft völlig entgegen ihren Interessen und Fähigkeiten einzusetzen.
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Tante Dagobert
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Re: Probezeit als Richter verkürzen, Folge?

Beitrag von Tante Dagobert »

In Bayern sind mir mehrere Fälle einer Probezeitverkürzung geläufig; jeweils wurden Uni-Zeiten nach dem 2. Ex. berücksichtigt, das geht bis zu 1,5 Jahren. Inoffizielle Vss. scheitn aber ein deutlich überdurchshcnittliches 2. Examen zu sein (ca. ab zweistellig). Freilich wird man dann dennoch als StA verbelebzeitet.
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