Coronavirus-Impfstoff zeigt langfristigen Wert von erkenntnisgeleiteter Grundlagenforschung
Entwicklung des mRNA-Vakzins der Firma BioNTech geht auf Teilprojekt in DFG-gefördertem Mainzer Sonderforschungsbereich zur Krebsforschung zurück / Förderung von 2006 bis 2008
Der bislang aussichtsreichste Impfstoff gegen das Coronavirus ist auch ein Beispiel für den langfristigen Wert erkenntnisgeleiteter Grundlagenforschung und ihrer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Die sogenannte mRNA-Vakzine-Plattform, die das Mainzer Unternehmen BioNTech bei seinem gemeinsam mit dem US-Pharmaunternehmen Pfizer entwickelten Covid-19-Impfstoff einsetzt, geht auf Vorarbeiten zurück, die von 2006 bis 2008 in einem Teilprojekt eines DFG-geförderten Sonderforschungsbereichs (SFB) zur Krebsforschung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt wurden. Diese wiederum knüpften bereits an vorherige DFG-Förderungen an.
Leiter des Teilprojekts war der spätere Gründer und heutige Vorstandsvorsitzende von BioNTech, Professor Dr. Uğur Şahin [...]
Die DFG als größte nationale Forschungsförderungseinrichtung Europas wird nahezu vollständig durch Bund und Länder finanziert (Haushalt 2018: 99 % ent. Jahresbericht 2018[10]), auch wenn es sich formal nicht um eine staatliche Einrichtung, sondern um einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein handelt. Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen soll durch den Pakt für Forschung und Innovation gewährleistet werden. Seit 2006 wurde der Etat der DFG auf diese Weise mehr als verdoppelt.
Quelle: wikipedia.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Ohne Vergleich mit anderen Impfstoffen und deren Preise, sind deine Zahlen nutzlos.
Hier kostet Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten 37€. Ich bezweifle, dass die Produktionskosten mehr als 1€ betragen.
Quelle: https://www.medizinfuchs.de/preisvergle ... 33923.html
gola20 hat geschrieben: ↑Sonntag 12. Dezember 2021, 13:51
Ohne Vergleich mit anderen Impfstoffen und deren Preise, sind deine Zahlen nutzlos.
Hier kostet Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten 37€. Ich bezweifle, dass die Produktionskosten mehr als 1€ betragen.
Quelle: https://www.medizinfuchs.de/preisvergle ... 33923.html
Nein, nutzlos ist dein Beitrag. Wenn es darum geht, eine Pandemie zu bekämpfen, die schon hunderttausende Todesopfer gefordert hat, ist die Frage nach der Relation der Preise zu den Produktionskosten ab einem bestimmten Punkt (hier: bereits verdiente Milliarden auf Seiten von Biontech/Sahin) legitim und sogar zwingend. Das gilt erst recht, wenn ein Unternehmen so durch staatlich finanzierte Grundlagenforschung und zudem noch Direktinvestitionen gepampert wurde wie Biontech.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Das BVerfG hat offenbar für die mündlichen Verhandlungen strikt 2 G+ angeordnet; Ungeimpfte einschl. Parteien und Parteivertreter haben keinen Zugang. Rechtsgrundlage soll das Hausrecht des Präsidenten sein.
Ich weiss, dass einige andere Gerichtspräsidenten über vergleichbare Regelungen für ihr Gericht nachdenken, aber wegen rechtlicher Bedenken noch zögern.Das Zögern kann ich gut verstehen, solange keine Impfpflicht gilt. Warum müssen die Parteien und die Anwälte geimpft sein, das Gerichtspersonal einschl. Richter aber nicht?
Und noch einmal ein anderer Gesichtspunkt, diesmal ein besonders heikler:
Die Krankenhäuser denken ganz konkret darüber nach,wie sie im Bedarfsfall die Triage organisieren. Die meisten halten sich wohl an die ärztlichen Empfehlungen, die (ex ante-) Triage strikt nach den klinischen Erfolgsaussichten anhand verschiedener Scores durchzuführen (während einige Juristen nur ein Losverfahren für sachgerecht halten). Ich halte es sogar für zulässig und geboten, jedenfalls in die scores als Teil der Burteilung der Erfolgsaussichten der Behandlung den Impfstatus aufzunehmen. Man kann sogar darüber nachdenken, den Impfstatus als vorrangige Beurteilungskriterium bei einer ex ante-triage heranzuziehen. Wenn nur noch ein Bett frei ist, hat der Geimpfte gegenüber dem Ungeimpften stets den Vorrang (wenn nicht einer der Fälle vorliegt, in denen medizinische Gründe gegen die Impfung sprechen).
Unabhängig von verfassungsrechtlichen Aspekten und der Sinnhaftigkeit von 2G bzw. plus für Parteien und Öffentlichkeit könnte man Folgendes überlegen:
Die gesetzgeberische Vorgabe von 3G könnte einer strengeren 2G-Regel am Arbeitsplatz entgegenstehen. Dann wäre es aber auch unzulässig, die zentrale, nicht anders ausübbare Tätigkeit eines Richters in der mV auf Geimpfte und Genesene zu beschränken.
Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Montag 13. Dezember 2021, 10:30
Das BVerfG hat offenbar für die mündlichen Verhandlungen strikt 2 G+ angeordnet; Ungeimpfte einschl. Parteien und Parteivertreter haben keinen Zugang. Rechtsgrundlage soll das Hausrecht des Präsidenten sein.
Ich weiss, dass einige andere Gerichtspräsidenten über vergleichbare Regelungen für ihr Gericht nachdenken, aber wegen rechtlicher Bedenken noch zögern.Das Zögern kann ich gut verstehen, solange keine Impfpflicht gilt. Warum müssen die Parteien und die Anwälte geimpft sein, das Gerichtspersonal einschl. Richter aber nicht?
Das dürfte mE zu weit gehen, solange 2G+ nach dem Gesetzgeber weiterhin eine explizite Ausnahme für besonders heikle Situationen (z.B. Sport ohne Maske im Innenraum) sein soll und 2G ebenfalls noch nicht der Regelfall ist. Sofern keine ähnliche Gefahrenlage besteht - was im Gerichtsaal schlicht nicht zutrifft, besonders nicht in der Riesenhalle des BVerfG - kann das Hausrecht die Öffentlichkeit sowie die Berufstätigkeit von Anwälten und den Zugang zum Recht nicht stärker beschränken als die formellen Gesetze.
Absurd wird es erst recht, wenn zudem zwischen Personal des Gerichts und "dem Rest" differenziert wird. Man stelle sich die Situation vor, in dem eine LG-Kammer aus drei ungeimpften Richtern mit drei ungeimpften Referendaren im Raum sitzt, während die beiden Parteivertreter 2G+ erfüllen müssen...
Sobald 2G auch allgemein am Arbeitsplatz gilt wäre die Sache natürlich völlig anders.
Bei einer mehrstündigen Verhandlung sehe ich - insbesondere mit Blick auf Omikron - durchaus eine gewisse Gefährdungslage in einem handelsüblichen Gerichtssaal, die man gerade im Winter nicht vernünftig in den Griff bekommen kann.
Unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Verfahrensbeteiligte wird man kaum rechtfertigen können, allerdings wäre es ja zB beim BVerfG die Frage, ob dort nicht, wenn die Richterschaft eine Impfquote von 100 % aufweist und im Übrigen allenfalls zwei ungeimpfte Wachtmeister in irgendeinem Kellerraum abgesondert sitzen, qua Hausrecht allgemein für die öffentlichen Bereiche des Gerichts 2G angeordnet werden kann. Entsprechend wird man für die Sitzungen fragen müssen, ob nicht sitzungspolizeilich 2G angeordnet werden kann, wenn das Gericht selbst diese Voraussetzungen erfüllt. Mit Blick auf die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes wäre ich persönlich da doch sehr zurückhaltend, die Zugänglichkeit für die Verfahrensbeteiligten an zu hohe, kurzfristig ggf auch nicht erfüllbare Voraussetzungen zu knüpfen.
Edit: @Herr Schraeg: woher hast Du denn, dass beim BVerfG 2G+ gilt und Ungeimpfte nicht reindürfen? Auf der Homepage finde ich nur eine Anordnung des Präsidenten vom 01.12.2021, wonach 3G (Schnelltest oder PCR-Test) für gerichtsfremde Personen gilt. Und der sitzungspolizeilichen Anordnung für die Verhandlung zum Bayrischen Verfassungsschutzgesetz diese Woche ist nur zu entnehmen, dass für Umgeimpfte kein Schnelltest reicht, sondern ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
stimmt, wäre der ganze jetzt verfolgte Ansatz für die Katz. Und die flächendeckende Verimpfung der mRNA Impfstoffe ein teuflischer Fehler.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Wenn man schon sowas wie nachdenkseiten.de für seine Agenda benötigt, ist man doch wirklich ganz unten angekommen...
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
famulus hat geschrieben: ↑Montag 13. Dezember 2021, 19:42
Wenn man schon sowas wie nachdenkseiten.de für seine Agenda benötigt, ist man doch wirklich ganz unten angekommen...
Nur vollkommen haltlose Beleidigungen ("ganz unten") und abstruse Unterstellungen ("Agenda" - ich habe keine). Es macht doch für dich selbst keinen Sinn, wenn du nicht bereit bist, mal selbst zu denken.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013