Das setzt allerdings voraus, dass man erstmal doppelt so viele Mitarbeiter bekommt, die bereit sind für das halbe Gehalt 40-60 Stunden zu arbeiten und nicht (siehe Tibor) zwingend um 17 Uhr in der Kita stehen müssen.
Justiz vs. Anwaltschaft
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Ok Boomer. Natürlich geht das und bei manchen Kanzleien funktioniert das auch jetzt schon. Bei allen anderen wird ew sich durchsetzen oder sie werden halt mit den drei Partnerrobotern alleine arbeiten in Zukunft.Kasimir hat geschrieben: ↑Freitag 27. März 2020, 17:31Nein, natürlich nicht.
Aussage eines Hengeler Partners: "Natürlich würden wir alle für 80% für 80% des Geldes arbeiten, das ist aber nicht umsetzbar."
Ich stimme dem zu. (Nur) mit Teilzeitkräften lässt sich keine Kanzlei führen. Selbst wenn man Ineffizienzen nicht berücksichtigt, dann ist die Rechnung nicht so einfach, dass man für einen Anwalt zu 100% für EUR 100.000 auch zwei Anwälte zu je 50% für EUR 50.000 beschäftigen könnte. Das scheitert doch schon an grundsätzlichen ökonomischen Parametern. Der Anwalt mit EUR 100.000 Gehalt, kostet die Kanzlei vermutlich rund EUR 170-200.000. Die Kosten für zwei Anwälte mit je EUR 50.000 liegen dann aber über diesen EUR 200.000, d.h. die Profitabilität wird erheblich schwieriger. Und dann haben wir noch nicht über Mandantenakzeptanz und Ineffizienzen im Mandatsgeschäft gesprochen.
Der Counsel-Deal ist deshalb auch in allen Kanzleien der schlechteste aller Deals. Die verdienen oft weniger als Senior Associates. Zugleich gehört Akquise etc. natürlich dazu.
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Auf ewig:
Die Apokalypse. Das siebte Siegel ist gebrochen, der Jurawelt-Zugangscode ist geknackt. Die Sonne verfinstert sich. Die Toten erheben sich aus ihren Gräbern, um gerichtet zu werden. Ganz hinten hört man einige Stimmfetzen:
"Jeder Vollzeitengel frohlockt mehr als zwei Halbtagsengel..."
"Nein, um Spitzen abzufangen, sind Teilzeitengel..."
" Man muss doch auch den zusätzlichen Bedarf an Wolken, Harfen...
"Steuerrechtlich sind Harfen aber notwendige Betriebsmittel, so dass ..."
"Hihi, Kasimir hat keine Harfe bekommen, sondern einen Dreizack!"
"Ein Anwalt muss ja bei dem Gericht zugelassen sein. Wenn jetzt beim Jüngsten Gericht" CHOR DER ENGEL: "Schnauze, esprit!"
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 08:03Auf ewig:
Die Apokalypse. Das siebte Siegel ist gebrochen, der Jurawelt-Zugangscode ist geknackt. Die Sonne verfinstert sich. Die Toten erheben sich aus ihren Gräbern, um gerichtet zu werden. Ganz hinten hört man einige Stimmfetzen:
"Jeder Vollzeitengel frohlockt mehr als zwei Halbtagsengel..."
"Nein, um Spitzen abzufangen, sind Teilzeitengel..."
" Man muss doch auch den zusätzlichen Bedarf an Wolken, Harfen...
"Steuerrechtlich sind Harfen aber notwendige Betriebsmittel, so dass ..."
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So viele wirklich witzige Posts in jüngster Zeit hier...
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Das schöne an der freien Marktwirtschaft ist ja, dass es dir völlig frei steht, eine Kanzlei zu gründen und deinen Angestellten dieses Modell anzubieten.Fyrion hat geschrieben: ↑Sonntag 29. März 2020, 09:45Ok Boomer. Natürlich geht das und bei manchen Kanzleien funktioniert das auch jetzt schon. Bei allen anderen wird ew sich durchsetzen oder sie werden halt mit den drei Partnerrobotern alleine arbeiten in Zukunft.Kasimir hat geschrieben: ↑Freitag 27. März 2020, 17:31Nein, natürlich nicht.
Aussage eines Hengeler Partners: "Natürlich würden wir alle für 80% für 80% des Geldes arbeiten, das ist aber nicht umsetzbar."
Ich stimme dem zu. (Nur) mit Teilzeitkräften lässt sich keine Kanzlei führen. Selbst wenn man Ineffizienzen nicht berücksichtigt, dann ist die Rechnung nicht so einfach, dass man für einen Anwalt zu 100% für EUR 100.000 auch zwei Anwälte zu je 50% für EUR 50.000 beschäftigen könnte. Das scheitert doch schon an grundsätzlichen ökonomischen Parametern. Der Anwalt mit EUR 100.000 Gehalt, kostet die Kanzlei vermutlich rund EUR 170-200.000. Die Kosten für zwei Anwälte mit je EUR 50.000 liegen dann aber über diesen EUR 200.000, d.h. die Profitabilität wird erheblich schwieriger. Und dann haben wir noch nicht über Mandantenakzeptanz und Ineffizienzen im Mandatsgeschäft gesprochen.
Der Counsel-Deal ist deshalb auch in allen Kanzleien der schlechteste aller Deals. Die verdienen oft weniger als Senior Associates. Zugleich gehört Akquise etc. natürlich dazu.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Ich weise noch einmal auf § 23 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG hin! Von Abs. 2 ganz zu schweigen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Justiz vs. Anwaltschaft
Nur Low Performer halten sich an Gesetze!