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Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 15:16
von Gromberg
Hallo, liebe Berufskollegen,

kann mir hier jemand Auskunft über die Arbeitszeitregelungen für Staatsanwälte in Baden-Württemberg erteilen?

Haben Staatsanwälte Präsenzpflicht oder werden sie wie Richter behandelt? Besteht bei familiären Pflichten, die Möglichkeit, an einzelnen Tagen von daheim aus zu arbeiten?

Weiß jemand zudem, ob derzeit wie in vielen Bundesländern, wegen Personalmangels verstärkt eingestellt wird?


Ich bedanke mich vorab für Eure Erläuterungen.

Beste Grüße und ein frohes Osterfest!

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Sonntag 12. April 2020, 18:51
von thh
Gromberg hat geschrieben: Sonntag 12. April 2020, 15:16kann mir hier jemand Auskunft über die Arbeitszeitregelungen für Staatsanwälte in Baden-Württemberg erteilen?
Staatsanwälte sind Beamte; für sie gilt die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) mit 41 Wochenstunden und üblicherweise gleitender Arbeitszeit, wobei - je nach örtlicher Regelung - keine Pflicht zum "Stempeln" besteht.

AzUVO BW: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
Gromberg hat geschrieben: Sonntag 12. April 2020, 15:16Haben Staatsanwälte Präsenzpflicht oder werden sie wie Richter behandelt?
Staatsanwälte sind Beamte, keine Richter; die Sonderregelung für Richter (§ 20 AzUVO) gilt für sie dementsprechend nicht. Das bedeutet, dass die Arbeit in der Regel am Arbeitsplatz zu leisten ist, solange nicht Sitzungsdienst oder Außentermine anstehen. Aufgrund des im Schnitt hohen Arbeitsanfalls, anstehender Eilsachen und/oder häufiger telefonischer Anfragen ist die Anwesenheit vor Ort in der Regel auch notwendig.
Gromberg hat geschrieben: Sonntag 12. April 2020, 15:16Besteht bei familiären Pflichten, die Möglichkeit, an einzelnen Tagen von daheim aus zu arbeiten?
Das dürfte von den familiären Pflichten abhängen; Telearbeit - generell oder an einzelnen Wochentagen - ist nach meinem Eindruck die absolute Ausnahme, nicht der Regelfall. Im Zweifelsfall wird das konkreter Absprachen bedürfen.

Grüße,
-thh

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Mittwoch 12. April 2023, 14:44
von TedRemptation
Ich hänge mich mal kurz hier dran, weil ich eine ganz praktische Frage habe:

Ich fange am 16. Mai in der StA BW an. Kann ich davon ausgehen, dass die erste Besoldungszahlung sofort erfolgt (spätestens mal zum 1. Juni) oder sollte ich mir ggf. ein Darlehen zur Überbrückung besorgen? ](*,)

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Mittwoch 12. April 2023, 15:05
von Strich
Ich denke Ersteres.

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Mittwoch 12. April 2023, 15:38
von TedRemptation
Okay, danke. Ich habe nur nach meinen Erfahrungen mit dem Landesbesoldungsamt (damals Sachsen) für das Ref so meine Zweifel bekommen :alright

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Mittwoch 12. April 2023, 23:00
von thh
TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 12. April 2023, 14:44Ich fange am 16. Mai in der StA BW an.
Oh, schön. Wo denn? :D
TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 12. April 2023, 14:44Kann ich davon ausgehen, dass die erste Besoldungszahlung sofort erfolgt (spätestens mal zum 1. Juni) oder sollte ich mir ggf. ein Darlehen zur Überbrückung besorgen? ](*,)
Im Zweifel gibt es zunächst Abschlagszahlungen, die dann nach der korrekten Berechnung des Gehalts verrechnet werden. Verhungern wird da niemand. https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/101.pdf (Aber darum kümmert sich die Dienststelle.)

Und wo ich den Thread gerade wieder sehe:
thh hat geschrieben: Sonntag 12. April 2020, 18:51Telearbeit - generell oder an einzelnen Wochentagen - ist nach meinem Eindruck die absolute Ausnahme, nicht der Regelfall.
Und dann kam Corona mit Home-Office als Regelfall. Rechtzeitig, bevor die Pandemie zuende war, gab es dann eine Dienstvereinbarung, nach der bis zu zwei Tage pro Woche (genauer: 40% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Home-Office möglich sind (solange und soweit die Aufgabenerfüllung das ermöglicht).

Re: Dienst als Staatsanwalt im Lande Baden-Württemberg

Verfasst: Donnerstag 13. April 2023, 10:41
von TedRemptation
thh hat geschrieben: Mittwoch 12. April 2023, 23:00
TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 12. April 2023, 14:44Ich fange am 16. Mai in der StA BW an.
Oh, schön. Wo denn? :D
Du hast eine PN ;)
TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 12. April 2023, 14:44Kann ich davon ausgehen, dass die erste Besoldungszahlung sofort erfolgt (spätestens mal zum 1. Juni) oder sollte ich mir ggf. ein Darlehen zur Überbrückung besorgen? ](*,)
Im Zweifel gibt es zunächst Abschlagszahlungen, die dann nach der korrekten Berechnung des Gehalts verrechnet werden. Verhungern wird da niemand. https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/101.pdf (Aber darum kümmert sich die Dienststelle.)

Und wo ich den Thread gerade wieder sehe:
thh hat geschrieben: Sonntag 12. April 2020, 18:51Telearbeit - generell oder an einzelnen Wochentagen - ist nach meinem Eindruck die absolute Ausnahme, nicht der Regelfall.
Und dann kam Corona mit Home-Office als Regelfall. Rechtzeitig, bevor die Pandemie zuende war, gab es dann eine Dienstvereinbarung, nach der bis zu zwei Tage pro Woche (genauer: 40% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Home-Office möglich sind (solange und soweit die Aufgabenerfüllung das ermöglicht).
Danke für die Infos!