Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 12:00
Hallo zusammen,
ich spiele nach Abschluss des zweiten Examens mit dem Gedanken, mich bei einer der Big 4s im Bereich "Legal" zu bewerben
und ich habe dazu noch einige Anfängerfragen, die euch wahrscheinlich als lapidar erscheinen werden. Ich freue mich trotzdem
sehr über eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür!
1. Verstehe ich es richtig, dass diese grundsätzlich nichtanwaltlichen Wirtschaftsberatungsunternehmen rechtlich selbständige
"Untereinheiten" gebildet haben, die als Rechtsanwaltsgesellschaften arbeiten (zB die PWC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
im Vergleich zur PWC GmbH, die Wirtschaftsprüfungen durchführt). Teilen sich diese selbständigen Unternehmen dementsprechend
sozusagen einfach die Räumlichkeiten, sind rechtlich gesehen aber auf der einen Seite Wirtschaftsunternehmen, auf der anderen
Seite Rechtsanwaltsgesellschaft?
Aufbauend auf dieser Frage meine eigentliche Frage: Ich bin als angestellter Rechtsanwalt bei PWC Legal dementsprechend
"normaler Rechtsanwalt" und kein Syndikusanwalt, da mein Arbeitgeber ja eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist, oder?
2. Falls dem so ist: Muss ich als angestellter "normaler Anwalt" dann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die wohl
über den Arbeitgeber idR läuft, und zudem auch noch eine private Berufshaftpflichtversicherung ? Dies habe ich hier
gelesen:
https://www.hemmer-finance.de/content/2 ... anwalt.pdf
Dort steht "Wenn der angestellte Rechtsanwalt nicht nach außen auftritt, haftet er im Regelfall auch nicht im Außenverhältnis. Die
eigene Prämie kann in diesem Fall geringer gehalten werden."
Soll diese zusätzliche private Haftpflichtversicherung für solche Fälle vorsorgen, in denen man als angestellter Rechtsanwalt
potentiell zusätzlich noch eigene Mandate abwickelt, die nicht über die Kanzlei laufen? In den übrigen Fällen ist der Mandant
ja eben Mandant der Rechtsanwaltsgesellschaft, die ich vertrete, und nicht mein eigener Mandant, oder?
3. Wer zahlt idR die Kammerbeiträge, die Kosten für das beA? Welche Kosten kommen noch auf mich theoretisch zu? Oder
trägt das idR alles der Arbeitgeber?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
ich spiele nach Abschluss des zweiten Examens mit dem Gedanken, mich bei einer der Big 4s im Bereich "Legal" zu bewerben
und ich habe dazu noch einige Anfängerfragen, die euch wahrscheinlich als lapidar erscheinen werden. Ich freue mich trotzdem
sehr über eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür!
1. Verstehe ich es richtig, dass diese grundsätzlich nichtanwaltlichen Wirtschaftsberatungsunternehmen rechtlich selbständige
"Untereinheiten" gebildet haben, die als Rechtsanwaltsgesellschaften arbeiten (zB die PWC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
im Vergleich zur PWC GmbH, die Wirtschaftsprüfungen durchführt). Teilen sich diese selbständigen Unternehmen dementsprechend
sozusagen einfach die Räumlichkeiten, sind rechtlich gesehen aber auf der einen Seite Wirtschaftsunternehmen, auf der anderen
Seite Rechtsanwaltsgesellschaft?
Aufbauend auf dieser Frage meine eigentliche Frage: Ich bin als angestellter Rechtsanwalt bei PWC Legal dementsprechend
"normaler Rechtsanwalt" und kein Syndikusanwalt, da mein Arbeitgeber ja eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist, oder?
2. Falls dem so ist: Muss ich als angestellter "normaler Anwalt" dann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die wohl
über den Arbeitgeber idR läuft, und zudem auch noch eine private Berufshaftpflichtversicherung ? Dies habe ich hier
gelesen:
https://www.hemmer-finance.de/content/2 ... anwalt.pdf
Dort steht "Wenn der angestellte Rechtsanwalt nicht nach außen auftritt, haftet er im Regelfall auch nicht im Außenverhältnis. Die
eigene Prämie kann in diesem Fall geringer gehalten werden."
Soll diese zusätzliche private Haftpflichtversicherung für solche Fälle vorsorgen, in denen man als angestellter Rechtsanwalt
potentiell zusätzlich noch eigene Mandate abwickelt, die nicht über die Kanzlei laufen? In den übrigen Fällen ist der Mandant
ja eben Mandant der Rechtsanwaltsgesellschaft, die ich vertrete, und nicht mein eigener Mandant, oder?
3. Wer zahlt idR die Kammerbeiträge, die Kosten für das beA? Welche Kosten kommen noch auf mich theoretisch zu? Oder
trägt das idR alles der Arbeitgeber?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!