Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Verfasst: Sonntag 13. September 2020, 18:53
Ja, 40€ im Jahr sind schon hart. Das kann der Angestellte kaum stemmen
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Dann muss man eben nicht nur eine Übernahme des Beitrags, sondern auch eine Gehaltserhöhung oben drauf vereinbaren. Hast du bspw keine Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, ergibt sich ne faktische Belastung von 100€ (30% Steuer, 20% SV). Wenn die auch ausgeglichen werden soll, braucht es eben nochmals 200€ mehr Bar-Brutto, um wieder auf dem Ausgangsbetrag (wie vorher 2.500€) zu landen.gola20 hat geschrieben:Ja, 40€ im Jahr sind schon hart. Das kann der Angestellte kaum stemmen
Tibor hat geschrieben:Bsp. (Neu)
...
Nun übernimmt der Arbeitgeber noch den Kammerbeitrag von 200€ und erhöht das Brutto um weitere 200€, dann sieht die Rng - Abgaben bleiben der Einfachheit bei gleichen %-Sätzen - wie folgt aus:
5.200
- 1.560 Lohnsteuer
- 1.040 SV
+ 200 Übernahme
- 60 Lohnsteuer
- 40 Sozialkasse
= 2.700 Netto
- 200 Auszahlung an RAK
= 2.500 Auszahlung an ArbN wie vorher.