Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

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Freedom
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Freedom »

Was heißt denn E-Akte? Gibt es alles nur noch am PC und nichts mehr ausgedruckt? Übernimmt das Gericht noch die Kosten wenn man sie sich ausdrucken will weil man einfach gerne Blätter in den Händen hält? Gibt genug Menschen, die einfach gerne mit ausgedruckten Texten arbeiten, weil man dann kreativer ist...das ändert freilich nichts am Argument technische Umsetzung, aber an der Bewertung derjenigen die sich nicht umstellen wollen.
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Tibor
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Tibor »

Freedom hat geschrieben:Was heißt denn E-Akte? Gibt es alles nur noch am PC und nichts mehr ausgedruckt? Übernimmt das Gericht noch die Kosten wenn man sie sich ausdrucken will weil man einfach gerne Blätter in den Händen hält? Gibt genug Menschen, die einfach gerne mit ausgedruckten Texten arbeiten, weil man dann kreativer ist...das ändert freilich nichts am Argument technische Umsetzung, aber an der Bewertung derjenigen die sich nicht umstellen wollen.
Ja, es ist der Sinn einer eAkte, diese nur noch elektronisch vorzuhalten und eben nicht mehr ständige Ausdruckorgien zuzulassen. Deswegen ist ja die Einführung sehr umstritten, weil sie erheblich in die Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen der unabhängigen Richter eingreift.

Vgl allerdings auch:


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
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Liz
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Liz »


sai hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Montag 27. Juli 2020, 22:03 @Sektnase: Nein, Richter regen sich über die E-Akte auf, weil sie tagtäglich mit den real existierenden Fachanwendungen konfrontiert sind und dementsprechend eine vage Ahnung haben, wie die E-Akte in der Praxis aussehen könnte. "Technischer Fortschritt" heißt z. B. aktuell bei der StA, dass man 25 Einstellungsbescheide eigenhändig unterschreiben darf (und 25 Mehrfertigungen für die Akte als solche aussortieren darf), wenn sich die Geschäftsstelle (formal korrekt) weigert, Schreiben zu beglaubigen, die sie nicht selbst erstellt hat. Hinzu kommt natürlich die Frage, welche Hardware bei der Umsetzung der E-Akte zum Einsatz kommt und ob man wirklich den ganzen Tag nur vorm PC sitzen möchte. Und ich stelle es mir super vor, wenn die E-Akte dann wegen Wartungsarbeiten leider ab 17 Uhr nicht mehr zur Verfügung steht. Und dass derjenige, der sich die Soft- und Hardware selbst aussucht, möglicherweise glücklicher damit ist, halte ich jetzt für wenig überraschend.
Mag sein, dass das bei anderen Fachanwendungen in anderen Gerichtsbarkeiten/Bundesländern anders ist, aber hier funktoniert die eAkte tadellos. Die Kollegen, die sich jetzt noch darüber aufregen, haben einfach nur keinen Bock drauf, weil sie nicht bereit sind, sich umzustellen.
Hier sind die Fachanwendungen tlw problematisch (StA war ganz schlimm: ein falsches Zeichen gelöscht und die ganze Verfügung war "weg" -> toll) und tlw einfach nur mit Mehraufwand verbunden, weil die vorgesehenen Wege zu einer fertigen Verfügung tlw ziemlich kompliziert sind.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Freedom »

Wie wärs übrigens mit einer Auslagerung aus diesem thread? ;)
Digiwas?
Kasimir
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 11:28
Freedom hat geschrieben:Was heißt denn E-Akte? Gibt es alles nur noch am PC und nichts mehr ausgedruckt? Übernimmt das Gericht noch die Kosten wenn man sie sich ausdrucken will weil man einfach gerne Blätter in den Händen hält? Gibt genug Menschen, die einfach gerne mit ausgedruckten Texten arbeiten, weil man dann kreativer ist...das ändert freilich nichts am Argument technische Umsetzung, aber an der Bewertung derjenigen die sich nicht umstellen wollen.
Ja, es ist der Sinn einer eAkte, diese nur noch elektronisch vorzuhalten und eben nicht mehr ständige Ausdruckorgien zuzulassen. Deswegen ist ja die Einführung sehr umstritten, weil sie erheblich in die Arbeitsabläufe und Arbeitsweisen der unabhängigen Richter eingreift.

Vgl allerdings auch:


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
Naja, die derzeitige Papierwut und Nichtverfügbarkeit eines ordentlichen DMS scheint mir eher in die Arbeitsabläufe von Richtern einzugreifen. Und ich sehe keinen Grund, warum jemand im Jahr 2020 einen Anspruch auf Papierausdrucke haben sollte, weil er so gerne Papier in der Hand hält oder sonst irgendwelche nostalgischen Befindlichkeiten hat.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Freedom »

Vertretbar.
Freilich bleibt die Frage, ob es der Bias ist, dass wir in unseren noch jungen Jahren sind und mit der Tech-Revolution aufgewachsen sind. Wer weiß, ob nicht etwas vergleichbares später kommt wenn wir 55 / 60 sind (Mal als Gedanke, Bilder werden nicht mehr auf PCs angezeigt sondern durch Brillen in die Luft vor uns projiziert, man kann mit den Händen oder den Augen wischen usw.) und ob wir dann damit so gut klarkommen werden. Oder ob die Jugend uns dann vorwirft, wir wären unanpassungsfähige alte Säcke.

Jedenfalls bin ich immer kritisch bei Argumenten die hinauslaufen auf "Die alten sind nicht anpassungsfähig, wir sind anders" weil ich mir dann denke: Warum sollten die das nicht in ihren jungen Jahren ebenso gedacht haben gegenüber den damals älteren? Und könnte es uns dann nicht auch später erwischen?
Digiwas?
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von sai »

Liz hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 11:51
sai hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Montag 27. Juli 2020, 22:03 @Sektnase: Nein, Richter regen sich über die E-Akte auf, weil sie tagtäglich mit den real existierenden Fachanwendungen konfrontiert sind und dementsprechend eine vage Ahnung haben, wie die E-Akte in der Praxis aussehen könnte. "Technischer Fortschritt" heißt z. B. aktuell bei der StA, dass man 25 Einstellungsbescheide eigenhändig unterschreiben darf (und 25 Mehrfertigungen für die Akte als solche aussortieren darf), wenn sich die Geschäftsstelle (formal korrekt) weigert, Schreiben zu beglaubigen, die sie nicht selbst erstellt hat. Hinzu kommt natürlich die Frage, welche Hardware bei der Umsetzung der E-Akte zum Einsatz kommt und ob man wirklich den ganzen Tag nur vorm PC sitzen möchte. Und ich stelle es mir super vor, wenn die E-Akte dann wegen Wartungsarbeiten leider ab 17 Uhr nicht mehr zur Verfügung steht. Und dass derjenige, der sich die Soft- und Hardware selbst aussucht, möglicherweise glücklicher damit ist, halte ich jetzt für wenig überraschend.
Mag sein, dass das bei anderen Fachanwendungen in anderen Gerichtsbarkeiten/Bundesländern anders ist, aber hier funktoniert die eAkte tadellos. Die Kollegen, die sich jetzt noch darüber aufregen, haben einfach nur keinen Bock drauf, weil sie nicht bereit sind, sich umzustellen.
Hier sind die Fachanwendungen tlw problematisch (StA war ganz schlimm: ein falsches Zeichen gelöscht und die ganze Verfügung war "weg" -> toll) und tlw einfach nur mit Mehraufwand verbunden, weil die vorgesehenen Wege zu einer fertigen Verfügung tlw ziemlich kompliziert sind.
Ok, solche Probleme haben wir hier tatsächlich überhaupt nicht.
sai
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von sai »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 12:44 Vertretbar.
Freilich bleibt die Frage, ob es der Bias ist, dass wir in unseren noch jungen Jahren sind und mit der Tech-Revolution aufgewachsen sind. Wer weiß, ob nicht etwas vergleichbares später kommt wenn wir 55 / 60 sind (Mal als Gedanke, Bilder werden nicht mehr auf PCs angezeigt sondern durch Brillen in die Luft vor uns projiziert, man kann mit den Händen oder den Augen wischen usw.) und ob wir dann damit so gut klarkommen werden. Oder ob die Jugend uns dann vorwirft, wir wären unanpassungsfähige alte Säcke.

Jedenfalls bin ich immer kritisch bei Argumenten die hinauslaufen auf "Die alten sind nicht anpassungsfähig, wir sind anders" weil ich mir dann denke: Warum sollten die das nicht in ihren jungen Jahren ebenso gedacht haben gegenüber den damals älteren? Und könnte es uns dann nicht auch später erwischen?
Man hat aber nunmal auch als Richter keinen Anspruch darauf, dass alles so bleibt wie früher und sich Arbeitsweisen nicht ändern. Ich finde es teilweise auch ein bisschen peinlich, muss ich sagen. Unsere Zunft legt als ganze ziemlich viel Wert darauf, was wir für geile Typen sind. Sich dann so sehr gegen elektronische Arbeit zu sträuben, ist Rosinenpickerei. Ich kann auch von einer 55–jährigen Richterin erwarten, adäquat mit einem Computer zu arbeiten und die notwendigen Programme jedenfalls rudimentär zu beherrschen.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Liz »

@sai: Zustimmung. Allerdings muss man die Anwender auch mitnehmen, was in der Regel leichter sein wird, wenn die Software möglichst anwenderfreundlich und leicht verständlich ist (in ForumStar gibt es tlw unterschiedliche Mechanismen, wie man etwas ändern bzw bestätigen kann) und die Arbeitsabläufe nicht unnötig verkompliziert werden (bei aller Technikaffinität regt es mich auch auf, wenn ich mit ForumStar für eine Fristverlängerung ungefähr genau so lange wie für 5 handschriftliche Verfügungen brauche) und sich insgesamt für den Anwender ein erkennbarer Mehrwert ergibt.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Sektnase »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 12:44 Vertretbar.
Freilich bleibt die Frage, ob es der Bias ist, dass wir in unseren noch jungen Jahren sind und mit der Tech-Revolution aufgewachsen sind. Wer weiß, ob nicht etwas vergleichbares später kommt wenn wir 55 / 60 sind (Mal als Gedanke, Bilder werden nicht mehr auf PCs angezeigt sondern durch Brillen in die Luft vor uns projiziert, man kann mit den Händen oder den Augen wischen usw.) und ob wir dann damit so gut klarkommen werden. Oder ob die Jugend uns dann vorwirft, wir wären unanpassungsfähige alte Säcke.
Natürlich wird das so sein. Aber darum gings ja hier nicht. Hier wurde behauptet, die 30-jährigen würden mit der Technik weniger gut zurechtkommen als die 50+, und das geht halt einfach an der Materie vorbei. Das die mit einzelnen Programmen (Word) teilweise vielleicht viele Funktionen kennen, weil (z.B.) in den 90ern viel Wert auf Schulung solcher Skills gelegt wurde und die heute einfach vorausgesetzt werden, mag sein. Da wird aber auch die Automatisierung fortschreiten, Word an sich ist ja m.E. schon wieder ziemlich altbacken (miese mobile Anwendbarkeit z.B.). Man sieht doch immer wieder Leute mit einem Finger Tastatur schreiben, das sind nicht die Jungen. PC auseinander und zusammenbauen kann ich auch, das ist aber doch auch nicht mehr en vogue oder? Heute hat man doch eher Laptops, da macht das weniger Spaß und auch weniger Sinn.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von thh »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 11:07Was heißt denn E-Akte? Gibt es alles nur noch am PC und nichts mehr ausgedruckt?
Natürlich.
Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 11:07Übernimmt das Gericht noch die Kosten wenn man sie sich ausdrucken will weil man einfach gerne Blätter in den Händen hält?
Grundsätzlich natürlich nicht.
Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 11:07Gibt genug Menschen, die einfach gerne mit ausgedruckten Texten arbeiten, weil man dann kreativer ist...
Das halte ich für ein Gerücht. Auch Schriftsteller arbeiten heutzutage am Rechner und nicht mehr mit der Reiseschreibmaschine.
Zuletzt geändert von thh am Dienstag 28. Juli 2020, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 10:51Man könnte mal auch die Diskussion aufwerfen, warum BZR-Auszüge nicht in Echtzeit übertragen werden, sondern teilweise Tage dauern... Arbeitet die da wer händisch ab? Wie häufig ich in Verhandlungen sitze und kein BZR-Auszug da ist...
Weil das (wie auch Überweisungen) im Batch-Betrieb erfolgte und auch weiterhin im Batch-Betrieb erfolgt. In der Regel sind die Daten aber am Folgetag, spätestens einen Tag drauf da. Und da üblicherweise Sitzungstermine nicht ganz überraschend entstehen, ist das einfach eine Frage der Planung und Vorbereitung.

(Will sagen: es ist so, weil man es früher technisch nicht anders lösen konnte, und man hat es bisher nicht geändert, weil kein Bedarf besteht.)
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von Freedom »

Ich finde es immer herrlich, wenn Juristen meinen, die These, dass manche Menschen andere Präferenzen haben als man es selbst für sachgerecht erachtet, ließe sich mit dem Argument entkräften, sie würden Leute kennen, bei denen das nicht zutrifft.

Es gibt halt Leute, die haben gerne ein Einzelbüro zum arbeiten und hassen Open Space.
Das stimmt nicht. Ich kenne genug Leute, die arbeiten gerne im Open Space. Daher ist das nur ein Gerücht.
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von thh »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 28. Juli 2020, 19:24Ich finde es immer herrlich, wenn Juristen meinen, die These, dass manche Menschen andere Präferenzen haben als man es selbst für sachgerecht erachtet, ließe sich mit dem Argument entkräften, sie würden Leute kennen, bei denen das nicht zutrifft.
Ich bezweifele nicht, dass es Menschen gibt, die lieber mit Papierakten arbeiten - ich bezweifele, dass "man dann kreativer ist".
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Re: Gehalt kleine Kanzlei (2-5 Anwälte)

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ganze Branchen (insbesondere kreative) arbeiten bereits weitgehend papierlos. Aber dass ausgerechnet Juristen an sowas festhalten ist klar.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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