Aufklärungspflicht - wie detailliert

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Franzi
Newbie
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 7. Juli 2020, 17:26
Ausbildungslevel: Au-was?

Aufklärungspflicht - wie detailliert

Beitrag von Franzi »

Hallo,
wie detailliert muss man die Kosten schätzen, wenn der Mandant bei dem Erstgespräch einen Kostenvoranschlag verlangt? Reicht der Hinweis, dass nach dem Gegenstandswert berechnet wird? Muss der Gegenstandswert geschätzt werden? Oder müssen sowohl der Gegenstandswert als auch die Geschäftsgebühr geschätzt werden, um auf der sicheren Seite zu sein?

Viele Grüße
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert

Beitrag von immer locker bleiben »

Ich teile dem Mandanten immer grob die tatsächlich zu erwartenden Kosten mit, bei Rahmengebühren nenne ich ihm jedenfalls die gesetzliche Obergrenze (inkl. aller Zuschläge, wie zweiter Auftraggeber und Postpauschalen etc.) und meine vorläufige Schätzung, wo wir ggf. landen.

Bei Zeitvereinbarungen gebe ich ihm den Stundensatz und eine ungefähre Schätzung des zu erwartenden Aufwandes, wenn er ordentlich mitarbeitet und alles liefert, was ich brauche
You might remember me from such posts as this.
Bild
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert

Beitrag von Theopa »

Franzi hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2020, 14:31 Wie detailliert muss man die Kosten schätzen, wenn der Mandant bei dem Erstgespräch einen Kostenvoranschlag verlangt? Reicht der Hinweis, dass nach dem Gegenstandswert berechnet wird? Muss der Gegenstandswert geschätzt werden? Oder müssen sowohl der Gegenstandswert als auch die Geschäftsgebühr geschätzt werden, um auf der sicheren Seite zu sein?
Wenn der Mandant schon ausdrücklich genau informiert werden möchte, sollte man im Zweifel lieber alles erwähnen. Der Normalfall wäre wohl:

Berechnung nach Streitwert -> Streitwert hier X (oder "mindestens X, aber abhängig von...") -> Ergibt Gebühr von -> Geschäftsgebühr errechnet sich dann nach Steigerungssatz -> grds 1,3 wenn es aufwändig wird bis 2,5 -> Y bis maximal Z Euro, zzgl. 20€ Auslagenpauschale und Mwst.

Ich würde einfach ein kurzes ein Formular erstellen und darauf für die konkrete Berechnung ein Feld frei lassen.
Franzi
Newbie
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: Dienstag 7. Juli 2020, 17:26
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert

Beitrag von Franzi »

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Antworten