Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Die Richterbesoldung rutscht immer weiter unter die Grenze der Verfassungsmäßigkeit.

Eine Inflation von 8%, wie wir sie derzeit haben, bedeutet, dass

1 ganzes Monatsgehalt

real entfällt.

Die 1300 € Sonderzulage kompensieren dies nicht hinreichend.

Erst recht bedeutet die Sonderzulage unter Verzicht auf eine Inflationsanpassung, dass in der Folgejahren

jährlich, immer wieder,

1 ganzes Monatsgehalt (naheliegend aber mehr, wenn die weiteren Anpassungen schlicht die künftigen Inflationsraten 2023 ff. zur Grundlage haben, Stichwort: Zinseszinseffekt, nur negativ).

real entfällt, wenn die Anpassung nicht vollständig nachgeholt werden sollte.

Ich bin sehr gespannt, wann der in puncto Inflationsausgleich biser weithin tatenlose Richterbund endlich mal den Mund aufmacht!

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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Dein Konto schon wieder leer?
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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 5. Juni 2022, 21:11 Dein Konto schon wieder leer?
Dein Konto sachlicher Argumente ganz gewiss!

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Dike »

Wer sich mit möglicherweise beiden Examina unter den je besten 3%, eine Promotion mit Auszeichnung und Preis, einen LLM an einer Top 3 Uni weltweit freiwillig in ein Dienstverhältnis mit R1 Besoldung begibt, sollte sich nicht beschweren. :)
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batman
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Hast Du etwa auch nicht mitgeschrieben, dass eine Kritik in ihrer Überzeugungkraft nicht davon abhängen soll, wer sie äußert?
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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Sachargumente: Die überdehnte bundesverfassungsrechtliche Rspr zur Alimentationsidee nebst Berechnungsfetisch ist falsch und wird zu Recht vom Gesetzgeber unbeachtet belassen. Es ist jenseits von Unterhaltszeiten jedem Erwachsenen zuzumuten sich selbst zu unterhalten. Eine Mitbesoldung eines Ehegatten hat nichts mit amtsangemessen zu tun.

Und jetzt ad personam: Wenn das Geld nicht reicht, obwohl dieses Netto > 90% der arbeitenden Bevölkerung reicht, machst du etwas falsch. Musst du dir halt einen Nebenjob suchen. AG Leiter, Bücher schreiben, Repetitor, alles möglich.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

"Die" Richterbesoldung ist doch nicht verfassungswidrig. Du musst nur mehr schleimen und weniger jammern, dann klappt es auch mit R6.
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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Unter R2 ist natürlich Armut, ja.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Das Gros der Beamten, die bei A8-A14 darben müssen ist natürlich erschreckend!

https://de.statista.com/statistik/daten ... besoldung/
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Alles rechtlich und/oder logisch unhaltbarer Murks.

Der Gesetzgeber ist natürlich an die Entscheidungen des BVerfG und die von ihm aufgestellten Besoldungsgrundsätze gebunden. Auch diese Bindung ist aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung für das Rechtsstaatsprinzip ein Sachargument.

Auch wer sich einen Beruf ausgesucht hat, darf für eine gerechte Besoldung streiten, insbesondere eine verfassungsgemäße Besoldung einfordern.

Ob jemand individualwirtschaftlich mit einer bestimmten Besoldung "zurecht kommt", ist nicht ausschlaggebend. Es geht um die Amtsangemessenheit, in die bekanntlich zahlreiche Faktoren einfließen.
Zuletzt geändert von Joshua am Montag 6. Juni 2022, 14:55, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Montag 6. Juni 2022, 11:10 Und jetzt ad personam [...]
Was danach kommt, bestätigt nur die ablehnende Haltung in der Logik gegen diesen Typus des "Arguments".

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Du streitest ja nicht, du heulst nur herum. Wenn mein Arbeitgeber das Gesetz bricht und mir damit schadet, dann verklage ich ihn. Wo ist deine Klage?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

gola20 hat geschrieben: Montag 6. Juni 2022, 15:39 Du streitest ja nicht, du heulst nur herum. Wenn mein Arbeitgeber das Gesetz bricht und mir damit schadet, dann verklage ich ihn. Wo ist deine Klage?
:alright

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben:
gola20 hat geschrieben: Montag 6. Juni 2022, 15:39 Du streitest ja nicht, du heulst nur herum. Wenn mein Arbeitgeber das Gesetz bricht und mir damit schadet, dann verklage ich ihn. Wo ist deine Klage?
:alright
Also ich habe meinen Dienstherrn schon einmal verklagt.

Now we talkin‘
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Theopa »

Joshua hat geschrieben: Montag 6. Juni 2022, 15:47
gola20 hat geschrieben: Montag 6. Juni 2022, 15:39 Du streitest ja nicht, du heulst nur herum. Wenn mein Arbeitgeber das Gesetz bricht und mir damit schadet, dann verklage ich ihn. Wo ist deine Klage?
:alright
Ist das der Punkt, an dem dir die Sachargumente ausgehen?

Genau das wäre der Weg. Dein lokaler Gesetzgeber wird nur reagieren, wenn er dazu gezwungen wird. Wenn das BVerfG hinter dir steht, dürfte die Klage gute Erfolgsaussichten haben.
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