Richterbesoldung
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Gürteltier
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Das folgende Vorgehen war wohl ebenso wenig wie das Hinweisgeben an die Kokain-Mafia leider eine adäquate Möglichkeit zur Aufbesserung von R1.
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Joshua
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R2 steigt nach den Dobrindt-Plänen auf letzter Stufe von etwas über 9 k auf etwas über 10 k (R/Bund). Immerhin...
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Joshua
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Ab wann ist die Besoldung dann eigentlich amtsunangemessen hoch?
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Sachsen-Anhalt zahlt schon mal keine 1000 € aus.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Joshua
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Der Dobrindt -Entwurf wird mit seinem Abstellen auf ein fiktives Partnereinkommen aber auch der konkreten Umsetzung der Berechnungsmethode aus dem letzten Urteil des BVerfG mitnichten das letzte Wort sein. Da muss sich besoldungsrechtlich noch viel mehr tun.
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Joshua
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Von derartigen Prämien halte ich im öffentlichen Dienst ohnehin nichts. Alibiveranstaltungen sind das. Das Hauptaugenmerk muss auf strukturellen Verbesserungen der Besoldung liegen.Strich hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 10:37 Sachsen-Anhalt zahlt schon mal keine 1000 € aus.
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Joshua
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famulus hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 09:47 Ab wann ist die Besoldung dann eigentlich amtsunangemessen hoch?
Wann dreht sich (dann eigentlich) die Sonne um die Erde?
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Ich wollte schon einen ironischen Kommentar verfassen, dass es für Joshuas Leistungen nicht hoch genug gehen kann - aber das hat er ja schon selbst übernommen.
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Gürteltier
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Dann würde ich mal zweifeln, dass es irgendein Bundesland tun wird...Strich hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 10:37 Sachsen-Anhalt zahlt schon mal keine 1000 € aus.
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Müssten die Länder nicht ohnehin noch überwiegend oder durchweg auf die BVerfG-Entscheidung reagieren mit einer entsprechenden Anpassung?
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Hmm ich denke sie sind nicht unmittelbar verpflichtet i.S.e. Rechtskrafterstreckung, oder? (Müsste man im Detail mal darauf checken, wer alles genau Verfahrensbeteiligter war.) Aber klar, da die Besoldungssätze alle sehr, sehr, sehr nah beieinander sind, wird das entsprechend für alle Länder gelten.KMR hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:08 Müssten die Länder nicht ohnehin noch überwiegend oder durchweg auf die BVerfG-Entscheidung reagieren mit einer entsprechenden Anpassung?
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Es dürften in jedem Bundesland zigtausende Widerspruchsverfahren betreffend die Besoldungshöhe anhängig sein - in meinem Bundesland zumindest der Fall. Habe mich aber bislang nicht beteiligt, weil ich das jedenfalls für mich angesichts des monatlichen Nettos für irgendwie unanständig hielte (bei uns wurde bereits kräftig über die Familienzuschläge erhöht, die ich auch erhalte).
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Bezog sich nicht die Entscheidung des BVerfG direkt auch nur auf die Berliner Besoldung 2008-2020? Die dort neu aufgestellten Grundsätze muss man ja aber sinnvollerweise auf alle Vorschriften anwenden, auch ohne direkte Rechtskrafterstreckung, sofern die Länder Art. 20 III i.V.m. Art. 33 V GG ernstnehmen.Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:18Hmm ich denke sie sind nicht unmittelbar verpflichtet i.S.e. Rechtskrafterstreckung, oder? (Müsste man im Detail mal darauf checken, wer alles genau Verfahrensbeteiligter war.) Aber klar, da die Besoldungssätze alle sehr, sehr, sehr nah beieinander sind, wird das entsprechend für alle Länder gelten.KMR hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:08 Müssten die Länder nicht ohnehin noch überwiegend oder durchweg auf die BVerfG-Entscheidung reagieren mit einer entsprechenden Anpassung?
Genau das meine ich. Das ist m.W.n. in quasi jedem Land so, hier auch. Überall wurde der nächste große Wurf abgewartet bevor man über die Widersprüche/Klagen entscheiden will. Dann muss man sich m.E. sinnvollerweise auch an den neuen Grundsätzen orientieren.famulus hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:29 Es dürften in jedem Bundesland zigtausende Widerspruchsverfahren betreffend die Besoldungshöhe anhängig sein - in meinem Bundesland zumindest der Fall. Habe mich aber bislang nicht beteiligt, weil ich das jedenfalls für mich angesichts des monatlichen Nettos für irgendwie unanständig hielte (bei uns wurde bereits kräftig über die Familienzuschläge erhöht, die ich auch erhalte).
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Was ja nicht pensionswirksam ist, oder?famulus hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:29 Es dürften in jedem Bundesland zigtausende Widerspruchsverfahren betreffend die Besoldungshöhe anhängig sein - in meinem Bundesland zumindest der Fall. Habe mich aber bislang nicht beteiligt, weil ich das jedenfalls für mich angesichts des monatlichen Nettos für irgendwie unanständig hielte (bei uns wurde bereits kräftig über die Familienzuschläge erhöht, die ich auch erhalte).
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