Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Joshua
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Und wenn dieses Lächerlichmachen dann auch noch mit so eklatanten Anti-Logiken verbunden ist, na dann werde ich da ein Stopp-Schild setzen. Immer 
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Was soll eigentlich prinzipiell gegen ad personams sprechen? Wenn sich aus den Ausführungen einer Person ein Eindruck von der Person ergibt, wieso sollte man diesen Eindruck nicht explizit oder implizit zum Ausdruck bringen dürfen bzw. sollen?
Sollen diese "Logik"/Rhetorik-Buzzwords etwa die Diskussion abwürgen, wenn sie sich in eine unangenehme Richtung entwickeln? Was ist denn mit der MEINUNGSFREIHEIT!!???
Also für mich lassen sich Äußerungen und Person nicht trennen. Ich finde z. B. Joshuas Beiträge oftmals sehr seltsam und halte ihn deshalb für einen merkwürdigen Menschen. Big deal.
Sollen diese "Logik"/Rhetorik-Buzzwords etwa die Diskussion abwürgen, wenn sie sich in eine unangenehme Richtung entwickeln? Was ist denn mit der MEINUNGSFREIHEIT!!???
Also für mich lassen sich Äußerungen und Person nicht trennen. Ich finde z. B. Joshuas Beiträge oftmals sehr seltsam und halte ihn deshalb für einen merkwürdigen Menschen. Big deal.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Joshua
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Egon Bahr 2013
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Joshua
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@Famulus
Was deinen Beitrag betrifft, habe ich Gemini mal folgende Frage gestellt: "Was ist von folgendem Beitrag zu halten?".
Hier die Antwort, Quelle: gemini, Hervorhebungen hinzugefügt:
Was deinen Beitrag betrifft, habe ich Gemini mal folgende Frage gestellt: "Was ist von folgendem Beitrag zu halten?".
Hier die Antwort, Quelle: gemini, Hervorhebungen hinzugefügt:
Dieser Forumsbeitrag vertritt eine radikale Mindermeinung, die die Regeln einer sachlichen Debatte (Diskurs-Etikette) ablehnt. Der Verfasser verwechselt hier Meinungsfreiheit mit Diskussionslogik.
Hier ist eine Analyse, warum das Argument des Nutzers in der Rhetorik meist als Fehlschluss gilt:
Warum "Ad Personam" problematisch ist
Logische Irrelevanz: Die Persönlichkeit eines Menschen (z. B. "merkwürdig") sagt nichts darüber aus, ob seine Sachargumente wahr oder falsch sind.
Diskussionskultur: Angriffe auf die Person führen fast immer zu einer emotionalen Eskalation statt zu einer inhaltlichen Klärung.
Totschlagargument: Es ist oft ein Fluchtweg, um sich nicht mit schwierigen Gegenargumenten befassen zu müssen.
Die Argumente des Nutzers im Check
"Untrennbarkeit von Äußerung und Person": Das ist eine subjektive Sichtweise. In der Wissenschaft und im Recht werden Argumente strikt von der Person getrennt, um Objektivität zu wahren.
"Meinungsfreiheit": Man darf seine Meinung über "Joshua" äußern, aber das macht den Angriff nicht zu einem gültigen Argument in einer Sachdiskussion.
"Diskussion abwürgen": Tatsächlich ist es meist das Ad personam, das die Diskussion abwürgt, da es das Thema von der Sache auf die persönliche Ebene verschiebt.
Zuletzt geändert von Joshua am Samstag 18. April 2026, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Joshua
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Ja, die Länder sind an Art. 33 GG gebunden und müssen die amtsangemessene Besoldung unter Berücksichtigung der neuen Parameter des BVerfG sicherstellen.KMR hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 19:08 Müssten die Länder nicht ohnehin noch überwiegend oder durchweg auf die BVerfG-Entscheidung reagieren mit einer entsprechenden Anpassung?
Am weitesten geht bisher Schleswig-Holstein:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oe ... utlich-an/
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Egon Bahr 2013
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Danke - genau das meinte ich.Joshua hat geschrieben: Samstag 18. April 2026, 15:12 Was deinen Beitrag betrifft, habe ich Gemini mal folgende Frage gestellt: "Was ist von folgendem Beitrag zu halten?".
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Joshua
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Soso, sicher kannst du auch sagen, was an den Einordnungen denn hier grützenhaft ist.
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Egon Bahr 2013
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Das Bemühen um Diskussionshygiene in allen Ehren, aber steril ist langweilig. Früher war hier noch ein erheblich dickeres Fell gefragt, ohne dass jeder bei Allem gleich aufjaulte und Safe Spaces forderte (ja, Strohmann, ich weiß…)
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Damit die Anpassung der Besoldung auch nicht direkt versoffen wird: Der Kanzler will anscheinend bei der Beihilfe kürzen. Dass man damit den Staatsdienst ein ordentliches Stück weniger attraktiv macht, hat er dabei noch nicht ganz begriffen - oder es ist ihm schlicht egal.
Siehe: https://youtu.be/QncwtQz40KY?t=2288
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KMR
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Er tut ja förmlich so als sei die Beihilfe so etwas luxuriöses. Als wäre es nicht ohnehin schon so, dass ein Beihilfesatz von 50% nicht etwa heißt 50% der tatsächlichen Kosten, sondern 50% der "beihilfefähigen" Kosten, was dann wieder so eine Art GKV Perversion ist. Zudem subventioniert die PKV einschließlich der Beamten mit Beihilfeergänzungstarif mit den höheren Abrechnungssätzen nach GOÄ halt die GKV quer.Gürteltier hat geschrieben: Montag 27. April 2026, 10:54 Damit die Anpassung der Besoldung auch nicht direkt versoffen wird: Der Kanzler will anscheinend bei der Beihilfe kürzen. Dass man damit den Staatsdienst ein ordentliches Stück weniger attraktiv macht, hat er dabei noch nicht ganz begriffen - oder es ist ihm schlicht egal.
Siehe: https://youtu.be/QncwtQz40KY?t=2288
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Die Behilfe ist ja auch kein reinster Segen - man streitet sich dann ja, soweit ich es mitbekommen habe, im Unterschied zur reinen PKV mit zwei Stellen und nicht nur mit einer um die Übernahme von Kosten… aber so oder so: Die Beihilfe und die korrespondierend niedrigeren PKV-Beiträge sind ja eindeutig einer der beiden wirklich attraktiven Aspekte am ÖD (das zweite wären nach meiner Sicht die Pensionsansprüche - die ebenfalls Gegenstand von Kürzungsdiskussionen sind).
Ich sehe es ja in meinem Freundeskreis: Vergleichsweise mieses Brutto, aber durch die Beihilfe/PKV eben ein ziemlich ordentliches Netto - die GKV haut ja im R1-Einstiegsbereich schon ordentlich rein.
Ich sehe es ja in meinem Freundeskreis: Vergleichsweise mieses Brutto, aber durch die Beihilfe/PKV eben ein ziemlich ordentliches Netto - die GKV haut ja im R1-Einstiegsbereich schon ordentlich rein.
- Schnitte
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Ja, diesen Aspekt des Beamtentums (und der Richterschaft) habe ich auch nie ganz verstanden. Alternativ zum Beihilfesystem könnte der Staat seinen Dienern auch einfach eine hundertpozentige Übernahme der Behandlungskosten gewähren. Oder alternativ eine PKV bezahlen, die das komplett abdeckt (so macht's mein europarechtlicher Dienstherr). Aber diese Aufspaltung in Beihilfe zur einen Hälfte, PKV zur anderen Hälfte macht wirklich keinen Sinn und ist wohl nur mit dem Standardargument "historisch gewachsen" zu verteidigen.Gürteltier hat geschrieben: Montag 27. April 2026, 12:10 Die Behilfe ist ja auch kein reinster Segen - man streitet sich dann ja, soweit ich es mitbekommen habe, im Unterschied zur reinen PKV mit zwei Stellen und nicht nur mit einer um die Übernahme von Kosten
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Im Gegenteil. Historisch gab es schon die 100% Übernahme, das wurde nur später reduziert. Eine Fundstelle dazu habe ich allerdings nicht parat.Schnitte hat geschrieben: Montag 4. Mai 2026, 12:58Ja, diesen Aspekt des Beamtentums (und der Richterschaft) habe ich auch nie ganz verstanden. Alternativ zum Beihilfesystem könnte der Staat seinen Dienern auch einfach eine hundertpozentige Übernahme der Behandlungskosten gewähren. Oder alternativ eine PKV bezahlen, die das komplett abdeckt (so macht's mein europarechtlicher Dienstherr). Aber diese Aufspaltung in Beihilfe zur einen Hälfte, PKV zur anderen Hälfte macht wirklich keinen Sinn und ist wohl nur mit dem Standardargument "historisch gewachsen" zu verteidigen.Gürteltier hat geschrieben: Montag 27. April 2026, 12:10 Die Behilfe ist ja auch kein reinster Segen - man streitet sich dann ja, soweit ich es mitbekommen habe, im Unterschied zur reinen PKV mit zwei Stellen und nicht nur mit einer um die Übernahme von Kosten
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Sicherlich war die Begründung: Große Reformen, riesige Ersparnisse, ...KMR hat geschrieben: Montag 4. Mai 2026, 13:07Im Gegenteil. Historisch gab es schon die 100% Übernahme, das wurde nur später reduziert. Eine Fundstelle dazu habe ich allerdings nicht parat.Schnitte hat geschrieben: Montag 4. Mai 2026, 12:58Ja, diesen Aspekt des Beamtentums (und der Richterschaft) habe ich auch nie ganz verstanden. Alternativ zum Beihilfesystem könnte der Staat seinen Dienern auch einfach eine hundertpozentige Übernahme der Behandlungskosten gewähren. Oder alternativ eine PKV bezahlen, die das komplett abdeckt (so macht's mein europarechtlicher Dienstherr). Aber diese Aufspaltung in Beihilfe zur einen Hälfte, PKV zur anderen Hälfte macht wirklich keinen Sinn und ist wohl nur mit dem Standardargument "historisch gewachsen" zu verteidigen.Gürteltier hat geschrieben: Montag 27. April 2026, 12:10 Die Behilfe ist ja auch kein reinster Segen - man streitet sich dann ja, soweit ich es mitbekommen habe, im Unterschied zur reinen PKV mit zwei Stellen und nicht nur mit einer um die Übernahme von Kosten