Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
Die Richterbesoldung rutscht immer weiter unter die Grenze der Verfassungsmäßigkeit.
Eine Inflation von 8%, wie wir sie derzeit haben, bedeutet, dass
1 ganzes Monatsgehalt
real entfällt.
Die 1300 € Sonderzulage kompensieren dies nicht hinreichend.
Erst recht bedeutet die Sonderzulage unter Verzicht auf eine Inflationsanpassung, dass in der Folgejahren
jährlich, immer wieder,
1 ganzes Monatsgehalt (naheliegend aber mehr, wenn die weiteren Anpassungen schlicht die künftigen Inflationsraten 2023 ff. zur Grundlage haben, Stichwort: Zinseszinseffekt, nur negativ).
real entfällt, wenn die Anpassung nicht vollständig nachgeholt werden sollte.
Ich bin sehr gespannt, wann der in puncto Inflationsausgleich biser weithin tatenlose Richterbund endlich mal den Mund aufmacht!
Eine Inflation von 8%, wie wir sie derzeit haben, bedeutet, dass
1 ganzes Monatsgehalt
real entfällt.
Die 1300 € Sonderzulage kompensieren dies nicht hinreichend.
Erst recht bedeutet die Sonderzulage unter Verzicht auf eine Inflationsanpassung, dass in der Folgejahren
jährlich, immer wieder,
1 ganzes Monatsgehalt (naheliegend aber mehr, wenn die weiteren Anpassungen schlicht die künftigen Inflationsraten 2023 ff. zur Grundlage haben, Stichwort: Zinseszinseffekt, nur negativ).
real entfällt, wenn die Anpassung nicht vollständig nachgeholt werden sollte.
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„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Dein Konto schon wieder leer?
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Re: Richterbesoldung
Dein Konto sachlicher Argumente ganz gewiss!
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Wer sich mit möglicherweise beiden Examina unter den je besten 3%, eine Promotion mit Auszeichnung und Preis, einen LLM an einer Top 3 Uni weltweit freiwillig in ein Dienstverhältnis mit R1 Besoldung begibt, sollte sich nicht beschweren.
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Re: Richterbesoldung
Hast Du etwa auch nicht mitgeschrieben, dass eine Kritik in ihrer Überzeugungkraft nicht davon abhängen soll, wer sie äußert?
- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Sachargumente: Die überdehnte bundesverfassungsrechtliche Rspr zur Alimentationsidee nebst Berechnungsfetisch ist falsch und wird zu Recht vom Gesetzgeber unbeachtet belassen. Es ist jenseits von Unterhaltszeiten jedem Erwachsenen zuzumuten sich selbst zu unterhalten. Eine Mitbesoldung eines Ehegatten hat nichts mit amtsangemessen zu tun.
Und jetzt ad personam: Wenn das Geld nicht reicht, obwohl dieses Netto > 90% der arbeitenden Bevölkerung reicht, machst du etwas falsch. Musst du dir halt einen Nebenjob suchen. AG Leiter, Bücher schreiben, Repetitor, alles möglich.
Und jetzt ad personam: Wenn das Geld nicht reicht, obwohl dieses Netto > 90% der arbeitenden Bevölkerung reicht, machst du etwas falsch. Musst du dir halt einen Nebenjob suchen. AG Leiter, Bücher schreiben, Repetitor, alles möglich.
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Re: Richterbesoldung
"Die" Richterbesoldung ist doch nicht verfassungswidrig. Du musst nur mehr schleimen und weniger jammern, dann klappt es auch mit R6.
- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Unter R2 ist natürlich Armut, ja.
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Re: Richterbesoldung
Das Gros der Beamten, die bei A8-A14 darben müssen ist natürlich erschreckend!
https://de.statista.com/statistik/daten ... besoldung/
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Re: Richterbesoldung
Alles rechtlich und/oder logisch unhaltbarer Murks.
Der Gesetzgeber ist natürlich an die Entscheidungen des BVerfG und die von ihm aufgestellten Besoldungsgrundsätze gebunden. Auch diese Bindung ist aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung für das Rechtsstaatsprinzip ein Sachargument.
Auch wer sich einen Beruf ausgesucht hat, darf für eine gerechte Besoldung streiten, insbesondere eine verfassungsgemäße Besoldung einfordern.
Ob jemand individualwirtschaftlich mit einer bestimmten Besoldung "zurecht kommt", ist nicht ausschlaggebend. Es geht um die Amtsangemessenheit, in die bekanntlich zahlreiche Faktoren einfließen.
Der Gesetzgeber ist natürlich an die Entscheidungen des BVerfG und die von ihm aufgestellten Besoldungsgrundsätze gebunden. Auch diese Bindung ist aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung für das Rechtsstaatsprinzip ein Sachargument.
Auch wer sich einen Beruf ausgesucht hat, darf für eine gerechte Besoldung streiten, insbesondere eine verfassungsgemäße Besoldung einfordern.
Ob jemand individualwirtschaftlich mit einer bestimmten Besoldung "zurecht kommt", ist nicht ausschlaggebend. Es geht um die Amtsangemessenheit, in die bekanntlich zahlreiche Faktoren einfließen.
Zuletzt geändert von Joshua am Montag 6. Juni 2022, 14:55, insgesamt 3-mal geändert.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Was danach kommt, bestätigt nur die ablehnende Haltung in der Logik gegen diesen Typus des "Arguments".
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Du streitest ja nicht, du heulst nur herum. Wenn mein Arbeitgeber das Gesetz bricht und mir damit schadet, dann verklage ich ihn. Wo ist deine Klage?
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Re: Richterbesoldung
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Also ich habe meinen Dienstherrn schon einmal verklagt.
Now we talkin‘
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Re: Richterbesoldung
Ist das der Punkt, an dem dir die Sachargumente ausgehen?
Genau das wäre der Weg. Dein lokaler Gesetzgeber wird nur reagieren, wenn er dazu gezwungen wird. Wenn das BVerfG hinter dir steht, dürfte die Klage gute Erfolgsaussichten haben.