Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Frühstücke bitte weniger Juraclown, Tibor.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Joshua hat geschrieben:Frühstücke bitte weniger Juraclown, Tibor.
Ok, du entziehst dich der Diskussion.

Also ist es für dich ok, wenn das Demokratieprinzip weitestgehend durch Bundesgesetz ausdifferenziert wird, wenn das Rechtsstaatsprinzip durch Justizgesetze ausdifferenziert wird, aber die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die schon nach dem Wortlaut des GG Gegenstand einzelner Regelung und Fortentwicklung sind, können und sollen durch das BVerfG so ausgelegt werden, dass sich ganz spezielle Detailregelungen mit Verfassungsrang ergeben.

Da wedelt also der Schwanz (besonderes Verwaltungsrecht) mit dem Hund (Verfassungsrecht).
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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Grobem Unfug muss man sich schon aus Selbstachtung entziehen. Stichwort: Tugendpflicht.

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Strich
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Tibor hat geschrieben: Montag 19. Februar 2024, 20:34 Am 3.2. schrieb ich:
Tibor hat geschrieben: Samstag 3. Februar 2024, 20:03 … Im ÖffD ist der Rahmen gesteckt durch Existenzminimum und einen bestimmten Höchstbetrag. Der Höchstbetrag sollte sich eben an Führungspositionen in Behörden orientieren, also sowas was heute bspw B6 ist. Wenn man sagt, Existenzminimum Netto ist 1.000 und B6 soll Netto 8.000 haben, dann hat man einen Bereich. In diesem Bereich muss man eben ganz unten damit beginnen, dass Arbeit ohne Ausbildung (früher einfacher Dienst) irgendwie x% oberhalb Existenzminimum liegen muss. …
Und sorry @strich, manchmal lass ich mich zu humoresken Übertreibungen hinreißen, wenn Joshua wieder Beamtenrechtslyrik ins Forum gekippt hat.
Kein Problem Tibor. Ich war halt verwundert, weil du das ja auf meine Nachfrage hin geantwortet hast.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2024, 11:49
Joshua hat geschrieben:Frühstücke bitte weniger Juraclown, Tibor.
Ok, du entziehst dich der Diskussion.

Also ist es für dich ok, wenn das Demokratieprinzip weitestgehend durch Bundesgesetz ausdifferenziert wird, wenn das Rechtsstaatsprinzip durch Justizgesetze ausdifferenziert wird, aber die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die schon nach dem Wortlaut des GG Gegenstand einzelner Regelung und Fortentwicklung sind, können und sollen durch das BVerfG so ausgelegt werden, dass sich ganz spezielle Detailregelungen mit Verfassungsrang ergeben.

Da wedelt also der Schwanz (besonderes Verwaltungsrecht) mit dem Hund (Verfassungsrecht).
Mir scheint (da lehne ich mich mal aus dem Fenster ^^) auch Joshua nicht eine Punktbesoldung zu verlangen. Über das Bedürfnis, ein verfassungsrechtlich gebotenes Minimum zu finden, haben wir hier doch alle (bis auf Schnitte vielleicht) Einigkeit erzielt? Es geht doch "nur" noch darum, wie welche Kriterien für dieses Minimum gelten, oder sehe ich das falsch?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Das siehst du falsch. Ich bin für die Aufhebung von Art. 33 Abs. 2,5 GG.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von OJ1988 »

Ich auch. Richter sind letztlich niedere Sachbearbeiter im Kleingarten des Rechts. Eine Bezahlung analog zum gehobenen Dienst in der Verwaltung dürfte erforderlich, aber auch angemessen sein.
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Phaedrus 4,3

De Vulpe et Vua

(1) Fame coacta uulpes alta in uinea
uuam adpetebat, summis saliens uiribus.
(2) Quam tangere ut non potuit, discedens ait:
"Nondum matura es; nolo acerbam sumere."
(3) Qui, facere quae non possunt, uerbis eleuant,
adscribere hoc debebunt exemplum sibi.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von OJ1988 »

Joshua hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2024, 20:38 Phaedrus 4,3

De Vulpe et Vua

(1) Fame coacta uulpes alta in uinea
uuam adpetebat, summis saliens uiribus.
(2) Quam tangere ut non potuit, discedens ait:
"Nondum matura es; nolo acerbam sumere."
(3) Qui, facere quae non possunt, uerbis eleuant,
adscribere hoc debebunt exemplum sibi.
Du kannst davon ausgehen, dass jeder der hier Mitredenden die Möglichkeit gehabt hätte, R1 zu beziehen, die Mehrheit unter ihnen sich aber sehr bewusst dagegen entschieden hat. Bei dem ein oder anderen mag der Wunsch, nicht jahrelang (!) vor einer anonymen Kleingruppe darüber klagen zu müssen, dass man zu wenig Geld hat, dazu beigetragen haben.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Ich kann, muss und werde von gar nichts ausgehen, was ich nicht meiner eigenen Überzeugungsbildung unterzogen habe.
Zuletzt geändert von Joshua am Dienstag 20. Februar 2024, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2024, 18:42 Richter sind letztlich niedere Sachbearbeiter im Kleingarten des Rechts.
Schon dieser die Vertreter unseres Rechtsstaats herabwürdigende Poesierohrkrepierer zeigt im Übrigen, was bei dir Sache ist.

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batman
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

OJ kann sich solche Poesie erlauben, er verbringt seine Zeit mit Orchideenzucht.
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Tikka
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tikka »

Poesie ist mein Stichwort. Ich habe nochmal mein Helferlein (C-GPT)gebeten uns lyrisch zu unterstützen:

In Roben schreiten sie, die Hüter des Rechts,
Die Richter, die im Saal der Gerechtigkeit walten.
Ihre Besoldung, ein heikles Thema, das bewegt,
Von Amts- bis Oberlandesrichtern, die Zahlen gestalten.

R1, R2, R3 – die Gruppen sind benannt,
Nach Landesrecht, im Lohngefüge verankert.
Ein Richter am Amtsgericht, bescheiden und bekannt,
Verdient, je nach Stufe, was ihm zusteht und harrt.

Doch der Präsident, er thront in höheren Sphären,
Mit R6 und mehr, ein stattliches Gehalt.
Über 9.500 Euro, ein Betrag, den sie verehren,
Für die Last, die er trägt, für das Recht, das er verwaltet.

Und ganz oben, in R10, die Gerichtspräsidenten,
Mit über 14.000 Euro, ein Gipfel der Besoldung.
Sie wachen über Recht und Gesetz, die Elemente,
Und halten die Waage, mit Würde und Hingabe, in ihrer Funktion.

Ist damit alles gesagt? :D
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von batman »

Ich hätte mir etwas mehr Franz Josef Wagner gewünscht.
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Tikka
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tikka »

Ich habe es in Auftrag gegeben, bin aber vom Ergebnis nicht ganz überzeugt:

Gewiss, verehrter Leser, lauscht nun meiner Feder,
die sich in Reimen windet, wie ein zarter Leder.
Von Richtern und Besoldung, ein ernstes Thema,
das Herz der Justiz, das schlägt im Rhythmus der Schemata.

**Leitsatz eins**: Der Staat, er muss gewandt,
die Ämter ausstaffieren, mit Köpfen, die stets stand.
Doch fehlt es an Besoldung, an Anerkennung, an Glanz,
verblasst die Integrität, verliert der Rechtsstaat seinen Kranz.

**Leitsatz zwei**: Die Richter, die Wächter des Rechts,
sie tragen die Bürde, die Last, den gerechten Flechts.
Doch ihre R-Besoldung, sie hinkt hinterher,
der Privatwirtschafts-Gehälter, das ist längst nicht fair.

**Leitsatz drei**: Die Familie, die Kinder, der Ort,
soll'n nicht entscheiden, ob die Besoldung ist fort.
Ein Leben in Würde, das muss gewährleistet sein,
egal, ob im Norden, im Süden, im Sonnenschein.

**Leitsatz vier**: Tarifabschlüsse, sie sollen gelten,
die Richter, die Staatsanwälte, sie sollen nicht schmelzen.
Ein Amt, das verdient Respekt, Anerkennung, Applaus,
denn nur so bleibt der Rechtsstaat stark, im ewigen Lebenslauf.

So sei es geschrieben, so sei es gesagt,
die Richterbesoldung, ein Thema, das uns bewegt.
Im Stile von F.J. Wagner, mit Feder und Tinte,
verneige ich mich vor der Justiz, die stets im Lichte blinke. 📜✨

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